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Autor Thema: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?  (Gelesen 96393 mal)

S
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Guten Abend, liebe Mitstreiter!
Vielleicht sollte man in den nächsten zwei Wochen viele Anstrengungen unternehmen und in den Zeitungen Artikel veröffentlichen, die auf die Ungerechtigkeit des neuen Beitrags hinweisen. Ich selbst habe auch an einem solchen gearbeitet und werde ihn hier auch im Forum dann zur Verfügung stellen. (Aber muss da noch die Publikationsmöglichkeit abwarten).
Guten Abend
Johannes Dirschauer

Eine sehr gute Idee! :)


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Sie würden also die Wohnungssteuer durch eine echte Kopfsteuer ersetzen?

Lt. dem Artikel http://www.heise.de/tp/artikel/39/39430/2.html
soll es 2006 drei verschiedene Planungen gegeben haben:
Zitat
- und so begann man bereits um 2006 alternative, geräteunabhänige Lösungen für die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks zu suchen. Sichtworte waren eine Medienabgabe ('Kopfpauschale'), eine Steuer oder eine Haushaltsabgabe.

Wie bekannt, haben sie sich für die Wohnungsabgabe entschieden.
Die überlegte pro-Kopf-erhobene Medienabgabe war örR + Landesparlamente damals möglicherweise schon zu heikel.
Aber da bin ich sicher, dass sie es damit nicht jetzt nicht mehr versuchen wollen würden.
Da ist ja die Ungerechtigkeit noch offensichtlicher.
( Das würde das gemeinen Volk dann sicher schneller erkennen als beim Wohnungszwangsbeitrag ) .

Laut dem heise-Artikel wäre dann eine Mediensteuer noch eine Alternative für die.

Aber wie bereits die Deutsche Welle aus Steuermittel finanziert ist, wäre es meiner Meinung nach möglicherweise für
örR + Parlament sicher recht einfach, ARDZDFDR "gesetzlich" auch noch über Steuermittel zu versorgen.
Korrupt genug sind sie ja.

Markus


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T
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Lt. dem Artikel http://www.heise.de/tp/artikel/39/39430/2.html
soll es 2006 drei verschiedene Planungen gegeben haben:
Zitat
- und so begann man bereits um 2006 alternative, geräteunabhänige Lösungen für die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks zu suchen. Sichtworte waren eine Medienabgabe ('Kopfpauschale'), eine Steuer oder eine Haushaltsabgabe.


Als nächstes lösen diese Dödel das Hungerproblem durch den Verzicht der Nahrungsaufnahme.


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

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"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Die einzig wahre Alternative ist,wer den Mist sehen will,soll zahlen,also verschlüsseln,dann werden die Angebote besser oder die Anzahl der Sender weniger.
Denn dann haben die ganzen Diskussionen von Kopf-und Wohnungssteuer oder Mehrfachbesteuerung oder Beitrag ein Ende.


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koppi1947

i
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Hallo @koppi1947,

genau meine Meinung, nur wollen die das mit allen Mitteln verhindern. Der Selbstbedienungsladen ÖR betreibt enorm Vetternwirtschaft, wie so mancher Großkonzern. Nur einem Großkonzern würde ich es noch gestatten, aber den ÖR auf jedenfall nicht, da der letztendlich über versteckte Steuergelder finanziert ist. Da muß der Staat nicht noch einzelne Familien besonders bevorzugen. Die Vetterwirtschaft beim ÖR ist nicht immer gleich ersichtlich, da mitunter die Verwandschaft nicht gleich am Namen erkennbar ist. Desweitern treiben eigentlich die ÖR-Sender erst die Preise im Medienmarkt hoch.


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R
  • Beiträge: 1.126
Ich sehe da auch nur noch eine Chance in der Verschlüsselung. Alles andere ist mediale Vor- und Frühgeschichte.

Und eine Kopfsteuer? Die wird es auch nicht geben, wenn denn schon eine Haushaltsabgabe, die ja letztendlich auch eine Steuer darstellt, als verfassungswidrig eingestuft wird.

Da gibt es ganz andere Baustellen im Lande, bei denen sich eine Kopfsteuer lohnen würde. Beispielsweise die Einrichtung einer staatlich oder auch ö-r kontrollierten pharmazeutischen Forschung für Krankheiten,  um die sich die Pharmazieindustrie mangels Profit nicht kümmert. Mit Hypertoniemittelchen, Insulin und Viagra läßt sich aufgrund der Masse richtig Geld machen. Das sieht mit ALS-Medikamenten schon anders aus und derartige Forschungsfelder werden grob vernachlässigt.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

S
  • Beiträge: 2.177
Ich sehe da auch nur noch eine Chance in der Verschlüsselung. Alles andere ist mediale Vor- und Frühgeschichte.

Ich meine, es soll eine Mischung sein: freiwilliger Beitrag für die Teilnahme, Gebühren (Verschlüsselung) für Konsum gewisser Programme, Steuer für ganz wichtige und unverzichtbare Sachen für unsere Demokratie (was sehr wenig oder nichts sein soll), auch Werbung.

Aber es ist nicht meine Sache. Ich konsumiere nicht, und ich zahle nicht. Wie sie ihre Programme finanzieren, ist mir egal, solange sie mich in ihre Problemen nicht verwickeln.


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D
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Eine Verschlüsslung kann es alleine aus der Tatsache heraus nicht geben, weil es für die, die dann als zahlende Kunden dem örR  übrigbleiben nicht mehr bezahlbar ist.

Die Einnahmen aus den Unternehmen fallen dann nahezu alle weg, über den Daumen gerechnet heißt dies, die 18,- € verdoppeln sich auf 36,- € und wenn nur die Hälfte der Haushalt sich an der Verschlüsselung beteiligen verdoppelt es sich noch einmal auf 72,- € monatlich. Diese Rechnung haben die vom örR längst durchgespielt und erkannt dass eine Finanzierung durch Verschlüsselung nicht machbar ist. Um die 7,5 Milliarden zu finanzieren braucht es die breite Masse.

Da die Verantwortlichen nie mit ihren eigenen Hände um ihr tägliches Brot hart arbeiten mussten, sind es für sie nur Zahlen auf dem Papier ohne jegliche Bedeutung. Dies ist am jüngsten Beispiel des neuen Nachrichtenstudios was angeblich  24 Millionen gekostet haben soll deutlich zu erkennen dass die jegliche Realität zum Geld verloren haben. Es ist Planwirtschaft wie sie die DDR hatte, es steht der Betrag von 7,5 Milliarden zur Verfügung und die müssen ausgegeben werden, ansonsten gibt es im darauffolgenden Jahr weniger. Der örR hat sich zu einer Geldvernichtungsmaschine  mutiert die unkontrollierbar geworden ist.


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Ich denke auch, eine Verschlüsselung/ÖRR-Pay-TV (wie Sky) wird es wohl kaum geben. Ist auch nicht Sinn und Zweck eines ÖRR.

Wenn es Änderungen geben wird, dann wird es eher darauf hinauslaufen, dass wir eine "Medienabgabe" kriegen, die dann, so wie die Kirchensteuer, vom Finanzamt eingezogen wird, sodass jeder Einkommensteuerpflichtige zahlt. Dann ist die GEZ/der Beitragsservice auch hinfällig.


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Wenn es Änderungen geben wird, dann wird es eher darauf hinauslaufen, dass wir eine "Medienabgabe" kriegen, die dann, so wie die Kirchensteuer, vom Finanzamt eingezogen wird, sodass jeder Einkommensteuerpflichtige zahlt. Dann ist die GEZ/der Beitragsservice auch hinfällig.

Aus der Kirche kann man ausgerechnet wegen der Religionsfreiheit austreten. Das war so gemeint. Wird man von der
Medienabgabe nicht austreten können? Auf Grund von Grundrechten darf man den Kirchen die Unterstützung verweigern. Muss man aber die größten Meinungsmacher unterstützen? Die Verfassungswidrigkeit einer
solchen Medienabgabe (Vorschlag der FDP) wäre mehr als deutlich.

Dr. Zorn hat der wesentliche Punkt erwähnt. Es wird zu teuer, wenn nur die Verbraucher zahlen sollen, wie es bis zur
Einführung der PC Gebühr war, und nicht Unbeteiligte zum Zahlen gezwungen werden. Den Zwang beim blöden Volk
einzuführen, sich mit Unbeteiligten zu streiten, war einfacher als sparsamer zu werden, denn sie wollen immer öfter
immer mehr.




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Bei Erhebung einer Rundfunksteuer als Anexsteuer zur Lohn-, Einkommens- und ggf. Körperschaftssteuer ist eine Analogie zum Solidaritätszuschlag richtiger als der Vergleich mit der Kirchensteuer. Aus dieser Steuer kann man nicht "austreten".

In jedem Fall wäre diese Erhebungsform sozial gerechter und von der Erhebungsform einfacher.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

S
  • Beiträge: 2.177
Bei Erhebung einer Rundfunksteuer als Anexsteuer zur Lohn-, Einkommens- und ggf. Körperschaftssteuer ist eine Analogie zum Solidaritätszuschlag richtiger als der Vergleich mit der Kirchensteuer. Aus dieser Steuer kann man nicht "austreten".

In jedem Fall wäre diese Erhebungsform sozial gerechter und von der Erhebungsform einfacher.

Ist es also sozial gerechter, wenn ein nicht rauchender Top-Verdiener mehr für Tabak zahlen soll als
Bedürftige Menschen, die rauchen?

Vielleicht meinst Du, es sei sozial gerechter, weil es für Dich günstiger ist.

Ich bin auch kein Top Verdiener, aber ich finde solche Argumentation entsetzlich. Es ist gerade unser Gegner, der
so einen Begriff von Gerechtigkeit verbreitet.


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Für mich wäre es bei einem gleichen Finanzierungsvolumen vermutlich nicht "günstiger" - wie kommst Du zu dieser Vermutung?

Sofern der Rundfunk auf eine echte Grundversorgung reduziert und durch eine (Anex-)Steuer finanziert würde fände ich das ok.
Bei einer Steuerfinanzierung ist der  Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten. Danach ist es gerade nicht gerecht, dass ein Intendant mit einem Monatseinkommen von z.B. 25.000,-- € das gleiche zahlt wie ein Rentner mit 900,-- € oder ein Student ohne Bafög-Anspruch mit 500,-- €. Zumindest dann, wenn es sich eine allgemeine, voraussetzungslose Abgabe handelt.

Ein anderes Modell wäre ein Pay-TV-Modell, bei dem jeder zahlt der ein entsprechendes Abo zahlt. Dies ginge vermutlich eher in Deine Richtung.


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Ich hatte mich heute früh schon gefreut, dass hier auch mal eine sachliche Diskussion zustande kommt, ohne dass gleich einer persönliche angriffen wird. Aber wie gesagt es war heute „früh“.

Sollte eine Medienabgabe kommen, sind wir bei der Kirchensteuer näher als bei der Lohn-, Einkommens- und ggf. Körperschaftssteuer oder dem Solidaritätszuschlag.

Die Kirchen sind Körperschaften des öffentlichen rechts.  Gleich wie der örR, die Höhe der Kirchensteuer wird von den Länderparlamenten festgelegt, wie bislang auch der Rundfunkbeitrag. Die Kirchensteuer ist auch eine zweckgebundene Steuer die den Kirchen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt wird gleich wie der Rundfunkbeitrag. Hingegen sind  Lohn-, Einkommens- und Körperschaftssteuer oder Solidaritätszuschlag Sachen des Bundes. Überträgt man die Finanzierung des örR auf den Bund so bedarf es eine Verfassungsänderung was es nie geben wird zumal die Länder ihre Länderhoheit bei den örR nicht aufgeben werden.
 
Die Frage der Befreiung wegen nicht Inanspruchnahme des örR kann auch auf Länderebene geklärt werden, wenn genügen Argumentationspotential gegen die 90% Standardisierung vorgebracht werden.


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...
 Die Frage der Befreiung wegen nicht Inanspruchnahme des örR kann auch auf Länderebene geklärt werden, wenn genügen Argumentationspotential gegen die 90% Standardisierung vorgebracht werden.

Argumentation:

Die Zeit mit NUR öffentlich-rechtlichen Programmen haben wir vor Jahren hinter uns gelassen. Vorhandene Geräte haben keine Aussagekraft mehr. Neue Medien und Anbieter sind dazugekommen. Die Abrechnung muss im Multimedia- und Internetzeitalter nach der Nutzung erfolgen. 

Der Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte macht jegliche Pauschalierung nach dem "Innehaben einer Wohnung" unheilbar widersprüchlich.


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