Gestern habe ich vom VG die Bestätigung gekriegt, dass meine Klage gegen RBB eingegangen ist.
Das Verfahren hat schon die Nummer. Die Kostenrechnung kommen aber separat (es steht nicht wann?)
Ich habe aber kleine Zweifel, wenn es um die Höhe des Streitwertes geht, nämlich:
a) in der Klage habe ich geschrieben: der Streitwert ist 17,98 EUR MONATLICH, RBB fordert noch 8 EUR Säumniszuschlag;
b) im Widerspruchsbescheid steht:
"Aktuell beläuft sich der monatliche Beitrag auf 17,98 EUR, im Dreimonatszeitraums auf 53,94 EUR", und
"aktueller Kontostand 223,76 EUR" (12 Monaten x 17,98 EUR + 8 EUR Säumniszuschlag)
c) Das VG schreibt:
"Der vorläufige Streitwert ist unanfechtbar festgesetzt worden auf 61,94 EUR".
Diese 61,94 EUR entsteht natürlich als die Summe von 53,94 EUR + 8 EUR.
Macht es aber kein Problem, dass RBB schon 215,76 EUR + 8 EUR = 223,76 EUR von mir fordert?
Oder soll ich achten, dass es im Brief vom VG um VORLÄUFIGEN Streitwert geht?
Ich meine: falls 61,94 EUR nicht begründet wäre, wird natürlich "automatisch" auch 223,76 EUR nicht begründet,
falls aber 61,94 EUR begründet wäre, wird 223,76 EUR auch begründet und ich muss zahlen...
Außerdem: soll ich jetzt einfach ruhig auf die Kostenrechnung warten?
Und wenn ich sie schon kriege und bezahle, wird ernst die Klage vom VG zum RBB schicken?