Person "A" hat vor ca. 6-Wochen Klage beim zuständigen VG eingereicht. Nach einem kurzen Versuch der Rundfunkanstalt die Klage (mit fadenscheinigen Behauptungen) abweisen zu lassen, worauf Person "A" mit einer Stellungnahme beim Gericht schriftlich reagieren mußte, hat das VG jetzt angeboten das Verfahren bis auf weiteres Ruhen zu lassen.
In dieser Zeit erhält Person "A" keine weiteren Beitragsbescheide von der Rundfunkanstalt und es laufen auch keine weiteren Mahngebühren auf.
Nur fürs Verständnis.
Wir müssen einen genau vorgegebenen Weg einhalten.
Gebühren-/Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung
Widerspruch
Widerspruchsbescheid der Rundfunkanstalt mit Rechtsbehelfsbelehrung über die Möglichkeit der Klageerhebung
Alles was ich bis dahin geschrieben hatte, wurde von der Rundfunkanstalt eigentlich nicht gelesen, sondern jeweils mit Textbausteinen abserviert und wenn ich dann den
Weg der Klage einlege, in der Hoffnung, dass nun eine andere Institution (Verwaltungsgericht) sich meiner Sache und meines Schriftsatzes annimmt, diesen liest und sich mit meinen Argumenten wirklich mal auseinandersetzt, dann hat die Rundfunkanstalt die Möglichkeit mir
dazwischen zu funken und ich muss nochmals begründen, dass ich wirklich diese Klage wünsche?
Die Rundfunkanstalt hat doch bislang nicht wirklich meinen „Kram“ gelesen, da kann sie doch auch nicht sagen bzw. versuchen zu veranlassen, dass meine Klage abzuweisen ist?