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Autor Thema: Widerspruch abgelehnt  (Gelesen 19393 mal)

d
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Widerspruch abgelehnt
Autor: 29. März 2014, 10:04
Hallo zusammen, Person B hat gestern Post bekommen. Nach über einem Jahr sind die beiden Widersprüche abgelehnt worden. Person B hat einen 5seitigen Brief dazu bekommen voll mit Gesetzestexten. Am Ende heißt es man kann innerhalb von einem Monat vor dem VG klagen. Meine Frage ist jetzt so: Was nutzen die ganzen Klagen wenn sie von dem zuständigen Richter sowieso abgelehnt werden? Ich habe nicht gehört, dass irgendjemand eine gewonnen hat. Für Person B wäre das VG in Karlsruhe zuständig. Hier waren ja schon Klagen. Was ich auch gerne mal wissen würde ist: Hier und in anderen Foren sind tausende von Menschen die sich dagegen wehren und behaupten sie würden nicht zahlen. Was man aber nicht hört: Was passiert diesen Menschen aufgrund von Nichtzahlen. Ich glaube kam das Alle nicht arbeiten und kein Konto haben und kein Geld. Bezahlt man nicht kommt der Gerichtsvollzieher oder das Konto wird gepfändet. Wie schützen sich diese Nichtzahler davor? Seit der Neuregelung ist ein Jahr vergangen u. wenn die Aussagen der Mitstreiter stimmen müßten doch tausende klagen. Hier muss dann doch auch ein Ergebnis vorlegen, oder? Um Recht und Rechtmäßigkeit geht es doch schon lange nicht mehr. Ich würde auch klagen, aber ich kann doch jetzt schon wissen wie es ausgehen wird.


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S
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Re: Widerspruch abgelehnt
#1: 29. März 2014, 10:31
Viele haben noch nicht einmal einen Bescheid bekommen. Das ist sicher Taktik um gerade die Flut von Klagen zu verhindern. Person B ist daher mutiger Vorreiter und sollte alle Begründungen (von A wie Arbeitslose müssen auch zahlen bis Z wie Zwang für alle) die sich irgendwo finden lassen in die Klage schreiben und auf Schützenhilfe vom Bayerischen Verfassungsgericht hoffen.


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Re: Widerspruch abgelehnt
#2: 29. März 2014, 10:47
Also, ich zahle seit Beginn der neuen Beitragsregelung nichts mehr.  Mitte des letzen Jahres kamen 2 Beitragsbescheide (1. und 2. Quartal 2013), denen ich widersprochen habe. Vor knapp einem Monat kam dann der Widerspruchsbescheid.

Nun bereite ich die Klage vor. Unabhängig davon, wie sie ausgehen wird. Wir alle WISSEN, dass der ganze Beitragskram eine von Politik und Juristen ausgeklüngelte Farce ist, die vorne und hinten nicht stimmig ist. Ich, wie viele andere auch, handele nach meinem Gewissen, nicht nach den eventuellen Konsequenzen. Da der Rechtsweg besteht, Gerechtigkeit einzufordern, werde ich dieses zuerst einmal tun.

Ich  habe noch keine Androhung der Vollstreckung irgend einer Art bekommen, geschweige denn einen Gerichtsvollzieher vor der Tür gehabt.

Ich versuche nicht, mich vorab vor Eventualitäten zu schützen, ich reagiere situationsangepasst, wenn etwas kommt.


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Re: Widerspruch abgelehnt
#3: 29. März 2014, 11:00
Hallo zusammen

Person a :-[ hat heute, Brief ist datiert vom 17.3.14 und der Umschlag ist datiert mit 27.03.14,
einen 4 seitigen Widerspruchsbescheid erhalten.

Welche Zeit hat Person a für die Klageschrift? Gerechnet vom 17.3.14 oder vom 27.3.14.
Person a hat keinen Rechtsanwalt.

Lesen kann Person a diese 4 Seiten jetzt noch nicht, muss ersteinmal an die frische Luft. :-\



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Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

H
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Re: Widerspruch abgelehnt
#4: 29. März 2014, 11:26
Hallo zusammen

Person a :-[ hat heute, Brief ist datiert vom 17.3.14 und der Umschlag ist datiert mit 27.03.14,
einen 4 seitigen Widerspruchsbescheid erhalten.

Welche Zeit hat Person a für die Klageschrift? Gerechnet vom 17.3.14 oder vom 27.3.14.
Person a hat keinen Rechtsanwalt.

Lesen kann Person a diese 4 Seiten jetzt noch nicht, muss ersteinmal an die frische Luft. :-\

Hallo karlsruhe,

geteiltes Leid ist halbes Leid.

Frische Luft war sicher eine gute Idee.

Nimm das Schreiben auf keinen Fall persönlich, person a.
Ich habe meinen Widerspruchsbescheid im August 2013 erhalten.

In der Rechtsbehelfsbelehrung steht:  innerhalb eines Monats nach Zustellung

Geniesse heute und morgen das schöne Wetter!


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Re: Widerspruch abgelehnt
#5: 29. März 2014, 11:48
Ich bin bis jetzt erst beim 4. Müllbrief (Androhung der Zwangsanmeldung).
Habe mich entschieden, diesen, mit 25 Cent frankierten Einwurfbrief zu ignorieren.
Jetzt erst mal warten, ob die mit Stadtkasse kommen, oder, wie bei anderen, mit einer privaten Inkassofirma.
Sollte es Ersteres sein, ist das ein Hinweis, dass die Zwangsgebühr eine Steuer ist, dann wäre das illegal, denn Steuern kann nur der Bund einführen.
Oder die entlarven sich, indem sie ein priv. Inkassounternehmen beauftragen. Dann sind sie eine private Firma und Verträge mit denen würden nur gelten, wenn ich zustimme.
So oder so - ich zahle nicht!


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Re: Widerspruch abgelehnt
#6: 29. März 2014, 12:40
Ich  habe noch keine Androhung der Vollstreckung irgend einer Art bekommen, geschweige denn einen Gerichtsvollzieher vor der Tür gehabt.

Seppl, was wirst du machen, wenn der Gerichtsvollzieher kommt?

Endlich hat das alles mal einer angesprochen, danke dafür, despina07. Ich wundere mich auch, dass immer über Klagen und Illegalität berichtet wird, aber man hört nie, was die, die diesen Weg gehen, auch wirklich erleben. Nächste Frage, die sich mir stellt: Wenn doch alles angeblich so illegal und rechtswidrig ist, warum ist dann das ganze nicht längst außer Kraft gesetzt worden? Warum ist es dann nicht möglich dem ganzen einen Riegel vorzuschieben?? Scheint ja dann doch nicht so ganz rechtswidrig zu sein, zumindest nicht so, dass der Bürger was dagegen ausrichten könnte.

An die Macher der Seite:
Eure Zwangseingaben hier sind sehr nervig, ich habe mich bereits damit registriert und nun auch mit einem Passwort angemeldet. Jetzt soll ich noch mal 3 Fragen beantworten, um hier was posten zu können?  :-\


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Re: Widerspruch abgelehnt
#7: 29. März 2014, 12:50
...warum ist dann das ganze nicht längst außer Kraft gesetzt worden? Warum ist es dann nicht möglich dem ganzen einen Riegel vorzuschieben?? Scheint ja dann doch nicht so ganz rechtswidrig zu sein, zumindest nicht so, dass der Bürger was dagegen ausrichten könnte.

Was richtig ist und was bei Justiz u. Rechtsprechung herauskommt, sind oft zweierlei paar Schuh.

Wenn dir morgen eine Rechnung für ein Zeitungsabo ins Haus flattert, würdest du das zurecht zurückweisen.
Drohen die Zeitungsmacher dir dann, klagst du wegen Nötigung.

Warum sollte das mit Rundfunk anders sein?
Das wäre anders, wenn die Rundfunkgebühr eine Steuer wäre - ist sie aber nach Auskunft der Rundfunkanstalten nicht!


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Re: Widerspruch abgelehnt
#8: 29. März 2014, 13:02
Hi, Butterblume!

Ich kann gerade nicht so richtig einschätzen, warum Du Dich hier angemeldet hast. Fühlst Du Dich auch direkt ungerecht betroffen vom neuen Gesetz oder möchtest Du nur abchecken, wie die Chancen sind, vor Gericht eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu erreichen?

Selbst mein Anwalt sagt, dass der RBStV ein geschickt ausgeklüngeltes Ding zwischen Politik und Justiz und schwer zu knacken ist. Einen einfachen Weg gibt es da nicht. Ungerecht ist der Vertrag allemal und in den Begründungen nicht schlüssig.

Positives Recht und Gerechtigkeit sind zwei paar Schuhe. Gerade wir Deutschen behandeln Gesetze oft wie religiöse, unveränderbare Gebote und vergessen dabei, dass sie auch nur von Menschen gemacht werden, die Fehler begehen.

"Was wäre, wenn..." versuche ich in meiner Vorgehensweise mit Absicht herauszuhalten. Ich bin jetzt erst dabei, zu klagen und werde Aussetzung der Vollziehung vor Gericht beantragen. Somit wird der Gerichtsvollziehergeschichte wohl erstmal ein Riegel vorgesetzt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. März 2014, 13:10 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: Widerspruch abgelehnt
#9: 29. März 2014, 16:09
Kann es sein, dass ich den größten Teil meiner Klage evtl. schon fertig habe, und zwar nur mit 2 dieser Textbausteine?

Dazu noch zuvor ein kurzer Exkurs aus der Verhandlung in Gera:

Aussage in etwa so: Man braucht sich so ein Ding (gemeint war Fernseher oder PC)
nur kaufen und hat dann sofort eine Empfangsmöglichkeit.

Habe ich da irgendeinen technischen Sachverhalt irgendwie nicht richtig verstanden.

Als ich vor Lichtjahren noch einen Fernseher hatte, mußte ich so etwas wie z.B. KabelBw
als Dienst bezahlen, bzw. anschließen lassen.

Und für meinen PC kaufe ich jeweils in Form einer Prepaid-Aufladung den Eingang ins Internet,
dessen Kapazität allerdings nicht auch noch fürs Fernsehschauen reicht, siehe dazu einen Beitrag von mir im Forum.

Textbaustein 1:

Die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht typischerweise in Wohnungen.
Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamts haben 2012
96,4 % der Haushalte über ein Fernsehgerät
83,5 % über einen (fernsehtauglichen) PC und
90,3 % über ein Handy mit eingebautem UKW-Radio oder Internet verfügt.

1. Fernsehgerät habe ich nicht, wurde mir bei der Entsorgung auch nicht als Entsorgung bestätigt, bräuchte hier also eine eidesstattliche Erklärung, oder wie immer ich diese rechtlich nachweisen kann (unter Eid oder wie auch immer)
2. PC liegt über den tolerierten 10% (siehe dazu weiter unten)
3. und mein Uralt-Handy bringe ich gerne mit

Textbaustein 2:

Nur wenn mehr als 10%  der Einzelfälle von der Grundannahme des Gesetzsgebers abweichen würden, wäre der Gleichheitssatz verletzt.

All die anderen Punkte kann ich nicht anders erklären, als wie in Widersprüchen schon vorgebracht.
Brauche ich ja auch nicht, denn dazu werden wir ja am 15.5.14 ein ausführliches Urteil erfahren.

Wenn meine Klage vor dem 15.5.14 anberaumt werden würde, müßte ich halt dann noch für die Richter den Hinweis geben, sich doch schon mal vorab dort zu erkundigen, die Verhandlung wurde ja aufgezeichnet und unter Richter ist ja ein Austausch sicher möglich.

Auch kann ich nur die folgende email, die ich heute morgen um 10.20 Uhr von Ermano Geuer erhalten habe, als Schlußwort bringen. Hatte um einen Gruß für unseren Live-Ticker gebeten, denn ich um 9:15 Uhr
schließen lies, die email kam um 10.20 Uhr, werde sie aber so bald wie möglich noch einstellen.

Ausschnitt aus der email:

Mehr werde ich jetzt kaum dazu sagen und mehr habe ich auch keinem
Journalisten gesagt. Jetzt gilt es den 15.5 abzuwarten.

Freundliche Grüße

Ermano Geuer


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Re: Widerspruch abgelehnt
#10: 29. März 2014, 17:04


Wenn meine Klage vor dem 15.5.14 anberaumt werden würde, müßte ich halt dann noch für die Richter den Hinweis geben, sich doch schon mal vorab dort zu erkundigen, die Verhandlung wurde ja aufgezeichnet und unter Richter ist ja ein Austausch sicher möglich.


Das braucht alles seine Zeit:

zunächst der Zeitraum bis zum Einreichen der Klage: maximal 4 Wochen.
Dann hat der Beklagte also der SWR 4 Wochen Zeit, sich zu äußern.

Wenn Dir in der Zwischenzeit noch was einfällt, kannst Du noch einen Schriftsatz ans Gericht nachreichen.

Es ist auch sinnvoll, auf den zu erwartenden Schriftsatz des SWR wieder mit einer Replik zu antworten.

Wenn man noch keinen Verhandlungstermin wünscht, kann man das dem Gericht auch mitteilen.


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Re: Widerspruch abgelehnt
#11: 30. März 2014, 18:42
Hallo, ich habe vor einiger Zeit meine Aufforderung bekommen. Sogar das Jahr 2013 nachzuzahlen. Nach einem Widerspruch meinerseits haben Sie ihn abgelehnt mit der Begründung es würde keine Rechtsgrundlage bestehen. Sie haben dann sogar noch das Zahlungsziel verändert. Nun warte ich auf neue Post.

meine Frage an Euch. Was schreibt Ihr in so einen Widerspruch? Wie sieht bei euch so ein Klageschreiben aus?

Viele Grüße

Ich bin dabei.


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Re: Widerspruch abgelehnt
#12: 30. März 2014, 19:39
Tja, was soll man dazu sagen.
Gera war ein Reinfall.
München muss man noch sehen.

Habe gestern meinen Widerspruchsbescheid erhalten, und das noch vor dem 15.5.14, vor der Urteilsverkündung zur Popularklage von Ermano Geuer (siehe Live-Ticker aus München)

Ich werde wohl in meiner Klageschrift, die Richter bitten, sich mit diesen Inhalten der Popularklage auseinander zu setzen.
Meine Argumente in meinen Widersprüchen waren wohl nicht so toll, bin halt auch kein Jurist.

Aber ich denke, Ermano hat das schon am 25.3.14 sehr gut genug formuliert. Besser kann ich es auch nicht, weder im Widerspruch noch in meiner jetzt anzufertigenden Klageschrift. Ich werde auf die am 25.3.14 getätigten Aussagen des Juristen meines Vertrauens verweisen. Mehr bzw. besser kann ich das alles auch nicht dem Richter erklären.


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Re: Widerspruch abgelehnt
#13: 30. März 2014, 23:02

Meine Argumente in meinen Widersprüchen waren wohl nicht so toll, bin halt auch kein Jurist.


Es ist völlig egal, was du in deinen Widersprüchen geschrieben hast. Soetwas wie einen erfolgreichen Widerspruch gibt es bei der GEZ nicht. Ihr einziges Argument: Wir erheben die Gebühr *hust* den Beitrag weil wir ein Gesetz haben, welches und das erlaubt. Solange dieses Gesetz Gültigkeit hat, halten wir uns daran. Punkt.

Dies ist ein Totschlagargument, welches mit keinem Argument bezüglich des Widerspruches entwaffnet werden kann. Es sei denn du gehörst zu den Wenigen "Priviligierten" Deutschen, die keine GEZ zahlen müssen, da sie Bafög beziehen oder unter dem HarzIV Regelsatz liegen, was das einkommen betrifft.

Deine Klage hat hier eine ganz andere Bedeutung: Du zwingst mit deiner Klage eine "unabhängige" dritte(!) Partei, deine Widersprüche zu prüfen. Wenn diese dritte Partei (der Richter) feststellt, dass du recht hast, muss sich die GEZ daran halten (ausgenommen Revision).



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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Widerspruch abgelehnt
#14: 30. März 2014, 23:38
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Wer noch
- keinen WiderspruchsBESCHEID erhalten hat und wem demzufolge noch
- keine Frist zur Einreichung der Klage auferlegt ist,
für denjenigen gilt meiner Auffassung nach momentan prinzipiell:
"Zeit schinden";)

Jegliches Forcieren einer Klage erscheint Person XYZ
bis zur Entscheidung der Popularklage von
Ermano Geuer (privat) und
Rossmann (betrieblich)
am Bayerischen Verfassungsgerichtshof
nicht sinnvoll.

Die Verhandlung o.g. Klage ist für den 25.03.2014 angesetzt.
Das eigentliche Urteil könnte noch Wochen bis Monate brauchen.
[Anm.: Urteilsverkündung 15.05.2014]

[...]

Sollte Ermano Geuer in Monaten unterliegen, ist ihm zuzutrauen, sich an die nächsten Instanzen und in Konsequenz wohl auch an den EuGH bzw. den EuGH für Menschenrechte zu wenden.

Solange höherinstanzliche Verfahren anhängig sind, kann man sich nach Auffasung von Person XYZ in seiner eigenen Klage auf diese höherinstanzlichen Verfahren berufen - und das ist auch sehr gut ohne Anwalt möglich ;)
[...]


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Wer jedoch einen
- WiderspruchsBESCHEID erhalten hat und wem demzufolge die
- Frist zur Einreichung der Klage auferlegt ist,
für denjenigen gilt meiner Auffassung nach momentan prinzipiell:
"So wenig wie möglich - nur soviel wie nötig." ;)

Anmerkung zu nachfolgenden Ausführungen:
...seit Einreichung der "unvollständigen" Klage September 2013 bis jetzt (Ende März 2014!) immer noch kein weiterer "Austausch" mit dem Verwaltungsgericht... ;)
...die haben aufgrund genereller Auslastung ohnehin oft genug selbst kein Interesse, weniger drängende Angelegenheiten zu forcieren :)

...Deshalb mein Tipp, den Widerspruch mit möglichst viel Inhalt zu füllen, damit die Chancen steigen.

Man kann sich beim Widerspruch und sollte sich wohl auch insbesondere bei der Klage eine "ausführliche Begründung" bzw. "weiteren Sachvortrag" ausdrücklich vorbehalten und dies auch so im Widerspruch bzw. der Klageschrift formulieren.

Ich habe das zumindest bei der Klage so gehandhabt, nur einen repräsentativen Grund angegeben und mir "eine ausführliche Begründung in einem gesonderten Schriftsatz ausdrücklich vorbehalten".
Somit war die Frist gewahrt.


Für weitere Begründungen im Zuge des nunmehr seit September (2013!) anhängigen Verfahrens habe ich seither wie ersichtlich Wochen bzw. Monate Zeit, kann es also *selbst steuern*.
Ich befinde mich unter keinerlei Fristdruck mehr, kann aber jederzeit die Landesrundfunkanstalt unter Zugzwang stellen... so gefällt mir das ;)

Auch während des Klageverfahrens können meines Wissens nach weitere Begründungen nachgeliefert werden.

Man muss also meiner Meinung nach weder Widerspruch noch Klage mit "möglichst viel Inhalt füllen" - zumindest nicht im jetzigen Stadium.

Die Rechtsbehelfsbelehrung der Beitragsbescheide besagt bzgl. Widerspruch:
Zitat
"[...] Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden."

...und "sollen" heißt weder "müssen" noch "sind anzugeben" ;)
Es wurde auch schon mehrfach konstatiert, dass ein Widerspruch überhaupt nicht begründet werden muss.

Auch bei Untätigkeitsklage und darauf folgendem Zugzwang, fristgerecht Klage einreichen zu müssen, kann meines Erachtens nach genau nach diesem Schema verfahren werden, d.h. fristgerecht Klage einreichen unter dem "ausdrücklichen Vorbehalt" einer "ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz".

Also:
Keine Panik auf der Titanic ;)

Ab jetzt bestimmen *WIR*!!!


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Für alle, die ihre Zahlungen eingestellt haben gilt meiner Auffassung nach momentan prinzipiell:
Wer die Formalien einhält und die richtigen Mittel ggf. mit dem nötigen Nachdruck einlegt, dem
droht derzeit keine Vollstreckung/ Pfändung o.ä. ;)

Zitat
> bis 31.12.2012 durchaus williger ud loyaler ör-Hörfunk-Nutzer und -Zahler
> seit 01.01.2013 konsequenter ZahlungsVERWEIGERER

Auf den gegen den
- BeitragsBESCHEID (Juni 2013) gerichteten
- Widerspruch (Juli 2013) und den
  gleichzeitigen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" kam der
- abschlägige WiderspruchsBESCHEID (August 2013)
  ohne Aussagen zu meinem Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung"

Zwischenzeitlich ist meine Klage anhängig (Seit September 2013) - unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz, wozu ich jetzt wohl Wochen bis Monate Zeit hätte :)

Da mein Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" also mit keinem Wort im Widerspruchsbescheid erwähnt wurde, stehen auch bei mir theoretisch gut 100€ im Raum.
Und jetzt ist Anfang April 2014!
Mahnung? Vollstreckung? Fehlanzeige. ;)
Und entgegen den vorherigen Verlautbarungen seitens ARD-ZDF-GEZ nicht einmal weitere Bescheide.
3. und 4. Quartal fehlen!
Seither wieder nur "Bittschreiben".

Sollte zwischenzeitlich dennoch unvorhergesehenerweise Mahnung erfolgen bzw. "Vollstreckung angedroht" werden, werde ich nochmals darauf hinweisen, dass über meinen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" noch zu entscheiden sei.

Und im unwahrscheinlichsten Fall des Falles, dass ARD-ZDF-GEZ meinen, diese rechtlich höchst strittige Forderung doch  schon mal "vollstrecken" zu wollen, bliebe mir wohl immer noch der "Antrag auf Eilrechtsschutz" bzw. der Antrag auf "Anordnung der AUssetzung der Vollziehung" beim Verwaltungsgericht.

Will sagen:

Ruhig Blut... ;)


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