Einen wunderschönen Guten Morgen!
Ich schildere hier einmal das Problem von Familie X. Frau X ist verheiratet mit Herrn (ein Kleinkind mit dem Namen X ist auch vorhanden)
Frau X hat vor geraumer Zeit Post vom Beitragsservice erhalten, mit dem Hinweiss das man festgestellt habe das sie seid Januar 2013 für eine Wohnung angemeldet ist. Ihr wird mitgeteilt das somit ab diesen Zeitpunkt ein Rundfunkbeitrag zu entrichten seie. Ihr wird die Möglichkeit gegeben,einen Fragebogen auszufüllen und mitzuteilen ob vielleicht schon jemand anders im Haushalt schon Beitragszahler ist. Frau X hat dies ignoriert.
Ein paar Wochen später kam ein erneuter Brief, das die Anmeldung vorgenommen wurde,da Frau X sich nicht gemeldet habe.
Auch dieser Brief wurde von Familie XYZ ignoriert.
Nun erhielt Frau X einen Brief mit der Überschrift >Zahlung der Rundfunkbeiträge< in dem ihr mitgeteilt wird, das ihre Rundfunkgebühren zum 15. fällig seien und das sie den Betrag von knapp270 Euro zahlen soll. Man hätte ein Zahlungsformular für sie vorbereitet.
Frau X tendiert weiterhin dazu, dies erstmal zu ignorieren, Herr X reagiert ein wenig panisch.
Ein paar Fakten zu Familie X:
Familie X bekommt seid Mitte 2013 alg2
Frau X ist in Elternzeit
Frau X bewegt ist nur mit wenig Informationen im allg System,hat kein Konto,kein Handy ist auf sie angemeldet,kein Telefonanschluss,Frau X besitzt selber keinen Fernseher,kein Radio,kein gar nix
Das trifft für Herrn X nicht zu,der hat all das,aber der wurde ja nicht angeschrieben
Herr X tendiert dazu dem Beitragsservice mit zu teilen, das man wenn nur die erste Hälfte von 2013 gebührenpflichtig wäre,weil man ab diesen Zeitpunkt ja Alg2 bekam, Frau X fragt sich, ob man so ne Befreiung überhaupt rückwirkend geltend machen kann. Außerdem glaubt Frau X, das sie dann ja im System ist und dann auch wieder zahlen muss, wenn sie nach der Elternzeit wieder arbeiten geht.
Frau X tendiert dazu erstmal weiterhin abzuwarten,auch bis das Gerichtsurteil steht. Herr X hat Angst das dann irgendwelche Fristen ausgelaufen sind und Zwangsvollstreckungen ins Haus stehen.
Frau X denkt, wenn dem so seien sollte,leckt mich am Arsch und stellt euch hinten an,da Frau X eh nerstmal noch so einige andere Schulden bezahlen muss, aus der Zeit als sie noch Frau M hieß.
Frau M (die jetzt X heisst) hatte dieses Theater auch schon mit der alten Gebühreneinzugsz. das hat sie auch fleißig ignoriert, Allerdings kamen da bis Frau X, Frau X hieß, auch noch regelmäßig Pfändungsbescheide. Mit deswegen hat Herr X auch seine Bedenken, auf die Schreiben zu reagieren.
Vielleicht weiss jemand was Familie X jetzt erstmal zu erwarten hat, wie der Ablauf ist. Was sie jetzt tuen sollten, fragt sich Familie X, Ob man eher der Meinung von Frau X folgen sollte,oder ob die Richtung in die Herr X tendiert der bessere Weg ist. Was für Konsequenzen Famielie X auf beiden Wegen drohen.
Im allgemeinen tendiert Familie X in die Richtung die Gebühren nicht zu zahlen, weil es eine Frechheit ist. Aber über den Weg ist sie sich nicht ganz im Klaren. Die Fragen die sich Familie X stellt sind unter anderem: Sollten sie erstmal gar nicht reagieren, laufen dann irgendwelche Fristen ab und sie hätten dann später nicht mehr die Möglichkeit zu reagieren. Sollen sie eins von diesen Wiederspruchsschreiben verschicken, die im Moment kursieren? Wenn ja welches hat die besten Aussichten auf Erfolg und ist rechtskräftig. Kann man sich rückwirkend ins letzte Jahr befreien lassen?
Jaja, das beschäftigt Familie X im Moment sehr, vor allem weil die finanziellen Mittel auch nicht so gestellt sind um zu Klagen oder so
Liebe Grüße