Wie awawaw geschrieben hat, kann die Rundfunkanstalt aus dem Verwaltungsakt heraus vollstrecken, ein zivilrechtlicher Titel (Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid) ist für die Verwaltungsvollstreckung nicht erforderlich. (Die Verwaltungsvollstreckung läuft durch Amtshilfe durch die Kommunen, Hauptzollämter, Finazämter oder Gerichtsvollzieher).
Deshalb ist gegen einen Beitragsbescheid
(s. Muster) ein
schriftlicher (unterschriebener) Widerspruch erforderlich, komplett handgeschrieben ist auch ok. Gleichzeitig muss ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden. Eine Email erfüllt die vorgeschriebene (schriftliche) Form nicht, eine Zustellung per Einwurfeinschreiben ist sinnvoll. Wenn Du aus Asien schreibst, kann es sinnvoll sein, dass Du per Fax vorab widersprichst. Die Frist sind 4 Wochen nach Zugang des Bescheides. Ggf. solltest Du den Widerspruch sowohl an den Beitragsservice als auch an die jeweils
zuständige Landesrundfunkanstalt faxen - dann bist Du auf der sicheren Seite.
Aus meiner Sicht ist es sinnvoll, den Widerspruch ausführlich, ggf. mit individuellen Gründen, zu begründen - Widerspruchsbegründungen sind im Forum zu finden. Aber eine kurze Begründung reicht formal auch aus.
Nochmal der Tip:
Einlesen, am besten mit den oben getackerten Beiträgen anfangen, z.B.
FAQ lite. So schnell wird der Beitragsbescheid nach der (Zwangs-)anmeldung nicht kommen, wenn Du ordnungsgemäß widersprichst (bei wiederholten Bescheiden jeweils neu widersprechen) kommt so schnell auch keine Vollstreckung oder ein Verwaltungsgerichtsverfahren um die Ecke. Dein (weiterer) Wohnsitz im Ausland ist keine Besonderheit, so lange Du Deinen Wohnsitz in Deutschland noch hast.
"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)