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Autor Thema: Laptop mit Internetzugang Osnabrück: Klägerin geht gegen Rundfunkgebühr vor  (Gelesen 23132 mal)

j

jetzt_reicht_es

Wir leben in einer virtuellen Demokratie, in einem virtuellen Rechts- und Sozialstaat: virtuell,
weil uns der Rundfunk zeigt/suggeriert, wie toll alles ist.

Und so eine realitätsfremde Lüge wie alles, was auf dem Bildschirm zu sehen ist.
Ich kann dir nur zustimmen!
Und ich verspreche mir auch nichts von Bundesverfassungsgericht und dem Bayerischen Verfassungsgericht!
Keiner kann sich leisten dieses 9 Mrd schwere System anzugreifen. Wir wollen hier festhalten, dass sie gut 9 Mrd EUR jählich bekommen. Im Vergleich: Flughafen Berlin soll nach neuersten Schätzungen 8 Mrd EUR (einmallig) kosten. Mit anderen Worten: die ÖRR kostet uns (dem Volk) jährlich mehr als ein Berliner Flughafen und keiner geht dagegen vor!


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F
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[...] Im Vergleich: Flughafen Berlin soll nach neuersten Schätzungen 8 Mrd EUR (einmallig) kosten. Mit anderen Worten: die ÖRR kostet uns (dem Volk) jährlich mehr als ein Berliner Flughafen und keiner geht dagegen vor!

Ich bin diesen Vergleich mit dem BER auch schon gedanklich durchgegangen. Jeder regt sich tierisch über diese Steuerverschwendung auf, aber das eine ähnliche Summe jährlich durch die ÖR zum großen Teil verschwendet wird, stört niemanden? Ist für mich unbegreiflich.

Ich habe leider ebenfalls jedes Vertrauen in unser Rechtssystem verloren. Allerdings auch schon vor den ersten Rundfunkbeitrags-Klagen. Große Hoffnungen mache ich mir da auch nicht. Nichts desto trotz werde aber auch ich klagen. Und wenn es nur dazu dient dieses Thema weiter publik zu halten.


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A
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Gut so !

In Freiburg waren gerade sehr deutlich sehr andere Stimmen zu hören.


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R
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Zitat
In verschiedenen Gedankenspielen zeigte der Richter, wie schwer es ist, zu bestimmen, welche Inhalte dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Programms entsprächen – Information oder Unterhaltung?

Die Gedankenspiele interessieren mich. Schade, dass die NOZ das nicht zumindest beispielhaft einmal erläutert hat.

Zitat
Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab mit der Begründung, dass es sich tatsächlich um einen Beitrag, nicht um eine Steuer handele, weil im Härtefall kein Beitrag gezahlt werden müsse

Es gibt aber auch Steuern, die im Härtefall nicht gezahlt werden müssen. Ich erinnere da mal nur an die Behindertenfreibeträge auf der "Steuerkarte".

Oder an die Kinderfreibeträge.

Immerhin wurde ein Berufungsverfahren zugelassen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

j

jetzt_reicht_es

Zitat
In verschiedenen Gedankenspielen zeigte der Richter, wie schwer es ist, zu bestimmen, welche Inhalte dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Programms entsprächen – Information oder Unterhaltung?

Die Gedankenspiele interessieren mich. Schade, dass die NOZ das nicht zumindest beispielhaft einmal erläutert hat.

Zitat
Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab mit der Begründung, dass es sich tatsächlich um einen Beitrag, nicht um eine Steuer handele, weil im Härtefall kein Beitrag gezahlt werden müsse

Es gibt aber auch Steuern, die im Härtefall nicht gezahlt werden müssen. Ich erinnere da mal nur an die Behindertenfreibeträge auf der "Steuerkarte".

Oder an die Kinderfreibeträge.

Du muss doch den Richter verstehen! Das Ergebnis ist ja bereits vorgegeben. Ich glaube nicht mal das BVG wird es wagen dieses korrupte System in Frage zu stellen. Ein Richter ist doch damit hoffnungslos überfordert. Weil das Ergebnis vorgegeben ist, muss der Richter nur irgendwelche Argumente liefern. Das ist do als ob du vor einem schlechten Produkt stehst und es als gut beschreiben sollst um es zu verkaufen: egal wie du argumentierst, ist es falsch.

Wenn es euch beruhigt: stellt euch mal vor der Richter hätte anders entschieden: dann wären sie eine Instanz nach oben gezogen um zu gewinnen. Spätestens BVG hat ihnen doch bis dato immer recht gegeben, und zwar egal wie gut die Gegenseite argumentierte; ich erinnere nur an die Klage der Rechtsanwaltes gegen die PC Gebühren; zwar sahen die Richter ein, dass seine Grundrechte verletzt werden, aber nur weil es sehr viel Flucht aus den RF Gebühren gibt, muss er die PC Gebühren halt hinnehmen, weil sie auch nicht zu hoch sind.


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G
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"Profitiert eigentlich der Nichtkonsument davon, dass die anderen an der Veranstaltung teilnehmen? Muss ich vielleicht als Nichtkonsument eine gewisse Ungleichbehandlung hinnehmen, weil sich durch die Informationen des Rundfunks die übrige Gesellschaft weiter entwickelt und mich mitträgt?????

Hm, naja ... Das ist irgendwie kein richtiges Argument.
Der Sozialhifeempfänger profitiert zwar schon von den Steuerzahlungen der anderen, denn er wird daraus finanziert. Der Atheist profitiert aber nicht davon, dass Christen ihre Steuern (eigentlich ja eher Beiträge ...) zahlen. Im Gegenteil arbeitet dies seinen Interessen entgegen. Je weniger Leute der Kirche anhängen und den Atheisten somit mit ihrer Weltanschauung "belästigen", desto besser für ihn.
Dazu findet Entwicklung durch neue Ideen, beginnend in kleinen Kreisen und sich dann ausweitend, statt - Entwicklung ging/geht nie von einer etablierten Mehrheit aus (ok, ausgenommen Verdummung vielleicht ...).
Dazu kann ich nur über Steuern zur Unterstützung allgemeiner Sachen herangezogen werden, da ich sonst einen individualisierbaren Vorteil erhalten müsste. Der entfällt aber, sobald er nicht mehr nachweislich vorhanden ist.

Von der Straßenreinigung habe ich zumindest einen genau erkennbaren Vorteil, nämlich, dass ich mich vor meinem Haus sicher bewegen kann. Ebenso trifft dies auf Besucher und Durchgangsverkehr zu. Eine verdreckte Straße kann zu Unfällen und somit zu Sach- und Personenschäden führen, auch an meinem Eigentum. Daher habe ich ein Interesse daran, dass der Weg vor meinem Haus passierbar ist. Daher würde ich sogar nacharbeiten, wenn der Räumdienst unzureichend gearbeitet hat.
Beim RF fehlt aber dieser Sicherheitsapekt. Der nicht-Konsum von ÖR-Programmen kann nicht zu Sach- oder Personenschäden führen. Ebenso sind durch die Mediendivergenz genügend alternative Informationsquellen vorhanden. Auch "Katastrophenschutzmeldungen" werden nicht allein vom ÖR gesendet und stellen daher kein Argument dar.


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