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Autor Thema: GEZ umgehen leicht gemacht?  (Gelesen 5404 mal)

  • Beiträge: 6
GEZ umgehen leicht gemacht?
Autor: 04. Mai 2014, 18:57
Ich habe mal ein par allgemeine Fragen.

Kann man generell alle Breife die mit "Infobrief" vermerkt sind getrost ignorieren?
Denn durch den Vermerk Infobrief ist man weder verpflichtet sie zu lesen, noch dürfen sie darauf Mahngebüren oder Zinsen für evtl. Beiträge erheben, da bei einem Infobrief die Rechtsgrundlage dazu fehlt (weil siehe erstens).
Ist das richtig?

Ich habe gehört, dass die (ehemals) GEZ nur einmal die Erlaubniss bekommen hat, im Einweohnermeldeamt nach den Daten zu fragen. Wenn man nun aber umzieht, wissen sie anschließend nicht mehr wo man wohnt? (da sie kein zweites mal fragen dürfen)

Wenn man den Gebührenbescheid inkl. Rechtsbehelfsbelehrung bekommt und keinen Wiederspruch einglegt, bleibt einem nur noch übrig zu zahlen, da sonst langfristig zusätzliche Gebühren drauf kommen? Also ab dann ist ignorieren nicht mehr möglich?


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Re: GEZ umgehen leicht gemacht?
#1: 04. Mai 2014, 20:17
Seit deinem letzten Besuch hier im Forum vor 9 Monaten hast du dich immer noch nicht so richtig damit befasst. Sonst würden sich deine paar allgemeinen Fragen von selbst erübrigen.
Hörensagen ist hier nicht , nur mitlesen und mitdenken hilft dir und uns hier weiter.
Sorry , aber so sieht es aus im Kekswerk.


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Re: GEZ umgehen leicht gemacht?
#2: 04. Mai 2014, 20:51
Vernünftige Antworten würden mir eher helfen als so ein unnötiges Gebashe...
Wenn diese Fragen so einfach und selbstverständlich sind, warum beantwortest Du sie dann nicht einfach kurz, statt hier so nen Spam abzulassen, der auch andere Hilfesuchende ins Leere laufen lässt?
Ja ich war 9 Monate nicht aktiv, aufgrund meines Privatlebens, bin ich von dem Thema erstmal abgekommen. Habe mich heute aber bevor ich diesen Thread eröffnet habe einen ganzen Tag im Forum belesen und geschaut was sich aus meinen Lesezeichen entwickelt hat. Das hat meine Fragen aber nicht zweifelsfrei beantwortet.

Zum Thema Infobrief: Ich will nur nicht, dass mir die richtigen Briefe durch die Lappen gehen, weil Infopost drauf stand und sie aber evtl. doch wichtig waren. Denn überall im Forum sind die Adressen großflächig zensiert, genau in dem Bereich, wo sich auch dieses Kürzel befindet. Deswegen besteht dort bei mir noch Unklarheit, ob diese auch als Infobiref deklariert sind oder eben nicht.

Das jemand nach dem 01.01.2013 (nach dem seine Daten erfasst wurden) alleine umgezogen ist, und was dann aus der GEZ wurde, so ein Fall ist mir hier noch nicht begegnet. Genauso wusste ich zuvor auch nicht, dass die GEZ nur einmal beim Einwohnermeldeamt die Daten beantragen darf, und eben weil es nur Mundpropaganda ist, wollte ich hier halt wissen, ob dies wirklich so ist.

Gut, zumindest die letzte Frage habe ich mir vor Minuten zweifelsfrei selbst beantworten können. Du kannst nicht von mir verlangen, dass ich das gesamte Forum durchlese, denn ich habe auch noch andere Sorgen und Dinge, um die ich mich kümmern muss. Und ich gehöre schon zu den Menschen, die deutlich mehr Zeit vorm Rechner mit Recherchieren verbringen, als der Durchschnitt.

[Kommentar/René]: Du kannst die Hilfefunktion bemühen. Danke!


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a

awawaw

Re: GEZ umgehen leicht gemacht?
#3: 04. Mai 2014, 21:02
Infobrief.....für die Tonne...
Beitragsbescheide sollten nie "ignoriert" werden... da diese nach 4 Wochen bestandskräftig sind .. und demzufolge vollstreckt werden können.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6045.msg64331.html#msg64331
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6045.msg64324.html#msg64324
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9230.msg64281.html#msg64281
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9222.msg64239.html#msg64239

------------------------------------------------------------------------------------------------------------

""Deshalb wird es künftig – wie auch schon heute – eine regelmäßige, gesetzlich legitimierte Datenübermittlung der Einwohnermeldeämter an die Landesrundfunkanstalten geben. Die gesetzliche Grundlage dafür sind § 4 Abs. 6 Satz 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag – künftig § 11 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag – sowie die Meldegesetze und Übermittlungsverordnungen der Bundesländer. Die Einwohnermeldeämter teilen dabei Angaben mit, die sich geändert haben. Das ist der Fall bei An- und Abmeldungen – etwa durch einen Umzug – sowie bei Sterbefällen volljähriger Einwohner. Übermittelt werden zum Beispiel Vor- und Familienname, Geburtsdatum, gegenwärtige und letzte frühere Anschrift, Tag des Ein- und Auszugs oder Sterbetag. Die GEZ und der künftige Beitragsservice haben keinen Einblick in das Register im Sinne eines permanenten Zugriffs.""http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/Faktencheck_zum_neuen_Rundfunkbeitrag/113366/index.html


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Re: GEZ umgehen leicht gemacht?
#4: 04. Mai 2014, 21:25
Vernünftige Antworten würden mir eher helfen als so ein unnötiges Gebashe...
Du kannst nicht von mir verlangen, dass ich das gesamte Forum durchlese, denn ich habe auch noch andere Sorgen und Dinge, um die ich mich kümmern muss.
Genau darum ging es mir : Meinst du , die vielen anderen hier , vor allem die Mods , haben ihre wertvolle Zeit im Lotto gewonnen. Ich finde es etwas seltsam , nach einem 3/4 Jahr Untätigkeit hier wieder aufzukreuzen und die perfekten Antworten erwarten zu wollen. Hier geht es nicht nur um kurz Guten Tag zu sagen , man darf auch gern etwas länger dabei bleiben und sich durch Einbringen von sinnvollen  Beiträgen mitmachen.


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: GEZ umgehen leicht gemacht?
#5: 04. Mai 2014, 23:44
Leider gibt es keinen Königsweg und erst recht keine "Wasch mich, aber mach mich nicht nass"-Lösung.
Da müssen wir alle durch.

Aufgrund der Vielzahl immer wiederkehrender Anfragen hier der Versuch eines Überblicks in Form einer

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Wichtig sind - wie bereits gesagt - allenfalls die "offiziellen", rechtsmittelfähigen Bescheide.
Wie diese im Einzelfall zugestellt werden, das wissen nur die Sterne - und der "Beitragsservice" ;)
Ich habe noch nicht von einem BeitragsBESCHEID gehört, der als Einschreiben zugestellt wurde.
Und merke: Selbst ein (Einwurf-)Einschreiben dürfte keine *nachweisliche* Zustellung sein... ;)

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Beispiele - z.T. incl. Briefumschlag - wie schon oft zitiert hier:

BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.msg59489.html#msg59489

Nochmal:
Abgesehen von eventuellen Fristeinhaltungen muss derzeit eigentlich niemand etwas "forcieren", weil am 15.05.2014 am Bayerischen Verfassungsgerichtshof das Urteil zum derzeit wichtigsten, weil höherinstanzlichen Verfahren in Sachen der Popularklage von Ermano Geuer (privat) und Rossmann (betrieblich) gegen den sog. "Rundfunkbeitrag" verkündet wird.
Hoffen wir das beste.
Jegliches weiteres Vorgehen wird sich erst nach diesem Urteil genauer bemessen lassen.

Also: Augen & Ohren offenhalten!
Ruhig Blut! Keine Panik auf der Titanic :)


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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Re: GEZ umgehen leicht gemacht?
#6: 05. Mai 2014, 12:42
Ich habe mal ein par allgemeine Fragen. ...

Auch wenn ich den Kritikern hier vollkommen über diese Dreistigkeit zustimmen muss, will ich es beantworten und fasse mich so kurz wie möglich [gelöscht/René]:

"Infobriefe getrost ignorieren?": Ja, kann man.
"Denn durch den Vermerk Infobrief... Ist das richtig?": Du hast dich vermutlich so eingehend darüber informiert, dass es sicherlich stimmen könnte. Du weißt es sicherlich besser.
Einwohnermeldeamt-Sache: Beim Umzug fragen die von der GEZ-Nachfolgeorganisation nicht nach, aber bekommen vom Bürgeramt automatisch die Auskunft zugeschickt. Die arbeiten quasi Hand in Hand wie bei einem Kartell (Mafia ist da noch harmlos).

Deine letzte Frage: Antwort ist ja, aber die langfristigen Gebühren sind nur einmalige Säumnisgebühren. Ansonsten Gibt es hier tausende Threads mit Abertausenden meist ähnlichen Wegen.

Ich selbst mache es für mich wie folgt:
- Einfach nicht bezahlen
- Einfach nicht reagieren
- Einfach warten auf den Bescheid
- Bescheid widersprechen
- Widerspruchsbescheid abwarten
- Klage auf ablehnenden Widerspruchsbescheid einreichen

Das jemand nach dem 01.01.2013 (nach dem seine Daten erfasst wurden) alleine umgezogen ist, und was dann aus der GEZ wurde, so ein Fall ist mir hier noch nicht begegnet.

Ich oute mich als einen solchen Fall. Und jetzt?

BTW: [gelöscht/René]


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Re: GEZ umgehen leicht gemacht?
#7: 05. Mai 2014, 17:31
Schon alleine dein Thema:  Thema: GEZ umgehen leicht gemacht? ist ein Widerspruch in sich.

Ich hätte es gerne auch *leicht* aber die Damen und Herren wissen schon wie sie uns das Leben schwer machen.
Schon allein um unseren Widerstand zu brechen wird das so kompliziert wie möglich gemacht.

Die Frage dabei ist: Lässt man (Du) sich davon unterkriegen ?

Es wird dafür sehr viel Geduld und eine ausgiebige Hartnäckigkeit vonnöten sein. Es gab auch bei mir Momente des Zweifelns ob ich mir wegen "nur" 215€,-p.A." den Stress machen sollte. Ich stecke glücklicherweise nicht in der Situation das mir dieser Betrag ernsthafte Probleme bereitet, mir geht es nur um das System als solches.

Mir wird die Finanzierung eines Komplettprogramms mit Inhalten "angeboten/auferzwungen" welche von einer "Grundversorgung" Kilometerweit entfernt sind.

Ich bin durchaus für einen ÖR der seiner *eigentlichen* Aufgabe unter Einhaltung des sorgsamen Umgangs der Finanzen, welche ähnlich einem Steuermodell eingzogen werden (Geringverdiener zahlen weniger & Besserverdiener zahlen entsprechend mehr) nachkommt.

Aber nicht so wie es jetzt ist (Politisches Sprachrohr mit "Lenkungsfunktion")

Wie Bürger bereits schrieb ... es gibt keinen "Königsweg". Erst recht keinen einfachen. Leider.

Gruß,
ViSa





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