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Autor Thema: in eigener Mission  (Gelesen 4475 mal)

R
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in eigener Mission
Autor: 02. April 2014, 00:56
Habe viele Fehler gemacht, die fürs erste die Unterwerfung unter das System zur Folge haben.
Es ist ganz einfach deswegen, weil ich zu doof für das alles bin.

Habe gedacht, mit Unterstützung und Solidarität von außen einen Kampf führen zu können, schon allein weil ich nicht nur von der Unrechtmäßigkeit, sondern auch von der Nichtsnutzigkeit der ÖR absolut überzeugt bin. Mehr noch, sie stehen für zersetzende Indoktrination und Lügen-Propaganda, die ich zutiefst ablehne.

Doch wer sich nicht fast täglich damit auseinandersetzt, mit Behörden, Gerichten und deren juristischer Sprache recht wenig am Hut hat, kommt irgendwann nicht mehr mit und macht diese Fehler, wobei mein Fehler die ungenügende Kampfstrategie war.

So habe ich etwa Bescheide für Zahlungsaufforderungen gehalten, dadurch Widerspruchsfristen versäumt, zumal ich gar nicht gewusst hätte, wie so ein Widerspruch zu verfassen ist. Da wäre sicher auch irgendwo ein Link zur Information darüber zu finden gewesen, aber ohne Hintergrundwissen gerät die Sache in eine Odyssee tagelangen Suchens. Es hieß immer ich solle abwarten, bis der Widerspruchsbescheid eintrifft.
So was kam aber nie.
 
Auch der Akzeptanz-Text zur Aufforderung des BS, sich grundsätzlich zu legitimieren habe ich verfasst und abgeschickt, natürlich haben die den ignoriert und stattdessen die Vollstreckung eingeleitet.
Die sei zwar nicht rechtes, wie das VG München erklärt, aber die Kommentare dazu sind eine Ansammlung von Widersprüchen, die letztlich nirgendwo hinführen. Ich könnte gegen die Vollstreckung Rechtsmittel einlegen, doch ich habe keine Ahnung wie das geht und habe auch ehrlich gesagt keine Energie mehr, zu recherchieren.

Nicht, dass dieser Blog nutzlos wäre, er ist immens wichtig für viele Ratsuchende und eine Ansammlung von meistens sachkundigen Auskünften, die für mich aber aufgrund des Umfangs insgesamt ein Ausmaß annehmen, die mich als Hilfesucher letztlich in eine schier endlose Recherche hineinzieht, und ich vor lauter Wald keinen Baum mehr sehe, vor allem wenn jeder Fall individuell daherkommt.

Es sind eben unterschiedliche Sachverhalte, die jeder anders auslegt.
Ein längerer Text wird meistens nochmal zitiert, und in der darauf folgenden kurzen Antwort ist alles nochmal zitiert. Man ist öfters am scrollen, als einem lieb ist.
Ein vom Titel her interessanter Beitrag entpuppt sich gerne auch mal als Paragraphen-Dschungel, für Leute mit viel, viel Zeit.

Ich dachte, mit Hilfe des RA eine gewisse Unterstützung zu haben, wenigstens im Vorgehen, aber da ich ja erst Mandant bin, sobald eine Klage eingereicht wird, ist natürlich die Betreuung verständlicherweise so kurz formuliert, dass Fehler vorprogrammiert sind.
Ich habe eine RSV, den Willen zur Klage, und habe natürlich trotzdem alles falsch gemacht. Ich weiß bis heute nicht, was nochmal die Voraussetzung für eine Klage ist, obwohl der Anwalt es mir sicher irgendwo mal zu verstehen gegeben hat. Nach drei Tagen hab ich so was gern auch mal vergessen. Juristerei ist nicht jedermanns Sache.

Allein heute habe ich drei Stunden im Forum gelesen, war interessant, aber trete nach wie vor auf der Stelle. Ich bin zwar durchaus kämpferisch, aber um alles richtig zu machen,  hätte ich mindestens 10x soviel Energie reinstecken müssen.  Ist ja auch nicht ganz unkompliziert. Denn zum kämpfen habe ich nicht jeden Tag Muße, was bedeutet, dass ich den Briefkasten gar nicht regelmäßig checke. Ja, so weit ist es schon, ich gebe zu, habe einfach nen Horror davor.  Bei mir kommt dann noch die doppelte Lawine durch mein Büro, das außerhalb der Wohnung ist.

Und diese Zahlung unter Vorbehalt auf Anraten des Anwalts ist am Ende auch nur eine Farce, das Geld das weg ist, ist weg, da mache ich mir erstmal gar nix vor.
Eine Verfassungswidrigkeit oder ein Unrecht ist für die da oben kein müdes Lächeln wert.

Die Leute glauben viel zu sehr daran, dass wenn sie Recht haben, das auch bekommen werden.
Dem ist leider nicht so.
Ich habe gelernt, dass Unrecht für die Eliten und Behörden überhaupt kein Problem darstellt. Sie haben die Textbausteine zur Hand und sind darauf vorbereitet. Die Gerichte sind in den meisten Fällen auf deren Seite. So auch die Anwälte. Man rechnet damit, dass die meisten Leute so wie ich zusammenklappen. Gleiches Recht für alle, schöne Idee.

Die Zermürbungstaktik der Gegner scheint aufzugehen.
Vielleicht schaffe ich es in diesem Jahr besser, aber wenn es so weiter geht kann ich leider keinen Beitrag zum Boykott leisten.
Wie gesagt, ich bin zu doof; ohne Schritt für Schritt Anleitung: keine Chance. :-\


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Re: in eigener Mission
#1: 02. April 2014, 03:58
Hallo.

Ich habe das System der korrekten Vorgehensweise nach dem Lesen von ein paar Beiträgen zum Thema so verstanden:

Schritt für Schritt Anleitung:
  • Alle Schreiben bis zum entscheidenden "Beitragsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung" ignorieren
  • Nie und nichts zahlen
  • Zwangsanmeldung ignorieren
  • auf "Beitragsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung" (und ggf. alle weiteren Bescheide) fristgerecht bei der zuständigen Sendeanstalt Widerspruch mit knapper Begründung einlegen und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen
  • wenn irgendwann dann mal ein "negativer Widerspruchsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung" kommt beim Verwaltungsgericht fristgerecht Klage mit detaillierter Begründung einreichen (geht ohne Anwalt, kostet 105 €)
  • ggf. beantragen, dass erst verhandelt wird, wenn vergleichbare Verfahren abgeschlossen sind
  • ggf. schriftliche Verhandlung zum Kosten sparen beantragen
  • ...

Die Klage wird dann wahrscheinlich abgewiesen, mit rechtsverbiegenden, ignoranten und unlogischen Begründungen, weil erstens die Richter so weniger Arbeit haben, einen Präzedenzfall vermeiden möchten und das Rechtssystem in Deutschland so funktioniert, dass der, der dann immer noch denkt im Recht zu sein (und das in diesem Fall auch ist) in Berufung gehen kann, so dass ggf. in höherer Instanz darüber entschieden wird. Das geht nur mit Anwalt, es bekommt in Deutschland also der sein Recht, der ausreichende Finanzmittel für das Berufungsverfahren verfügt.

"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" - Manchmal weiß ich nicht ob ich lachen oder ausrasten soll, wie dieses Grundrecht in Deutschland teilweise gehandhabt wird...

Aber: Je mehr Leute klagen, umso eher wird endlich ein Richter mal ein korrektes Urteil sprechen, und zwar in der Art, dass der Klage stattgegeben wird und der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form endlich offiziell als rechts- und verfassungswidrig erklärt wird, was er auch für jeden, der etwas logisch und sachlich denken kann, ja auch ist.

So seh ich das, meine persönliche Meinung.

Frei 8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

R
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Re: in eigener Mission
#2: 02. April 2014, 10:28
was mich auch irgendwie durcheinander brachte war mein Antrag auf Befreiung wegen geringem Einkommen, der abgelehnt wurde. Darauf hin kontaktierte ich den Anwalt und habe mich nur noch auf seine knappen Kommentare eingestellt.
Das hat mich davon abgehalten, nochmal hier ins Forum zu kommen.

Jetzt sind alle Fristen rum, wie gesagt, die allein die Unterscheidung der Briefe habe ich nicht richtig vorgenommen, sie sehen alle gleich aus.

jetzt wo ich die Reihenfolge des Vorgehens nochmal schwarz auf weiß sehe, erinnere ich mich auch an sie, doch inzwischen ist ja viel Zeit durch den ersten Antrag vergangen gewesen.

Vollstreckung wird in zwei Tagen wirksam.


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Re: in eigener Mission
#3: 02. April 2014, 13:16
Vollstreckung wird in zwei Tagen wirksam.

Hast Du die Umwandlung Deines Kontos in ein P-Konto beantragt?

Ist da etwas zu holen, wenn sie vollstrecken wollen?

Eine zunächst gescheiterte Vollstreckung ist schon ein Beitrag zum Kampf gegen dieses Unrecht.

Du kannst auch Deinen Antrag auf Befreiung wegen niedrigen Einkommens und die Ablehnung den Vollstreckern zeigen: es ist doch das Problem der Anstalten und ihrer Vollstreckern, da zu suchen, wo nichts ist!



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Re: in eigener Mission
#4: 02. April 2014, 15:07
Sofern bei dem fiktiven "Rumpelstilzchen" R nichts zu holen ist  - also Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze, keine Guthaben/pfändbare Versicherungen - könnte R die Zahlung verweigern. Das ist jedoch nicht ganz risikolos: Die Anstalt wird voraussichtlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (Vermögensverzeichnis) verlangen und dies wird in die Schufa eingetragen. Ein negativer Schufaeintrag ist nicht nur schlecht für Kreditaufnahme sondern auch für Mobilfunkverträge oder auch für Wohnungssuche. Einrichtung eines P-Kontos ist dann auch sinnvoll, auch dies wird in der Schufa vermerkt. Ob die möglichen Folgen für R tragbar sind muss er selber wissen.

Sofern R den obigen Weg nicht gehen will, sollte gezahlt werden (unter Vorbehalt, ob das nützt ist fraglich, aber schadet aber auch nicht) und für die Zukunft wie von Frei skizziert verfahren. Ggf. kann R mit dem Vollstrecker auch eine Ratenzahlung verabreden.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Re: in eigener Mission
#5: 02. April 2014, 16:07
Einrichtung eines P-Kontos ist dann auch sinnvoll, auch dies wird in der Schufa vermerkt. Ob die möglichen Folgen für R tragbar sind muss er selber wissen.

Stimmt, habe gerade gegoogelt, P-Konten haben Nachteile. Hier

http://www.banktip.de/rubrik2/20332/2/wer-sollte-ein-p-konto-beantragen.html

steht aber:

Zitat
Das P-Konto wird der Schufa zwar gemeldet, geht aber nicht in das Scoring ein. Das erklärte die Schufa auf Anfrage von Banktip.de.

Wer sich zwischen Rundfunkabgabe und Miete/Essen/Heizung/Gesundheit entscheiden muss, das letzte wählt, und nicht das Geld für den Rundfunk hat, sollte meiner Meinung nach einen P-Konto haben.


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Re: in eigener Mission
#6: 02. April 2014, 20:00
Das P-Konto geht nicht in den Score-Wert ein, wird aber bei Banken-Anfragen beauskunftet (wobei die Abfrage nur zulässig ist, um zu prüfen, ob bereits ein P-Konto geführt wird). Ein Problem ist jedoch, wenn Vermieter bei Anmietung (eigentlich unzulässig) eine Eigenauskunft verlangen und nicht mit der Bonitätsauskunft zufrieden sind.

Gravierender ist die Abgabe einer eidestattlichen Versicherung oder bei Weigerung das Erzwingungsverfahren. Beides wird ins Schuldnerverzeichnis und in die Schufa eingetragen. Dieses Negativmerkmal fließt massiv in den Scorewert ein und wird auch beauskunftet.

Letztlich kann nur R entscheiden was er macht.



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Re: in eigener Mission
#7: 02. April 2014, 20:40
Nun, es wurde etwas angespart.
Ich bemühe mich, das Ersparte nicht auf null schrumpfen zu lassen, denn es ist alles, was ich habe. Keine LV, keine Aussicht auf erwähnenswerte Rente.
Wie oben erwähnt, bin ich kampfesmüde, ich will nur noch meine Ruhe.
Gehöre zu den Leuten, die so etwas enorm stresst.
Ich werde den Vermerk "unter Vorbehalt" eintragen, wobei ich nicht weiß, ob das je registriert wird, da ich direkt an den GV zahlen muss.

Vielleicht ist nicht aller Tage Abend und ich nehme erneut Anlauf, wobei ich nicht weiß, ob ich mit der Zahlung quasi deren "Vertrag" zustimme, und wie ich in Zukunft vorgehen soll. Der nächste Brief kommt bestimmt, und mich nervt das einfach nur. Es gibt momentan nicht mal eine Strategie.

Das Chaos einstand dadurch, dass ich ursprünglich gegen die Ablehnung des Härtefalls vorgehen wollte, was sich durch die allgemeinen Tips des Anwalts vermischte mit dem Ansatz, aus anderen Gründen zu verweigern, wie es viele ja tun. Der Anwalt trägt keine Schuld, ich war ja froh, ab und an überhaupt eine Antwort zu bekommen, ganz ohne Mandat.
Aber dadurch habe ich mich zu sehr auf ihn gestützt.


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Re: in eigener Mission
#8: 02. April 2014, 21:09
Vielleicht ist nicht aller Tage Abend und ich nehme erneut Anlauf, wobei ich nicht weiß, ob ich mit der Zahlung quasi deren "Vertrag" zustimme, und wie ich in Zukunft vorgehen soll. Der nächste Brief kommt bestimmt, und mich nervt das einfach nur. Es gibt momentan nicht mal eine Strategie.

Einem wie auch immer gearteten Vertrag hast Du durch eine Zahlung nicht zugestimmt. Und die Strategie für künftige Zahlungen gibt es:

Hallo.

Ich habe das System der korrekten Vorgehensweise nach dem Lesen von ein paar Beiträgen zum Thema so verstanden:

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Die Klage wird dann wahrscheinlich abgewiesen, mit rechtsverbiegenden, ignoranten und unlogischen Begründungen, weil erstens die Richter so weniger Arbeit haben, einen Präzedenzfall vermeiden möchten und das Rechtssystem in Deutschland so funktioniert, dass der, der dann immer noch denkt im Recht zu sein (und das in diesem Fall auch ist) in Berufung gehen kann, so dass ggf. in höherer Instanz darüber entschieden wird. Das geht nur mit Anwalt, es bekommt in Deutschland also der sein Recht, der ausreichende Finanzmittel für das Berufungsverfahren verfügt.

"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" - Manchmal weiß ich nicht ob ich lachen oder ausrasten soll, wie dieses Grundrecht in Deutschland teilweise gehandhabt wird...

Aber: Je mehr Leute klagen, umso eher wird endlich ein Richter mal ein korrektes Urteil sprechen, und zwar in der Art, dass der Klage stattgegeben wird und der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form endlich offiziell als rechts- und verfassungswidrig erklärt wird, was er auch für jeden, der etwas logisch und sachlich denken kann, ja auch ist.

So seh ich das, meine persönliche Meinung.

Frei 8)

... wobei der Widerspruch nach meinem Geschmack bereits ausführlich ausfallen kann - aber das ist keine formale Voraussetzung, könnte aber Zeit schinden. Aber zu allen Schritt für Schritt Stationen kann man Muster im Forum finden.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

 
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