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Autor Thema: Brief von ARD bekommen. was tun: antworten oder warten?  (Gelesen 3111 mal)

m
  • Beiträge: 45
Hallo nachdem Person A Ende Dezember seinen Widerspruch eingereicht hat,
hat Person A am 10.02.14 ein Schreiben von ARD bekommen (siehe anhang).
Es ist aber ohne Rechtsbelehrung.

Vor 2 Wochen noch Vordrucke zur Überweisung von 195 € an ARD bekommen.

Was soll Person A tun: Antworten oder warten dass Bescheid mit Rechtsbelehrung kommt?

würde mich über tipps freuen.
entschuldige das schlechte deutsch.!




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2014, 12:57 von Uwe«

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Ich würde als Person A wahrscheinlich diesen rechtlich irrelevanten Infobrief einfach ignorieren und warten, bis ein rechtskräftiger Widerspruchsbescheid mir Rechtsmittelbelehrung kommt. Diese Rundfunkanstalten haben Rechtsabteilungen, denen bewusst sein müsste, dass auf einen Widerspruch sowas folgen muss, und kein weiterer Infobrief.

Aber, so nebenbei: ist es nicht ein gutes Zeichen, dass die solche Infobriefe verschicken statt negativer Widerspruchsbescheide? Die merken wahrscheinlich langsam selbst, auf was für (rechtlich) dünnem Eis die sich bewegen und kurz vorm Einbrechen sind... ;D

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 884
schreib ihnen doch, sie sollen wenigstens die Eier haben und ihre Briefe gefälligst unterschreiben!


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Z
  • Beiträge: 1.564
Was tun mit dem Schreiben?
Lochen und abheften...

Wie der vorherige Schreiber schon anmerkte, die versuchen erstmal die Verwirrtour, vielleicht findet sich ja jemand, der doch noch versehentlich die Kohle überweist.
Deshalb ist es wichtig, alle Schreiben auf ihre rechtliche Relevanz zu prüfenund danach abzulegen, so manches Schreiben bezieht sich ja auf einen Widerspruchsbescheid ("Sie sind der Meinung daß...") und ist sowas wie eine Empfangsbestätigung des Widerspruchs und könnte später bei Prozessen hilfreich sein, gerade wenn man das durchgeführte Verfahren rügt, schließlich macht es vor dem Richter keinen guten Eindruck, fleißig neue Bescheide zu verschicken, ohne jemals auf einen Widerspruch formgerecht geantwortet zu haben.
Diese Verschleppungstaktik könnte den Rundfunkanstalten später auf die Füße fallen.

Dem Forum sei Dank, daß sich Schema F als wirksam erwiesen hat und man letztendlich unter Beachtung der Form Zeit gewinnt, bis die Sache vor der höchsten Instanz ausgefochten ist.

Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht prinzipiell eine Rundfunksteuer für angemessen hält, müssen die Formalien sauber neu gefaßt werden und die Sache in ein vernünftiges neues Gesetz gegossen werden.


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  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"

Was soll Person A tun: Antworten oder warten dass Bescheid mit Rechtsbelehrung kommt?

Person A sollte auf den Widerspruchsbescheid warten , vorausgesetzt natürlich dass der Widerspruch auch fristgemäß versandt wurde.
Das kann sich so in die Länge ziehen  , dass noch weitere Beitragsbescheide eintreffen werden , bevor erst mal über den ersten Widerspruch entschieden wurde.
Der Beitragsservice ist nicht nur ein Jäger auf unser Geld sondern auch ein Sammler von Widersprüchen ohne Zeitgefühl.
Derweil werden auch gern mal zwischendurch dümmliche Anmachschreiben auf den Weg gebracht , die einen offiziellen Anschein erwecken sollen und zur Zahlung animieren sollen. So ein selten d....... Verein.
Davon nicht einlullen lassen , nur Schreiben MIT Rechtsbehelfsbelehrung sind das Papier wert , auf dem sie stehen.

Person A kann aber trotzdem antworten , wenn ihr das Spielchen zu blöd wird.
Das geht am besten und ohne nennenswerten Aufwand per Mail.
Jede Landesrundfunkanstalt hat mindestens einen Beauftragten für Probleme mit dem Beitragsservice.
Dafür existieren separate Mailadressen.
http://www.rundfunkbeitrag.de/service/ansprechpartner_vor_ort/index_ger.html
Dort einfach mitteilen : Man möge doch gefälligst seine Hausaufgaben machen und Widersprüche zeitnah bescheiden  , bevor man ehrsame Bürger mit weiteren dümmlichen Schreiben belästigt. Danach kommt erst mal nichts mehr , sondern "nur" der nächste Beitragsbescheid sobald er terminlich an der Reihe wäre.


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Z
  • Beiträge: 1.564
Alles andere als Belustigungsschreiben abzuheften ist  Z e i  t v e r s c h w e n d u n g !


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