wenn ich das richtig in erinnerung habe hat es ja in sachen finanzgerichtsbarkeit auch urteile gegeben, die den <verweigerern>, klagenden oder sonst wie rührigen ...menschen... in ihren sachen recht gegeben haben, sie brauchten also nix zahlen, oder weniger. Die, die aber stumpf gezahlt hatten, brauchten auch nicht mit einer rückerstattung zu rechnen, und im weiteren zug wurde dann - wie schon erwähnt - ein datum festgelegt, bis wohin sich was zu ändern hatte.
Stellt sich nur die frage, was in der dann laufenden zeit für <zahlungsmodalitäten> ausgehandelt werden.
Denn das system kann es nicht verkraften, wenn auf einmal mehr als die hälfte der zahlungen wegbrechen. Und das macht ja die justiz so biegsam.