Danke für die Reaktionen.
Ja, die "mediale Grundversorgung", diese "Supernova am juristischen Begriffshimmel"*, hat mittlerweile ausgedient, weil wir sie einfach nicht mehr benötigen und sie sich im Grunde schon lange selbst abschafft.
Sie wurde 1986 in der sog. "Niedersachsen-Entscheidung" vom BVerfGE eingeführt und hatte vornehmlich den Zweck, den notwendigen Aufgabenbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der entstandenen dualen Rundfunkordnung zu regeln. Dort heißt es, dass in einem dualen Rundfunksystem den öffentlich-rechtlichen Anbietern die Aufgabe der „unerlässlichen Grundversorgung“ zukomme.
Was aber genau eine Grundversorgung ist, darüber schweigt sich der Gesetzgeber aus. Statt dessen konkurrieren die ÖR mit den Privaten um Einschaltquoten, um Werbezeit verkaufen zu können. Interessant zu lesen hierzu M. Flügge ab Seite 48.
Die Angleichung des Programmangebots der ÖR an das der Privaten, die wirtschaftliche Abhängigkeit von ihren Werbekunden und ein Überangebot an Unterhaltung durch private Anbieter lassen die einstige Attraktivität der ÖR schwinden und entziehen ihnen hiermit die gesetzlich verankerte Legitimation ihrer Finanzierung.
* Kull, Edgar: Rundfunk-Grundversorgung – Kontext, Begriff Bedeutung. Vortrag bei der 61. Tagung des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit am 8.Mai 1987 in Hamburg. Archiv für Presserecht (AfP) 1987. S. 462