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Autor Thema: Totaler Anfänger braucht eure Unterstützung im Kampf gegen die Abzockerbande  (Gelesen 8422 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wenn der Rundfunkbeitrag nicht als verfassungswidrig eingestuft wird, welche Argumente bleiben dann noch, dass man eine Klage und die damit verbundenen Kosten riskieren sollte?

1) Warum jetzt spekulieren, wenn wir am 15.5. genaueres wissen...? :)
2) Ich glaube nicht, dass Ermano Geuer das so einfach hinnehmen würde - und sich ganz bestimmt weitere rechtliche Schritte vorbehalten würde - und so lange ein höherinstanzliches Verfahren anhängig ist, werde ich immer auch darauf verweisen - und das kann (und sollte) wohl auch jeder andere tun :)
3) Wir sollten uns nicht nur auf die Gerichte "verlassen", wir müssen selbst aktiv sein, unsere Mitmenschen und - ja - auch unsere Volksvertreter auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene aufklären, aufklären, aufklären - viele dort wissen selbst nicht von den katastrophalen Konsequenzen ihres Tuns und müssen damit konfrontiert werden.
Wenn wir sie nicht damit kontrontieren, werden sie es nicht erfahren - und wenn wir es nicht tun, wird es keiner sonst für uns tun.

Selbst ist der Bürger und
"Nach dem Kampf ist vor dem Kampf" ;)


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

d
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  • Gegen Zwangsfinanzierung

Person x weiss nicht was besser ist! Wiedersprich mit Begründung oder Wiederspruch ohne Begründung


mit Begründung bestehend aus paar Sätzen.

1. Verstoß gegen BGB sich frei informieren zu dürfen.
2. Der Beitrag ist wie eine Steuer zu klassifizieren.

Mehr Infos gibt es im Forum, wie man einem Bescheid widerspricht



Begründung:


Da die Wohnung erst seit 01.04.2014 eine Wohnung im Sinne des RBStV ist, melde ich mich ab diesem Zeitpunkt an.

Bei einem Widerspruch brauchst du den Satz nicht schreiben. Keiner vom Betrugservice wird nachforschen, ab wann die Wohnung bewohnbar ist. Für die gilt nur das Datum, ab wann Person x auf dieser Adresse angemeldet ist.

Da sie gesetzlich zur Verwendung meiner freiwillig mitgeteilten Daten verpflichtet sind, wäre es Datenmissbrauch, wenn sie ein anderes Datum verwenden. Sollten sie willkürlich ein anderes Datum verwenden, werde ich das als Nötigung und Datenmissbrauch werten und dieses gesetzlose Handeln auch in Zukunft nicht weiter unterstützen.

Das wird den BS wenig beindrucken

bitte um einen Widerspruchsbescheid, damit ich Klage gegen den Beitragsbescheid erheben kann.

Das kann auch weg


Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO  Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!

sehr gut!
[/quote]

Lese hier im Forum weiter, nur durch eigenes Bemühen kannst du dann einen anständigen Widerspruch formulieren. Es sind sehr viele Informationen vorhanden. Wenn dein Widerspruch gut und professionell aufgebaut ist dann wird es um so aufwendiger für die Rundfunkanstalten. Logischerweise brauchen die mehr Zeit und Zeit ist Geld für die, also gut für uns.

Noch was, verwende keine Wörter wie "bitte" beim Postverkehr gegenüber dem Betrugservice, glaube mir die haben es nicht verdient höfflich angesprochen zu werden. Also frech und bewusst auftreten und immer coolen Kopf behalten und nicht in Panik geraten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2014, 22:38 von dimon«

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[author=Roggi]Da die Wohnung erst seit 01.04.2014 eine Wohnung im Sinne des RBStV ist, melde ich mich ab diesem Zeitpunkt an.
Muss das so geschrieben werden ? Person x lehnt aber ab sich freiwillig anzumelden

Das ist ein Vorschlag für den Widerspruch. Wenn der Beitragsbescheid eintrudeln sollte, kann man das in den Widerspruch mit einfügen, um die Klage vorzubereiten. Ein Richter wird sich damit beschäftigen, der BS nicht, aber er wird dümmlich darauf reagieren. Es sollten aber die Beweise für diese Behauptung zusammen mit der Klage eingereicht werden.
Ganz wichtig: Freiwillig sollte sich niemand anmelden. Erst wenn der Beitragsbescheid vorhanden ist, kann man versuchen, das Datum zu korrigieren.


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d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Da die Wohnung erst seit 01.04.2014 eine Wohnung im Sinne des RBStV ist, melde ich mich ab diesem Zeitpunkt an.

 
Dann meldet er sich mit diesem Satz beim BS freiwillig an. Wie ist dann sein Widerspruch zu verstehen? Für mich ist dieser Satz eine gefährliche Ansage.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2014, 22:50 von dimon«

  • Beiträge: 3.235
Die Zwangsanmeldung wird zumeist rückwirkend zu einem Datum durchgeführt, welches aufgrund des Meldeabgleichs erfolgt. Zu diesem Datum muss aber nicht zwangsläufig die Wohnung eine Wohnung im Sinne des RBStVs sein. Es ist also ein willkürlich gewähltes Datum, gesetzlich nicht legitimiert. Es sollte möglich sein, hier korrigierend einzugreifen, auch erst im Widerspruch. Vorher braucht man nichts korrigieren oder anzugeben. Es besteht die klitzekleine Möglichkeit, die Klage zu verlieren, dann wäre die nachzuzahlende Summe niedriger.


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