Hallo liebe Community,
Person A zahlt seit 1.10.2013 keine Rundfunkbeiträge mehr.
Person A erhielt Mitte März den 1. Beitragsbescheid, wogegen Widerspruch eingelegt wurde.
Person A erhielt Mitte April den 2. Beitragsbescheid + 2 Wochen später eine Antwort auf den eingelegten Widerspruch.
"Sie sind der Ansicht, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag rechtswidrig sei.
Momentan gibt es keinerlei höchstrichterliche Entscheidungen oder Verlautbarungen des Gesetzgebers, wonach an der Gültigkeit des Gesetzes zu zweifeln wäre. Daher sind wir an die geltenden gesetzlichen Regelungen gebunden und verpflichtet, diese in der Praxis anzuwenden.
Weiterhin teilten Sie uns mit, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine Steuer handelt.
Der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer, sondern ein Beitrag im abgaberechtlichen Sinne.
Anders als der Rundfunkbeitrag sind Steuern Abgaben, die der Allgemeinheit zur Erfüllung staatlicher Aufgaben auferlegt werden und keine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen.
Diese Charakterisierung tritt auf den Rundfunkbeitrag gerade nicht zu: Der Rundfunkbeitrag dient nicht der Finanzierung des Allgemeinwesen, sondern ausschließlich der Finanzierung des öffentlichen Rundfunks.
Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag ist, die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen zu können.
Da die Inanspruchnahme von Rundfunkangeboten typischerweise innerhalb von Räumen erfolgt, knüpft der Rundfunkbeitrag im privaten Bereich an das Innehaben einer Wohnung an."
Person A möchte gegen den zweiten Beitragsbescheid erneut Widerspruch einlegen, da eine offizielle Ablehnung des Widerspruchs seitens der GEZ fehlt (Vorraussetzung um den Klageweg zu begehen).
Weiterhin findet Person A die Argumentation "Gegenleistung = Möglichkeit zur in Anspruchnahme" schwachsinnig, wenn man bedenkt, dass Person A keinerlei Interesse daran hat etwas in Anspruch zu nehmen....
Person A würden Meinungen zum weiteren Vorgehen sehr interessieren.