Hallo an alle Kämpfer
Ich verfolge dieses tolle Forum schon seit ende 2012 habe hier viele nützliche Tipps und vor allem Mut zum Kämpfen bekommen.
Da es jetzt spannend wird und ich ein paar Minuten Zeit habe möchte ich Euch meine Erfahrungen kurz schildern.
Was bisher geschah :
Bis Ende 2012 war Person A ganz normaler Beitragszahler.
Im Januar 2013 hat Person A die erste Abbuchung für 2013 durch den Beitragsservice zurückgeholt und somit ist die Abbuchungserlaubnis erloschen.
März 2013 Zahlungserinnerung
August 2013 Zahlungserinnerung
Oktober 2013 dann der erwartete Gebühren/Beitragsbescheid für 1-3 Quartal 2013
Gegen diesen hat Person A dann Einspruch eingelegt und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt.Und das so wie im Forum empfohlen : Per Fax und Einschreiben mit Rückschein.
Die Antwort ist tatsächlich nur zwei Wochen später gekommen ( Anhang jg Atwrt 1-3 )
November 2013 Gebührenbescheid 4 Quartal 2013. Da Person A vor seinem Haus eine Baustelle hatte und der Briefkasten bis Anfang März einen neuen Standort bekam wird Person A ganz frech behaupten : Nie angekommen. Hierzu mehr :
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.htmlJanuar 2014 Mahnung - ebenfalls nie angekommen.
Februar 2014 Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Feburar 2014 Gebühren/Beitragsbescheid 4 Quartal 2013 Diesen hat Person A tatsächlich verpennt.
März 2014 Besuch vom Vollstreckungsbeamten der Amtskasse
Es folgte ein wirklich sehr nettes (keine Ironie) Gespräch mit dem Herren. Person A stellte seinen Standpunkt dar und der Herr hatte Verständnis.
Mit hinblick auf das Urteil vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof am 15. Mai fragte Person A nach Aufschub der Zahlungen. Das geht leider (wie erwartet) nicht . Mir wurde eine Frist von 7 Tagen gesetzt.( Ratenzahlung wäre keine Problem, der Herr ist wirklich sehr entgegenkommend gewesen. ) Person A fragte , was bei weiterer Zahlungsverweigerung passiert. Ganz einfach, ein Anruf bei den Banken und alle Konten , die Person A betreffen, werden sofort gesperrt. Das sei überhaupt keine Problem. Hinzu würden dann noch ca. 50 € Gebühren der Bank kommen.
Immerhin sind die Gebühren für die Vollstreckung noch Human und betragen 23 €
Da hat Person A wirklich gestaunt wie schnell und einfach der Beitragsservice an unser Geld kommen kann.
Der Einspruch wird nicht beschieden, auf den Antrag auf Aussetzung wird nicht reagiert. Die Briefe des Beitragsservice könnten theoretisch gar nicht bei Person A eingetroffen sein. Trotz dem kann das Geld eingetrieben werden.
Nun weiß Person A erst mal nicht weiter. Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, den Vollstreckungsbeamten mit Hilfe des Amtsgerichtes kurzfristig außer Gefecht zu setzen ?
Zumindest bis zum 15 Mai möchte Person A sein Geld zurückhalten, vielleicht gibt es ja ein entscheidendes Urteil.
Viele Grüße Dirk