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Autor Thema: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?  (Gelesen 96414 mal)

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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Ob die das wollen...?
Frei 8)
Natürlich wollen die das so und so hätten sie es liebend gern. So haben sie das auch lang genug durchgezogen .
Nur leider regt sich da jetzt unliebsamer und vor allem mit dem erforderlichen Nachdruck auch kompetenter Widerstand.
Den kann man nicht mehr so ohne weiteres totschweigen und unter den Teppich kehren.
Am 15.05. wird sich zeigen ,  wie viel IQ der liebe Gott über München verteilt und ob der Justizpalst davon genug abbekommen hat ,um ein vernünftiges Urteil zur Ehrenrettung Bayerns in die Welt zu setzen.


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Am 15.05. wird sich zeigen,  wie viel IQ der liebe Gott über München verteilt und ob der Justizpalst davon genug abbekommen hat ,um ein vernünftiges Urteil zur Ehrenrettung Bayerns in die Welt zu setzen.

Ich habe gerade Ideocracy gesehen. Kein empfehlenswerter Film, aber passt zum Thema  ;D


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Am besten Live dabei sein, oder sich inhaltlich an den beiden (ziemlich angewachsenen) Runden Tischen in Berlin und Offenburg beteiligen, und Ideen entwickeln, für alle 3 Möglichkeiten, die der 15.5.14 bringen könnte.

Ich habe gerade in meinen Kalender beim 25.Mai "Wählen" eingetragen. Was ich da und in jeder Wahl wähle, soll für
alle 3 Möglichkeiten gelten.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. April 2014, 00:53 von Sophia.Orthoi«

R
  • Beiträge: 1.126
Geuer verliert den Prozess

Wie lautet Deine Begründung?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

S
  • Beiträge: 2.177
Geuer verliert den Prozess

Wie lautet Deine Begründung?

Ich finde diesen Pessimismus, unabhängig wie das Gericht am Ende entscheidet, interessant, denn es widerspiegelt,
wie unseren demokratischen Rechtsstaat eingeschätzt wird.

Sind wir wirklich so tief gesunken, dass wir keine Hoffnung sehen?

Ja, das Gericht kann gegen Geuers Antrag entscheiden, weil der Rundfunk ja so wichtig ist und finanziert werden soll,
also, Rundfunk wichtiger als die Verfassung, so interpretiert, wie man sie liest. Kann sich ein Verfassungsgericht so
was leisten? Können wir uns so ein Verfassungsgericht leisten?


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D
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Es geht bei dem Prozess nicht darum den Rundfunk abzuschaffen, sondern lediglich um die Feststellung, dass die Finanzierung so wie sie ist, Verfassungswidrig ist. Gewinnt „Geuer“ so bekommen die Länder eine angemessene Zeit zur Neuverhandlung eines Staatsvertrages, der dann nicht mehr an die Wohnung gebunden ist, sondern an alle Personen über 18.  Das alles ist für den ÖR kein Beinbruch, die bekommen ihre Beiträge bis zur Neuregelung und dann heißt es auf ein neues.




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der dann nicht mehr an die Wohnung gebunden ist, sondern an alle Personen über 18. 

Sie würden also die Wohnungssteuer durch eine echte Kopfsteuer ersetzen?


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Gewinnt Geuer so bekommen die Länder eine angemessene Zeit zur Neuverhandlung eines Staatsvertrages, der dann nicht mehr an die Wohnung gebunden ist, sondern an alle Personen über 18.  Das alles ist für den ÖR kein Beinbruch, die bekommen ihre Beiträge bis zur Neuregelung und dann heißt es auf ein neues.

Dieses "Urteil" würde ich dem Bayr. VerfassGh auch zutrauen.
Dass der Rundfunkzwangsbeitrag verfassungswidrig ist, kann ja sogar das gemeine Volk begreifen.

So eine Übergangsfrist für eine Neuregelung kann von diesen "Verfassungshütern" doch garantiert willkürlich in die Länge gezogen werden...
Wenn bspw. der unrechte Zwangsbeitrag trotzdem durch eine "Übergang-Ausnahmeregelung" weitere sagen wir mal zwei Jahre offiziell weiterhin rechtmäßig ist,
dann wollen die danach vielleicht wirklich eine personengebundene Rundfunksteuer...

Wer weiß,
aber in diesem "Urteil" aus Bayern versuchen die doch garantiert,
alles so örR-angenehm wie nur möglich hinzubeugen  >:(

Markus


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B

Bernd


... eine personengebundene Rundfunksteuer...

Markus

Da wette ich, dass es nicht unter 10 Euro sein wird. Da werden einige in Geld baden wie Dagobert Duck in seinem Geldspeicher. Man kann jetzt schon sehr gut sehen wie die Medien in der "Ukraine-Krise" manipulieren. Und da jeder eine eigene Steuer ID hat wäre dies kein Problem.


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So eine Übergangsfrist für eine Neuregelung kann von diesen "Verfassungshütern" doch garantiert willkürlich in die Länge gezogen werden...

Ja, aber das Verfassungswidrige wird damit nicht Verfassungskonform, die Verletzung der Handlungsfreiheit
betroffener Personen offensichtlich. Da kann man sich besser vor Gericht wehren.


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Sie würden also die Wohnungssteuer durch eine echte Kopfsteuer ersetzen?
Wäre denn das nicht die letztendlich einzig vernünftige Alternative , wenn es sich nun mal schon nicht ganz vermeiden lässt ?
Die Vertuschung als Beitrag hat sich nun mal als nicht länger durchsetzbare Fehlgeburt erwiesen. Die Deklaration als Steuer kann doch so verkehrt nun auch wieder nicht sein. Trotz allen Widerstandes gegen die Auslegung als Steuer , wäre es meiner Meinung nach die bessere Option. Jede natürliche Person zahlt grundsätzlich nur einmal und nicht wie bisher 2-3 mal möglich oder über die Betriebsstättenabgabe indirekt gar ein viertes mal. Das monströs gewucherte Geschwür des Rundfunkbeitrages in Gestalt der Betriebsstättenabgabe entfällt damit voll und ganz und endgültig !
Die dann fällige tatsächliche nur einmal pro Kopfsteuer wäre zur gerechten sozialen Ausrichtung noch prozentual an das Einkommen zu koppeln. Um eine neue Klagewelle aus der Ecke der Reichen zu vermeiden  , könnte eine Deckelung eingebaut werden.
---Sicher alles auch wieder viel neuer Streitstoff , aber so in diese Richtung darf es normalerweise nur weitergehen.
Natürlich dann auch nur in einer extrem abgespeckten und im Preis/Leistungsverhältnis angepassten Variante.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Sie würden also die Wohnungssteuer durch eine echte Kopfsteuer ersetzen?
Jede natürliche Person zahlt grundsätzlich nur einmal und nicht wie bisher 2-3 mal möglich oder über die Betriebsstättenabgabe indirekt gar ein viertes mal. Das monströs gewucherte Geschwür des Rundfunkbeitrages in Gestalt der Betriebsstättenabgabe entfällt damit voll und ganz und endgültig !
Die dann fällige tatsächliche nur einmal pro Kopfsteuer wäre zur gerechten sozialen Ausrichtung noch prozentual an das Einkommen zu koppeln. Um eine neue Klagewelle aus der Ecke der Reichen zu vermeiden  , könnte eine Deckelung eingebaut werden.



Anmerkungen von Karlsruhe:

Jede natürliche Person zahlt (wenn Nutzung) nur 1x, bei keiner Nutzung aber nix >:D


..Klagewelle aus der Ecke der Reichen......Deckelung

Nee, warum. Wir Normal- bis Geringverdiener dürfen uns ja auch durch den Weg der Instanzen kämpfen >:D


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Anmerkungen von Karlsruhe:

Jede natürliche Person zahlt (wenn Nutzung) nur 1x, bei keiner Nutzung aber nix
Dafür bedarf es aber einer klaren nachvollziehbaren Beweisführung.
Die kürzlich stark ins Gespräch gebrachte eidesstattliche Erklärung zur Nichtnutzung ist da leider auch nicht sehr hilfreich.
Wer will denn das unter Kontrolle behalten , dann könnte ja jeder damit kommen. Schnüffeln ist abgeschafft , so soll es bleiben.
Also bleibt zur Lösung nur ein PayTV-System oder eine Minderheit muss eben doch wohl oder übel in den sauren Apfel beißen.
Nur soweit waren wir schon mal. Ich würde den Urheber des Problems , den örR , massiv darauf drängen , zu einer gerechten Pay-TV Lösung hinzuarbeiten. Die bisherigen Begründungen , dass dies nicht geht , sind doch ein Witz und nicht mehr länger hinnehmbar !
Der örR muss als Anbieter eine akzeptable Pay-TV Lösung auf den Tisch legen und darf nicht länger auf sein stures Gesetz bestehen.
Oder gibt es weitere Alternativen ? Vorschläge sind hier gern gesehen.
PS.: Nach dem Sky-Modell gibt es seit längerem schon ein weiteres Zahlmodell : Das HD+Modul der Privaten.
Also wäre die mögliche Aussonderung von zahlungspflichtigen örR- Sendern doch nicht so weit aus der Welt.


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V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
...
Nur soweit waren wir schon mal. Ich würde den Urheber des Problems , den örR , massiv darauf drängen , zu einer gerechten Pay-TV Lösung hinzuarbeiten. Die bisherigen Begründungen , dass dies nicht geht , sind doch ein Witz und nicht mehr länger hinnehmbar !
Der örR muss als Anbieter eine akzeptable Pay-TV Lösung auf den Tisch legen und darf nicht länger auf sein stures Gesetz bestehen.
Oder gibt es weitere Alternativen ? Vorschläge sind hier gern gesehen.
PS.: Nach dem Sky-Modell gibt es seit längerem schon ein weiteres Zahlmodell : Das HD+Modul der Privaten.
Also wäre die mögliche Aussonderung von zahlungspflichtigen örR- Sendern doch nicht so weit aus der Welt.

Die Alternative ist in den Forderungen der Unterschriftenaktion: http://online-boykott.de/de/unterschriftenaktion enthalten. Steuerfinanzierung ist für ein TV- und ein Radioprogramm mit Bürgerkontrolle  und die Privatisierung weiterer tragbarer ö.-r. Programme aus der unnötigen Fülle von insgesamt 90 ö.-r. Programmen für täglich 21 Mio. € möglich.

Jegliche Begründungen, die den Umbau als unmöglich darstellen, wollen die unmoralische Zwangsgeldquelle, die Beeinflussungsmaschine, gut bezahlte Jobs und die üppigen Renten (1575 € (ARD) und 1750 € (ZDF) pro Monat, zusätzlich zur gesetzlichen Rente) verteidigen. Dafür werden jede Art abstruse Gründe, wie die Demokratiesicherung, vorgeschoben. Das war mal zur Geburtsstunde der ö.-r. Sender vielleicht so, heute ist das Gegenteil der Fall. Die ö.-r. Sender verhindern gerade zu, dass in den Medien die richtigen Fragen für die Demokratie gestellt werden. Die Nachrichtenagenturen sind unterwandert und fremdgesteuert. Die ö.-r. Sender drängen unabhängige Berichterstattung vom Markt weg. Gefälligkeiten, Abhängigkeiten, Zwangsgeldquelle, Beeinflussungsmaschine,  gut bezahlte Jobs und die üppigen Renten sollen gesichert werden.

Es ist Zeit für Medien, die unabhängigen Journalismus fördern und ihn nicht bekämpfen. Es ist Zeit bei den ö.-r. Sendern aufzuräumen und die verfassungswidrige Reform zu stoppen.

Die Meinung des Richters Paulus bei dem Urteil zur Staatsferne spricht Bände:

Zitat
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html

Meinung des Richters Paulus:

Dem Urteil kann ich nicht zustimmen, soweit es im staatsfreien oder auch nur „staatsfernen“ Zweiten Deutschen Fernsehen die Mitwirkung von Mitgliedern der Exekutive in den Aufsichtsgremien für verfassungsrechtlich zulässig erklärt. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen dient nicht der Verbreitung staatlicher Informationen, sondern dem Ausdruck der Vielfalt von Meinungen und der gesellschaftlichen Breite des Sendeangebots. Diesen Grundansatz der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts halte ich in Einklang mit dem Urteil auch weiterhin für richtig. Das Urteil setzt seinen eigenen Ansatz aber nur zum Teil um, obwohl sich seit dem ersten Fernsehurteil herausgestellt hat, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des Zweiten Deutschen Fernsehens dem Grundsatz der Staatsferne nicht gerecht wird. Die Gremien - und mit ihnen die Anstalten - passen sich der Politik an, nicht die Politik den Aufgaben der Gremien.

Wenn die Aufsichtsgremien von Rundfunk und Fernsehen von denen beherrscht werden, deren Kontrolle sie unter anderem ermöglichen sollen, ist damit eine Beeinträchtigung ihrer Funktion verbunden. Durch die Möglichkeit der Entsendung von Exekutivvertretern definiert das Urteil die Staatsgewalt von einer Bedrohung der Vielfalt zu einem Element eben dieser Vielfaltsgewährleistung um. Meiner Auffassung nach reicht eine Drittelquote, welche staatliche und „staatsnahe“ Vertreter umfasst, für die Gewährleistung der Vielfalt im Zweiten Deutschen Fernsehen nicht aus. Vielmehr halte ich eine weitgehende Freiheit der Aufsichtsgremien von Vertretern des Staates für erforderlich, um - nach dem Beispiel der meisten Länderanstalten - die Kontrollorgane des Zweiten Deutschen Fernsehens von staatlichem Einfluss zu emanzipieren. Bei ihnen ist die Gefahr einer politischen Instrumentalisierung höher als bei Mitgliedern von Parlamenten und Parteien, die von der Verfassung als Volksvertreter und Vermittler zwischen dem Staat und den Bürgern vorgesehen sind.

Allenfalls mag es noch angehen, im Sinne einer föderalen „Brechung“ die Mitwirkung von Exekutivmitgliedern im Fernsehrat zu einem geringen Maß zuzulassen. Ganz auszuschließen ist aber die Mitgliedschaft der Länderexekutive im Verwaltungsrat. Bei diesem führen die vagen Vorgaben des Urteils für die Pluralität der Staatsvertreter kaum eine wirksame Vielfaltssicherung herbei.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. April 2014, 13:47 von Viktor7«

Guten Abend, liebe Mitstreiter!
Vielleicht sollte man in den nächsten zwei Wochen viele Anstrengungen unternehmen und in den Zeitungen Artikel veröffentlichen, die auf die Ungerechtigkeit des neuen Beitrags hinweisen. Ich selbst habe auch an einem solchen gearbeitet und werde ihn hier auch im Forum dann zur Verfügung stellen. (Aber muss da noch die Publikationsmöglichkeit abwarten).
Guten Abend
Johannes Dirschauer


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