Hallo,
Person A hat mittlerweile den Brief des Beitragsservices "Bestätigung der Anmeldung erhalten".
Person A wartet nun auf den "Beitragsbescheid" um dann innerhalb von 4 Wochen widersprechen zu können.
Person A würde nun gerne aus der Erfahrung anderer erfragen:
A) ob in der Rechstbehelfsbelehrung des Beitragsbescheides die Information enthalten ist, ob bei einer notwendigen Klage (wenn Widerspruch nicht anerkannt wird) vor einem Verwaltungsgericht eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt notwendig wird.
B) ob es Informationsquellen im Internet für Frage A von offizieller Seite der Verwaltungsgerichte etc. für die verschiedenen Bundesländer gibt?
C) ob es mittlerweile einen Anwalt aus der Forumsinitiative gibt der Person A vertreten würde?
Vielen Dank.