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Autor Thema: Erste Kontaktaufnahme seitens Service B - was nun?  (Gelesen 1285 mal)

A
  • Beiträge: 1
Hallo liebe Gemeinde,

Person A hat es nun auch getroffen. Heute den ersten "Infopost" Brief aus dem Kasten gezogen. Standardschreiben was schon oftmals hochgeladen wurde. "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag". Was für eine tolles Angebot das doch ist und das die Adresse beim Einwohnermeldeamt von Person A ja noch kein Beitragskonto besitzt..woher auch.
Natürlich kann darauf jetzt mit den normalen Antworten geantwortet werden wie wohnte schon vor dem 01.01.2013 oder wohnt seit __.20__ usw. dort.

Person A verlies das Elternhaus Mitte 2011 in die eigenen vier Wände ohne natürlich irgendwelche Anmeldungen beim Vorgänger von Service B.
Zwei Monate nach Umzug flatterte dann wie zu erwarten Post ins Haus ob denn schon "gezahlt" wird. Das ganze passierte mit mehr oder weniger harten Androhungen noch dreimal welche aber stets von Person A erfolgreich ignoriert wurden.

Seitdem hat Person A gut über zwei Jahre nichts mehr von diesem Service gehört bis heute die Infopost im Kasten lag, neuer Name alte Leier.

Die Frage ist wie sollte Person A handeln? Das Interesse an einem Rechtsstreit ist natürlich nicht groß und der GV könnte beim pfänden den Beitrag von 5 Jahren einkassieren wenn er nur ein Zimmer leer räumt.
Person A geht es nicht um die Höhe, die sind wir ehrlich die meisten leicht bezahlen könnten, sondern hier geht es eher um das Prinzip für etwas bezahlen zu müssen was nicht verwendet wird.
Andere Frage ist auch ob es was bringt diesen Rechtsstreit in München abzuwarten welcher für Normalbürger wahrscheinlich eh kaum Auswirkungen haben wird.
Person A weis auch das die weitläufige Meinung hier ist das man einfach mal nichts tuen sollte aber was kommt dann am Ende der Strecke? Das man doch "nachzahlen" muss?

Bitte um eurem Rat


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d
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Andere Frage ist auch ob es was bringt diesen Rechtsstreit in München abzuwarten welcher für Normalbürger wahrscheinlich eh kaum Auswirkungen haben wird.

es kommt dann drauf an, was für Punkte für verfassungswidrig erklärt werden, falls überhaupt. Wenn der Klage zugestimmt wird, dann muß der Rundfunkstaatsvertrag neu gestaltet werden.
Natürlich trifft es jeden von uns , denn wird der Beitrag als eine Steuer anerkannt, dann kann Person A nach Zustellung des Beitragsbescheides in ihrem Widerspruch auf die Verfassungwidrigkeit hunweisen.

Allgemein braucht  Person A auf keine Briefe reagieren, nur wenn der Bescheid mit Rechtsbelehrung kommt sollte man aktiv werden.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. April 2014, 22:16 von dimon«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die Zeit vor Einführung dieses Bockmists namens "Rundfunkbeitrag", also die Zeit vor 01.01.2013, scheint für Person A irrelevant, da diese offensichtlich nicht gemeldet war und somit auch keine "Gebühren" angefallen sind. Ergo: Darum gar nicht kümmern ;)

Für die Zeit ab Einführung dieses Bockmists namens "Rundfunkbeitrag", also die Zeit ab dem 01.01.2013, gilt:
Überblick verschaffen - entscheiden - handeln ;)

Person A ist weder die erste, noch die letzte Person, der es so ergangen ist bzw. noch ergehen wird.
Es gibt daher schon viele Beispielfälle hier im Forum und viele Berichte/ Diskussionen von anderen, die schon einige Schritte weiter sind... ;)

Wenn jetzt erst das erste Info-Schreiben eingetroffen ist, dürfte es erfahrungsgemäß noch Wochen bis Monate dauern, bis überhaupt Handlungsbedarf besteht. Das wäre dann der (im Zweifel *nachweislich*) zugestellte, offizielle, rechtsmittelfähige BeitragsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung:

BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

Weiterführen und aufgrund der Vielzahl immer wiederkehrender Anfragen hier der Versuch einer

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


Das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs wird sehr wohl auch Bedeutung haben für den einfachen Privatmann, denn außer Rossmann (betrieblich) ist ja Ermano Geuer (privat) der Hauptinitiator dieser zusammengefassten Popularklage.

Also: Am 15.05.2014 Augen & Ohren offenhalten! ;)


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