Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Widerspruch abgelehnt  (Gelesen 20005 mal)

P
  • Beiträge: 377
Re: Widerspruch abgelehnt
#15: 31. März 2014, 00:44
@Threadstarter

Derzeit klagt meine 82-jährige Mutter vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen diese "netten Herrschaften".
Der Grund: Weil sie es verdammt ungerecht findet, wie DIE da mit den Leuten umgehen! Ferner sieht sie es
persönlich auch nicht ein, warum sie jetzt für ein Radio die volle Fernsehgebühr bezahlen soll, obwohl sie de-
finitiv keine Lust auf das TV-Programm hat.

Jetzt ein paar Gründe für Dich:

1. Es werden wohl nur die Leute Geld zurückbekommen, die sich gewehrt haben, also nicht die Trittbrettfahrer
2. Es ist erst einmal ganz einfach die Klage einzureichen. Dies kann zuerst ohne ausführliche Begründung
geschehen, die man dann später nachreicht. Das Gericht gibt einem Bescheid, bis wann sie es haben möchten.
Aufgrund der sehr vielen Klagen (Man ist da definitiv nicht alleine) kann das schon mal dauern.
3. Jede Klage bringt Sand in das Getriebe der Gegener und kostet deren Zeit und Ressourcen. Es ist ein "BIG PICTURE",
dass man hier im Auge behalten muss. Und es wirkt bereits.

Ja, es kostet etwas Geld und etwas mehr Mühe, sich da einzuarbeiten. Aber der Gegner kocht auch nur mit Wasser.
Und was da an Widerspruchsbescheid gegen meine Mutter inhaltlich geboten war, ist schon etwas dürftig, selbst
wenn es vor Paragrahphen und akademischen Titeln der zitierten Personen nur so strotzt. Man darf sich nur nicht
in´s Bockshorn jagen lassen.

Herzlichen Gruß
Peli


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Februar 2015, 17:22 von Bürger«

H
  • Beiträge: 260
    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
Re: Widerspruch abgelehnt
#16: 31. März 2014, 07:43

1. Es werden wohl nur die Leute Geld zurückbekommen, die sich gewehrt haben, also nicht die Trittbrettfahrer
2. Es ist erst einmal ganz einfach die Klage einzureichen. Dies kann zuerst ohne ausführliche Begründung
geschehen, die man dann später nachreicht. Das Gericht gibt einem Bescheid, bis wann sie es haben möchten.
Aufgrund der sehr vielen Klagen (Man ist da definitiv nicht alleine) kann das schon mal dauern.
3. Jede Klage bringt Sand in das Getriebe der Gegner und kostet deren Zeit und Ressourcen. Es ist ein "BIG PICTURE",
dass man hier im Auge behalten muss. Und es wirkt bereits.

Ja, es kostet etwas Geld und etwas mehr Mühe, sich da einzuarbeiten. Aber der Gegner kocht auch nur mit Wasser.
Und was da an Widerspruchsbescheid gegen meine Mutter inhaltlich geboten war, ist schon etwas dürftig, selbst
wenn es vor Paragrahphen und akademischen Titeln der zitierten Personen nur so strotzt. Man darf sich nur nicht
in´s Bockshorn jagen lassen.

So ist es.

Diesen Ausführungen kann ich nur voll und ganz zustimmen.

Die andere Seite ist die persönliche und psychologische Seite.
Und da steht jeder Einzelne erst mal ganz allein und vor Neuland.

Nachdem ich im letzten Sommer endlich nach Monaten den ablehnenden Widerspruchsbescheid erhalten hatte,
war ich eine Weile auch noch am Zögern, ob ich tatsächlich die Klage einreichen soll.

Der Beitragsservice und die Rechtsabteilung der Rundfunkanstalt waren mir als Gegner schon etwas vertraut.
Aber ich hatte keine Ahnung noch Erfahrung mit dem ominösen Gegner "deutsche Justiz".

Darüber kann ich heute nur noch lachen.

Und gerade die Erfahrungen mit dem Verwaltungsgericht betrachte ich heute als sehr wertvoll
und möchte sie nicht mehr missen.
Dazu gehört auch das Erleben der Solidarität der Mitstreiter.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Februar 2015, 17:22 von Bürger«
Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

Z
  • Beiträge: 1.564
Re: Widerspruch abgelehnt
#17: 31. März 2014, 18:38
Sehe ich auch so, Klagen nur wenn es wirklich nötig ist, weil der rechtskräftige Widerspruchsbescheid kam oder trotz Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung selbige droht (dann aber Eilrechtsschutz beantragen), aus den bisherigen Berichten wissen wir, daß die Klage ruhend gestellt werden kann (Abwarten der höchstrichterlichen Entscheidung) oder die Rundfunkanstalt in Schriftsatz dem Gericht gegenüber mitteilt, daß auf die Vollstreckung vorläufig verzichtet wird (dann aber bitte auch dem Gegener die Kosten dafür aufbrummen!).

Glaube mir, ein Richter hat auch keine Lust, sich mit so einem Kram auseinanderzusetzen, wenn es bereits höhere Instanzen tun, warum sollte er sich unnötige Arbeit machen? Erst recht, wenn es sich anbietet, das ganze erstmal auf sich beruhen lassen zu können.
Im Zivilrecht versucht der Richter auch erstmal, einen Vergleich zu erwirken, dann muß er kein Urteil schreiben und ausführlich begründen, seinen Urteilsspruch von der nächsthöheren Instanz in Frage stellen lassen und er hat insgesamt auch weniger Arbeit damit, ein Vergleichsurteil zu formulieren (Dreizeiler!).
Genauso läuft es hier, wenn nicht jemand den Quälgeist spielt!
Insofern: Spielregeln einhalten!

Wenn wir Pech haben, dann kostet uns das die Gerichtsgebühr zusätzlich, in Anbetracht des Gesamtbetrages, der bisher aufgelaufen ist, eher "Peanuts".
Wenn wir Glück haben, haben wir nicht nur eine Menge Geld gespart, sondern die Politik dazu gezwungen, saubere Gesetze zu machen!

Es wird schon seinen Grund haben, daß bei Widersprüchen gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid nur jeder fünfte abschlägig beschieden wird und sich der Verein bei den anderen Widersprüchen totstellt und lieber fürs nächste Quartal einen neuen Bescheid ausstellt (in der Hoffnung, daß irdendwann einer mal wegen Versäumnis rechtskräftig wird...).
Die merken, daß sie sich auf ganz dünnem Eis bewegen oder der Widerstand ist schon so groß, daß es wehzutun droht.
Wenn das Bundesverfassungsgericht zum Ergebnis kommt, daß die Sache anders und neu geordnet gehört und noch eine schlaue Begründung findet, warum die Rundfunkanstalten die eingenommene Kohle erstmal behalten dürfen und es das nächste halbe Jahr so weitergehen darf (das halte ich für realistisch, weil es eine Weile braucht, bis sowas politisch umgesetzt wird), dann werden weiß ich wieviele Leute auf die Idee kommen, die Zahlung sofort einzustellen, davor haben die Angst, weil dann tatsächlich deren Existenz bedroht ist.
Zurzeit sind wir ein wenig lästig, mehr nicht.
Was mich stark verwundert und auch ein wenig besorgt ist die Tatsache, daß in den Printmedien das Thema keine Rolle spielt, hier hätte ich mehr erwartet.
Der Zeitung gelingt es zeitweilig, Aufstände anzuzetteln, warum eigentlich nicht hier?
Genauso die Wirtschaftsverbände, die ja schließlich ihre zahlenden Kunden vertreten sollen, stattdessen eine nicht sonderlich brauchbare Aussage der Handwerkskammer Posemuckel, oder hat jemand was anderes gelesen oder gehört?
Eigentlich müßte Roßmann monatlich eine Presseerklärung zu dem Thema schreiben, dutzende (befreundete) Unternehmen müßten ihren Senf dazugeben, passiert aber nicht, warum?

Ich kenne nur zwei Einstellungen zu dem Thema: Die einen ärgern sich darüber und zahlen und die anderen ärgern sich darüber und zahlen nicht...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 377
Re: Widerspruch abgelehnt
#18: 31. März 2014, 19:41
@ Zeitungsbezahler

Die Antwort, warum die übrigen Printmedien und die großen Unternehmen so verhältnismäßig wenig dazu
verlauten lassen, ist folgende:

Wir haben mittlerweile ein eng mit der Politik verflochtenes Staatsfernsehen, dass aufgrund seiner gesetzlich
zementierten Bestandsgarantie und gigantischen jährlichen Milliarden-Einnahmen durch die Rundfunk- und Fern-
sehgebühren über Jahrzehnte eine so stark monopolartige Machtstellung erlangt hat, dass es sowohl wirtschaftlich,
politisch als auch juristisch Existenzen von Einzelpersonen oder Unternehmen vernichten kann. 
Es ist eine neben der Gewaltenteilung eine vierte, unsichtbare Macht im Staate entstanden. Und freiwillig werden
diese Leute ihre gut bezahlte, einflussreiche Machtposition niemals aufgeben, sondern mit allen legalen, halblegalen
und nicht mehr so legalen Mittel darum kämpfen.

Herzlichen Gruß
Peli


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Februar 2015, 17:22 von Bürger«

F
  • Beiträge: 1
Re: Widerspruch abgelehnt
#19: 01. April 2014, 17:19
Hallo Ihr Mutigen, da Draußen!

Wir haben Alles eine gewisse "Angst" gegen die GEZ vorzugehen!
Aber Wir tun das Richtige!
Wir drehen dieser korrupten Zwangssteuer den Geldhahn zu.
Auch wenn Wiedersprüche abgelehnt werden.
Wehr Euch weiter!
Wir müssen mehr und mehr werden damit der Druck auf die Drahtzieher
Größer und größer wird.

Dass ist leider hier in Deutschland seit Kriegsenden immer so gewesen, dass
Der Deutsche keine Fragen zu stellen hat und lieb zahlt.
Ich werde das auf jeden Fall hier mit Euch durchziehen, das ist sicher...

Euch einen lieben Gruss


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Februar 2015, 17:23 von Bürger«

  • Beiträge: 3.238
Re: Widerspruch abgelehnt
#20: 01. April 2014, 19:12
Hey Fungroove, ich habe keine Angst vor diesem mafiaähnlichem System, man braucht auch keinen Mut, um sich zu wehren. Hier ist alles durch unser Rechtssystem abgesichert, wer das Recht  am besten verdreht, gewinnt nicht zwangsläufig. Wer sich keine öffentlichen Sender anglotzt, erkennt sehr leicht, was für eine Ungerechtigkeit uns Bürgern zugemutet werden soll, aus dem Blickwinkel des Rundfunkverweigerers ist es unzumutbar, aus Sicht des Glotzenden ist es Super, wenn andere seine Freizeitgestaltung mitfinanzieren. Da es hier um Gesetze geht, kann es passieren, dass in erster Instanz verloren wird, aber spätestens wenn in höherer Instanz Anwaltspflicht herrscht, ist man vor Gericht auf Augenhöhe mit denen, so dass die einen nicht so einfach neppen können.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

D
  • Beiträge: 35
Re: Widerspruch abgelehnt
#21: 02. April 2014, 08:19
...........Ich habe nicht gehört, dass irgendjemand eine gewonnen hat. Für Person B wäre das VG in Karlsruhe zuständig. Hier waren ja schon Klagen. Was ich auch gerne mal wissen würde ist: Hier und in anderen Foren sind tausende von Menschen die sich dagegen wehren und behaupten sie würden nicht zahlen. Das frage ich mich momentan leider auch  :-\ Was man aber nicht hört: Was passiert diesen Menschen aufgrund von Nichtzahlen. Der Vollstreckungsbeamte kommt und sperrt  nach Aublauf einer Frist Dein Konto, ganz einfach.  Ich glaube kam das Alle nicht arbeiten und kein Konto haben und kein Geld. Bezahlt man nicht kommt der Gerichtsvollzieher oder das Konto wird gepfändet. Wie schützen sich diese Nichtzahler davor? Seit der Neuregelung ist ein Jahr vergangen u. wenn die Aussagen der Mitstreiter stimmen müßten doch tausende klagen. Hier muss dann doch auch ein Ergebnis vorlegen, oder? Um Recht und Rechtmäßigkeit geht es doch schon lange nicht mehr.   Es zählt nur noch der Wille sich nicht alles gefallen zu lassen. Aber meiner Meinungnach sind dass einfach viel zu wenig Menschen in unserem Land.Ich würde auch klagen, aber ich kann doch jetzt schon wissen wie es ausgehen wird. Ich habe auch vor dem Klageweg vor dem VG abstand genommen.  Ich hoffe auf den 15 Mai, vielleicht passiert da etwas entscheidendes. Aber ich denke daß da auch nicht viel bei rauskommt. Die ganze Angelegenheit wird ein bischen hingemauschelt und zurechtgerückt und das war´s dann. Sorry, aber ich persönlich glaube dass mittlerweile, werde den Beitragsservice aber weiterhin ärgern wo ich nur kann.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 102
Re: Widerspruch abgelehnt
#22: 02. April 2014, 10:11
Ich muss gestehen, ich bin langsam etwas enttäuscht von einigen Forenbenutzern hier. Zu Anfang waren alle(!) der Meinung, die Klage ist wichtig usw. und inzwischen häufen sich die Kommentare, dass "von der Klage Abstand genommen wird", oder "ich warte lieber ab, was der 15. Mai bringt.". Demokratie heisst nicht nur alle 4 Jahre das gleiche Kreuz bei den ewig gleichen Namen zu machen, sondern eher, und insbesondere seine Rechte in der Demokratie warzunehmen.

Ich könnte mir die 19€ im Monat GEZ Gebühr durchaus leisten, und ich bin auch kein Singlehaushalt, sondern habe eine kleine Familie. Ich habe einen festen Job, arbeite hart für mein Geld und möchte es nicht irgendwelchen "Bonzen" in den Rachen schmeissen. Deswegen habe ich geklagt. Es ist das Recht eines jeden Deutschen gegen (gefühlte) Ungerechtigkeit die Mittel zu nutzen, die einem in einer Demokratie zur Verfügung stehen.

Wenn ich mich hierfür an ein Protokoll halten muss (Bescheid - Widerspruch - Widerspruchsbescheid - Klage), dann sei es so. 105 € für das persönliche Gefühl etwas getan zu haben, was über ein Kreuzchen alle 4 Jahre hinausgeht ist kein zu hoher Preis, wenn ich dafür unter Umständen auf die Ungerechtigkeit des Beitragsservices aufmerksam machen kann.

Wichtig ist, dass man persönlich(!) davon überzeugt ist, das richtige zu tun. Eine Klage abschreiben ohne persönliche Betroffenheit ist nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt wurde.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

T

Taj

  • Beiträge: 167
Re: Widerspruch abgelehnt
#23: 02. April 2014, 18:24
Da muß man nicht enttäuscht sein; ich finde es menschlich, wenn der Eine oder Andere bei dem öffentlich-rechtlich aufgebauten Druck einknickt. Nicht jeder hat das Geld über oder eine Rechtschutzversicherung, um cool der Dinge zu harren, die da noch kommen mögen. Nicht zu vergessen die (hoffentlich) vielen, die (wie wir) noch gar keinen Beitragsbescheid bekommen haben, da sie ihre Daten nicht per Antwort verifiziert haben. Denen bleibt zur Zeit nicht viel Anderes übrig, als auf den 15. Mai oder eben auf den Beitragsbescheid zu warten. Damit wird der Beitragsservice auch kalkulieren; die möchten ganz sicher keine Klageflut auslösen und hoffen, dass sie die Sache von selbst wieder legt. Also munter weiter dran bleiben getreu dem Motto:
Widerstand leisten - Einfach. Für Alle !


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Widerstand leisten - Einfach.Für Alle !

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Re: Widerspruch abgelehnt
#24: 02. April 2014, 21:40
Wenn ich mich hierfür an ein Protokoll halten muss (Bescheid - Widerspruch - Widerspruchsbescheid - Klage), dann sei es so. 105 € für das persönliche Gefühl etwas getan zu haben
Das persönliche Gefühl etwas getan zu haben gegen dieses absurde System , ist genau das worum es vielen hier und auch mir geht. Vielen geht es um die mangelnde persönliche Finanzierung um dieses gewisse nicht notwendige Etwas , vielen geht es ganz einfach nur ums Prinzip der Verdummung per Lastschrift. Den meisten hier geht es wohl eher um beides.
Apropos 15.05. Viele klammern sich zurecht an diesen Strohhalm , um ein zusätzliches eventuell schlagkräftiges Argument mit in die Klage einbauen zu können.
Es macht nicht allzu viel Sinn , 105 Euro Eintrittsgeld für die Klage zu investieren , nur um die finanzielle Bedürftigkeit der ersten Instanz zu befriedigen. Da lohnt es sich schon eher , auf Zeit zu spielen und die jetzt hoffentlich so langsam ins Rollen kommende Gegenwelle mit ausnutzen zu können. Freiburg lässt grüßen.
Ich mit meiner Wenigkeit reize zudem das Manko des Zustellungsnachweises erst mal bis auf äußerste aus.
Mich interessiert , was denn tatsächlich dann passiert , wenn ich deren dämlichen Widerspruchsbescheid leugne ihn erhalten zu haben.
Muss ich mich denn an denen ihr aufgezwungenes Protokoll gebunden fühlen ? Wohl kaum , was ich gern austesten möchte.
@Sebastian , deine "Muster"Klagen hier sind einsame Spitze und können jederzeit nach Erfordernis individuell angepasst werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schrei nach Gerechtigkeit

d
  • Beiträge: 14
Re: Widerspruch abgelehnt
#25: 03. April 2014, 17:50
Person B hat mal zwei Zurückweisungsbriefe von denen unten angehängt. Ist sicher für viele interessant. Es handelt sich jeweils nur um die letzte Seite des Briefes. Der eine Brief ist von Person B  und den anderen hat er zufällig im Internet gefunden. Bitte achtet auf die Unterschriften. Sind wirklich sehr kreativ die Leute dort. (man achte auf den Namen "Tucholke")


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Februar 2015, 17:23 von Bürger«

d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Re: Widerspruch abgelehnt
#26: 04. April 2014, 22:01
Ich mit meiner Wenigkeit reize zudem das Manko des Zustellungsnachweises erst mal bis auf äußerste aus.

das habe ich auch vor!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Februar 2015, 17:23 von Bürger«

p
  • Beiträge: 39
Re: Widerspruch abgelehnt
#27: 06. April 2014, 20:25
Hier findet Ihr die ausführliche Antwort des SWR auf die Klage von Person X. Das verfahren ruht, da ein ähnliches gerade wohl schon läuft.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 884
Re: Widerspruch abgelehnt
#28: 20. Februar 2015, 09:59
Person A's  Mutter (über 90), hat bereits gewonnen.
Erst wollte der Beitragsservice noch Geld,
hat aber nach einem Brief von A schnell aufgegeben.

Den Schriftverkehr hat A online.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Februar 2015, 16:32 von Uwe«

K
  • Beiträge: 2.246
Re: Widerspruch abgelehnt
#29: 20. Februar 2015, 22:02
Person A's  Mutter (über 90), hat bereits gewonnen.
Erst wollte der Beitragsservice noch Geld,
hat aber nach einem Brief von A schnell aufgegeben.

Den Schriftverkehr hat A online.
Hallo,
vielleicht ist es "A" möglich den Schriftverkehr an >>> bs_unterschrift ätt web punkt de <<< zu senden ?

Vielen Dank und Gruß
Kurt


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
Nach oben