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Autor Thema: VOLLSTRECKUNG  (Gelesen 4376 mal)

D
  • Beiträge: 35
VOLLSTRECKUNG
Autor: 28. März 2014, 18:30
Hallo an alle Kämpfer

Ich verfolge dieses tolle Forum schon seit ende 2012 habe hier viele nützliche Tipps und vor allem Mut zum Kämpfen bekommen.
Da es jetzt spannend wird und ich ein paar Minuten Zeit habe möchte ich Euch meine Erfahrungen kurz schildern.
Was bisher geschah :

Bis Ende 2012 war Person A ganz normaler Beitragszahler.
Im Januar 2013 hat Person A die erste Abbuchung für 2013 durch den Beitragsservice zurückgeholt und somit ist die Abbuchungserlaubnis erloschen.
März 2013 Zahlungserinnerung
August 2013 Zahlungserinnerung
Oktober 2013 dann der erwartete Gebühren/Beitragsbescheid für 1-3 Quartal 2013

Gegen diesen hat Person A  dann Einspruch eingelegt und einen  Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt.Und das so wie im Forum empfohlen : Per Fax und Einschreiben mit Rückschein.
Die Antwort ist tatsächlich nur zwei Wochen später gekommen ( Anhang jg Atwrt 1-3 )
November 2013 Gebührenbescheid 4 Quartal 2013. Da Person A vor seinem Haus eine Baustelle hatte und der Briefkasten bis Anfang März einen neuen Standort bekam wird Person A ganz frech behaupten : Nie angekommen. Hierzu mehr : http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html
Januar 2014 Mahnung  - ebenfalls nie angekommen.
Februar 2014 Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Feburar 2014  Gebühren/Beitragsbescheid 4 Quartal 2013 Diesen hat Person A tatsächlich verpennt.
März 2014  Besuch vom Vollstreckungsbeamten der Amtskasse

Es folgte ein wirklich sehr nettes (keine Ironie) Gespräch mit dem Herren. Person A stellte seinen Standpunkt dar und der Herr hatte Verständnis. 
Mit hinblick auf das Urteil vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof  am 15. Mai fragte Person A nach  Aufschub der Zahlungen. Das geht leider (wie erwartet)  nicht . Mir wurde eine Frist von 7 Tagen gesetzt.( Ratenzahlung wäre keine Problem, der Herr ist wirklich sehr entgegenkommend gewesen. ) Person A fragte , was bei weiterer Zahlungsverweigerung passiert. Ganz einfach, ein Anruf bei den Banken und alle Konten , die  Person A betreffen, werden sofort gesperrt. Das sei überhaupt keine Problem. Hinzu würden dann noch ca. 50 € Gebühren der Bank kommen.
Immerhin sind die Gebühren für die Vollstreckung noch Human und betragen 23 €

Da hat Person A wirklich gestaunt wie schnell und einfach der Beitragsservice an unser Geld kommen kann.
Der Einspruch wird nicht beschieden, auf den Antrag auf Aussetzung wird nicht reagiert. Die Briefe des Beitragsservice könnten theoretisch gar nicht bei Person A eingetroffen sein. Trotz dem kann das Geld eingetrieben werden.

Nun weiß Person A erst mal nicht weiter. Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, den Vollstreckungsbeamten mit Hilfe des Amtsgerichtes kurzfristig außer Gefecht zu setzen ?
Zumindest bis zum 15 Mai möchte Person A sein Geld zurückhalten, vielleicht gibt es ja ein entscheidendes Urteil.


Viele Grüße Dirk


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2014, 18:38 von themob«

t

themob

Re: VOLLSTRECKUNG
#1: 28. März 2014, 18:57
Hallo und herzlich Willkommen,

Amtsgericht hat damit nix zu tun.

Möglichkeit wäre evtl.:

der "Antrag nach §80 Abs. 5 VwGO" beim VG - wenn die Rundfunkanstalt nicht auf den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung reagiert und die Umstände des "80 Abs 6 zutreffen:

Zitat
(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Antrag nach Absatz 5 nur zulässig, wenn die Behörde einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ganz oder zum Teil abgelehnt hat. Das gilt nicht, wenn
1.   die Behörde über den Antrag ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist sachlich nicht entschieden hat oder  Anmerkung: 3 Monate
2.   eine Vollstreckung droht. Anmerkung: z.b Mahnung mit Mahngebühren und weiteren angekündigten Vollstreckungsmaßnahmen
Quelle

Frist bzw. Voraussetzung ergibt sich aus dem Zitat. Kosten liegen bei 52,50€, siehe hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7111.0.html

Sehr schön erklärt hat es auch ein anderes Mitglied was den Antrag nach §80 Abs 5 VwGO (Eilrechtsschutz) betrifft, inklusive Vorlage als PDF zum downloaden. Der dort aufgeführte Wortlaut:
Antrag gemäß §80 Abs. 5 VwGO ist ausreichend - man muss ansonsten nur die Vorlage abschreiben und auf seine eigene Situation anpassen.
Hier zu finden


Ob an dieser Stelle, Vollstreckung und erstes Gespräch mit mit dem netten Herrn hat stattgefunden, noch was zu machen ist beim VG, entzieht sich meiner Kenntnis. Ein Versuch wäre, am WOE alles vorbereiten, am Montag telefonisch Kontakt mit dem netten Herrn aufnehmen und sagen das Person A den Antrag auf Eilrechtsschutz heute/jetzt beim VG stellen wird, und er sich in der Lage sieht, den Auftrag zurück zu geben an den Auftraggeber, wenn Person A heute noch die Eingangsbestätigung des VG bei dem netten Herrn einschmeisst.

Oder ob er einen Zeitaufschub gewähren kann, bis eine Reaktion seitens Rundfunkanstalt an das VG erfolgt. Auch dann mit Eingangsbestätigung des Antrags durch VG.

PS:
So schnell haben die es auch nicht geschafft, ans Geld zu kommen. Von Januar 2013 bis März 2014 sind ja schon mal 14 Monate.

Hätte Person A auf den Bescheid aus Februar mit Widerspruch und Ankündigung der Vollstreckung mit Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz nach §80 Abs.5 VwGO reagiert, hätte es eventuell deutlich länger dauern können.

Viel Glück


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Re: VOLLSTRECKUNG
#2: 28. März 2014, 20:34
Ganz einfach. Die momantan Forderung begleichen, dann das ganze Verfahren von vorne. Nur diesmal mit dem nötigen Ernst und Sorgfalt agieren.

Das ist ja schließlich keine lustige Kirmesveranstaltung, sondern ein Verwaltungsvorgang. Der hat Regeln. Da gehören eben Fristen und Formen dazu. Wer meint, cleverer zu sein, wird, zwar später, aber nichts desto trotz, eben eines Besseren belehrt.



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Re: VOLLSTRECKUNG
#3: 28. März 2014, 21:23
Ganz einfach. Die momantan Forderung begleichen, dann das ganze Verfahren von vorne. Nur diesmal mit dem nötigen Ernst und Sorgfalt agieren.

Ich werde definitiv weitermachen. Der nötige Ernst ist vorhanden, es fehlt an Zeit.
Die 17,98 habe ich beiseite gelegt und die Mahngebühren bzw.  die evtl. 52 € für das VG habe ich eingeplant.  Meine Zeit ist momentan zu knapp als daß ich mich jeden Tag und um jeden armseleligen Brief vom Beitragsservice kümmern könnte. Dann kann so ein Fehler (Bescheid Februar) schon mal passieren. Besserung ist in Aussicht und ich gelobe es hiermit  :)
Ich habe bewußt diesen Weg gewählt (Briefe vom Beitragsservice sind nicht angekommen) um anderen Mitstreitern aufzuzeigen was passieren kann bzw. wozu die Ämter in der Lage sind.Ärgerlich nur das ich den Februar verpennt habe  >:( )
Für mich steht allerding auch der Kampfgeist (wenn er auch nicht ganz so effektiv) an erster Stelle. Ich mache weiter damit andere evtl. von meinen Erfahrungen profitieren.




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Re: VOLLSTRECKUNG
#4: 28. März 2014, 21:34
Der Vorgang, zum Ziel, Annahme der der Klage, zu kommen, kostet eigentlich nicht viel Zeit. Es sind wenige Zeilen, die das Karussel zum Laufen bringen. Vor allem, wenn man die Vorarbeit, die hier im Forum schon geleistet wurde, übernimmt.

Der Weg zum VerwG. läuft eigentlich immer nach Schema F.. Beitragsbescheid abwarten, Widerspruch, Widerspruchsbescheid, Klage.
Wer überhaupt keine Zeit hat, kopiert die Argumente und Dokument hier raus und verfeinert das in 10 Minuten etwas.

Dann beginnt das Spiel ja erst! Wie man am Beispiel Gera sieht, ist das Spiel dann aber auch zackig zu Ende, wenn man nicht vorbereitet ist.

Also, weitermachen, aber nicht schludern ;)



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Re: VOLLSTRECKUNG
#5: 28. März 2014, 21:44

PS:
So schnell haben die es auch nicht geschafft, ans Geld zu kommen. Von Januar 2013 bis März 2014 sind ja schon mal 14 Monate.
Mit so schnell meinte ich die Kontosperrung  :)
Hätte Person A auf den Bescheid aus Februar mit Widerspruch und Ankündigung der Vollstreckung mit Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz nach §80 Abs.5 VwGO reagiert, hätte es eventuell deutlich länger dauern können.
Ja ich weiß. Nun hau doch nicht nochmal in die Kerbe  ;)

Viel Glück
Danke und vor allem HERZLICHEN DANK für die schnelle Antwort. Daß mit dem VG werd ich mir überlegen. Das größte Hinderniss ist eigentlich : Ich muß da ja persönlich hin und das Schreiben einreichen, die Eingansgbestätigung mitnehmen und dann wieder zum "Vollstrecker" bringen. Richtig ? Und dafür brauche ich dann wohlmöglich einen Tag Urlaub (auch richtig) aber das wäre es mir wert . Mal schauen ob mein Chef da mitspielt  ???
[/quote]


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Re: VOLLSTRECKUNG
#6: 28. März 2014, 21:55
Der Vorgang, zum Ziel, Annahme der der Klage, zu kommen, kostet eigentlich nicht viel Zeit. Es sind wenige Zeilen, die das Karussel zum Laufen bringen. Vor allem, wenn man die Vorarbeit, die hier im Forum schon geleistet wurde, übernimmt.

Der Weg zum VerwG. läuft eigentlich immer nach Schema F.. Beitragsbescheid abwarten, Widerspruch, Widerspruchsbescheid, Klage.
Wer überhaupt keine Zeit hat, kopiert die Argumente und Dokument hier raus und verfeinert das in 10 Minuten etwas.


Dann beginnt das Spiel ja erst! Wie man am Beispiel Gera sieht, ist das Spiel dann aber auch zackig zu Ende, wenn man nicht vorbereitet ist.

Also, weitermachen, aber nicht schludern ;) Jahaaa  ;D

  Die momantan Forderung begleichen würde ich prinzipiell wirklich ungerne. Wie ist Deine Einschätzung zu dem o.g. "Antrag nach §80 Abs. 5 VwGO beim VG " Es klingt so als wenn Du da keine Ausicht auf Erfolg (Zeitschinden) siehst ....  :-[
Vielen Dank auch für Deine Bemühung   :)
       

 


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