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Autor Thema: Live-Ticker aus München  (Gelesen 80090 mal)

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Re: Live-Ticker aus München
#90: 12. April 2014, 22:07
Na dann von mir auch noch eine Ergänzung ;) zur Betriebsstättenabgabe

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8931.msg62507.html#msg62507

Hier nur in Stummfilmqualität >:(

Was soll das? Ich gehe zur Arbeit, um zu arbeiten!!





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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Re: Live-Ticker aus München
#91: 15. April 2014, 07:22
...Glaubst du, dass es ein Zufall ist, dass der Vorsitzende des Senates und der Gutachter des Gesetzes beide Kirchhof heißen?

Nein, das ist kein Zufall. Das ist Absicht seitens der Auftraggeber. Aber die haben eines nicht bedacht: der Schuß kann auch und genau deswegen nach hinten losgehen.

Abgesehen davon heißt es nicht, dass das, was der große Bruder verzapft vom kleinen Bruder gutgeheißen wird. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Auffassung des großen Bruders hinsichtlich einer  Volksabstimmung zu Stuttgart 21. Seine Auffassung, nämlich, dass eine Volksabstimmung nicht opportun sei, um es vorsichtig auszudrücken, wurde von den Verfassungsrichtern nicht geteilt.

Dann nehmen wir mal seine reichlich antiquierte Einstellung zur eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft. Auch da ticken bei seinen  Ex-Kollegen die Uhren anders.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Live-Ticker aus München
#92: 21. April 2014, 16:06
Wird es am 15.05.2014 vom Bayr. Verfassungsgerichtshof definitiv ein Urteil geben? Anders gefragt, muss das Gericht am 15.05. urteilen oder kann es auch sagen, ist uns zu heiß, wir geben die Sache nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht?


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Re: Live-Ticker aus München
#93: 21. April 2014, 17:14
Das kann ich rechtlich auch nicht sagen.

Aber ich werde auch bei der Veranstaltung dabei sein und (kleiner Scherz)

Ich könnte mich ja anbieten, es dann schonmal mitzunehmen, glaube, schneller ist der Postweg
auch nicht, denn ich fahre spätestens abends wieder nach Karlsruhe ;)

karlsruhe


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Re: Live-Ticker aus München
#94: 21. April 2014, 17:49
muss das Gericht am 15.05. urteilen ?
Müssen muss man sicher nicht , da halten sich die schwarzen Roben schon immer ein Hintertürchen zur Flucht aus der Verantwortung offen. Aber ich schätze mal , da ist man in München clever genug und lässt sich in diesem Fall nicht die Butter vom Brot kratzen.
Es wird wohl ein Urteil werden , dass aus Karlsruhe eh nicht wesentlich anders kommen könnte.
Sollte München die Sache weitergeben , dann bräuchte Bayern auch keine Popularklage  mehr.
Umso spannender wird es so am 15.05. , ob sich die hohen Herren eventuell geschickt aus der Affäre ziehen oder sich die Lorbeeren hoffentlich doch besser selbst verdienen wollen.  Ich bin live dabei.



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Re: Live-Ticker aus München
#95: 04. Mai 2014, 09:48
muss das Gericht am 15.05. urteilen ?
Müssen muss man sicher nicht , da halten sich die schwarzen Roben schon immer ein Hintertürchen zur Flucht aus der Verantwortung offen.
Bin sehr gespannt auf den 15.5. und frage mich dauernd, wie das Hintertürchen wohl aussieht. Die können doch gar nicht dran vorbei, dass der Zwangsbeitrag gegen alles verstößt, was sich Recht nennt. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass sie die gesamte Finanzierung seit Anfang 2013 kippen. Das hieße derzeit so ca. € 11 Mrd.  zurückerstatten (plus enorme Kosten für den Verwaltungsaufwand) und schleunigst eine Neuregeleung, an der bestimmt schon gearbeitet wird, die aber rückwirkend ja nicht greifen kann. Ehrlich gesagt, möchte ich da nicht Richter sein... :-\ - oder eigentlich doch...  >:D
Wie also könnte ein Urteil eigentlich aussehen?


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

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Re: Live-Ticker aus München
#96: 04. Mai 2014, 11:25
Bin sehr gespannt auf den 15.5. und frage mich dauernd, wie das Hintertürchen wohl aussieht....
Wie also könnte ein Urteil eigentlich aussehen?

Beim Thema: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9165.msg63822.html#msg63822 )
gibt es bereits viele verschiedene Theorien.

Möglicherweise wird der "unabhängige" Bayr. VerfassGH versuchen,
das "Urteil" so örR-angenehm wie nur möglich hinzubeugen.

Sollten sie dann das Recht dabei zu weit beugen,
würde sie das natürlich wieder angreifbar machen.

Sie stecken eben in der Klemme
zwischen dem,
was BVerfG, Landesparlamente, örR usw. von ihnen erwarten
und gegenüber
Ehrlichkeit, Mut, Gerechtigkeitssinn und Gewissen.

Kurz gesagt: Pflicht oder Wahrheit.
Ist für sie anscheinend nicht einfach...

Markus


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Re: Live-Ticker aus München
#97: 04. Mai 2014, 13:53
Ich glaube eher, wenn die Verfassungswidrigkeit festgestellt wird, dann aus dem Grunde, weil örR sich die Misere selbst zuzuschreiben hat. Da der örR inzwischen eine Organisation ist, die durch das Grundgesetz verhindert werden sollte, ist nun der beste Zeitpunkt gekommen, um die Notbremse zu ziehen. Es spielt doch keine Rolle, ob irrsinnige Politiker einen Rundfunk für ihre Zwecke missbrauchen wollen oder ob ein irrsinniger Rundfunk die Politiker missbraucht, beides muss gestoppt werden.


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Re: Live-Ticker aus München
#98: 04. Mai 2014, 15:03
muss das Gericht am 15.05. urteilen ?
Müssen muss man sicher nicht , da halten sich die schwarzen Roben schon immer ein Hintertürchen zur Flucht aus der Verantwortung offen.
Bin sehr gespannt auf den 15.5. und frage mich dauernd, wie das Hintertürchen wohl aussieht. Die können doch gar nicht dran vorbei, dass der Zwangsbeitrag gegen alles verstößt, was sich Recht nennt. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass sie die gesamte Finanzierung seit Anfang 2013 kippen. Das hieße derzeit so ca. € 11 Mrd.  zurückerstatten (plus enorme Kosten für den Verwaltungsaufwand) und schleunigst eine Neuregeleung, an der bestimmt schon gearbeitet wird, die aber rückwirkend ja nicht greifen kann. Ehrlich gesagt, möchte ich da nicht Richter sein... :-\ - oder eigentlich doch...  >:D
Wie also könnte ein Urteil eigentlich aussehen?

Das Gericht wird eine Weitergeltungsregelung festlegen und wird ein Datum bestimmen, bis zu dem die aktuelle Regelung weiter gilt. Gleichzeitig gibt es den Auftrag, eine Neuregelung mit den anderen Bundesländern auszuhandeln.

So auch die Einschätzung von Ermano Geuer selbst und von Prof. Koblenzer.


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Re: Live-Ticker aus München
#99: 04. Mai 2014, 15:33
Das Gericht wird eine Weitergeltungsregelung festlegen und wird ein Datum bestimmen, bis zu dem die aktuelle Regelung weiter gilt.

also heißt es, dass trotzt dem positivem Urteil bleibt der RStV in Kraft? Ich dachte, wenn eine Verfassungswidrigkeit vom Gericht nachgewiesen wird, dann ist der RStV nicht mehr gültig.


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Re: Live-Ticker aus München
#100: 04. Mai 2014, 22:10
wenn ich das richtig in erinnerung habe hat es ja in sachen finanzgerichtsbarkeit auch urteile gegeben, die den <verweigerern>, klagenden oder sonst wie rührigen ...menschen... in ihren sachen recht gegeben haben, sie brauchten also nix zahlen, oder weniger. Die, die aber stumpf gezahlt hatten, brauchten auch nicht mit einer rückerstattung zu rechnen, und im weiteren zug wurde dann - wie schon erwähnt - ein datum festgelegt, bis wohin sich was zu ändern hatte.
Stellt sich nur die frage, was in der dann laufenden zeit für <zahlungsmodalitäten> ausgehandelt werden.
Denn das system kann es nicht verkraften, wenn auf einmal mehr als die hälfte der zahlungen wegbrechen. Und das macht ja die justiz so biegsam.


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grasschaf

Um sich frei zu fühlen gibt es ein einfaches Mittel:
nicht an der Leine zerren.
(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

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Re: Live-Ticker aus München
#101: 04. Mai 2014, 22:54
Das Gericht wird eine Weitergeltungsregelung festlegen und wird ein Datum bestimmen, bis zu dem die aktuelle Regelung weiter gilt. Gleichzeitig gibt es den Auftrag, eine Neuregelung mit den anderen Bundesländern auszuhandeln.
Darauf wird es wohl hinaus laufen . Das Gericht wird meines Erachtens für diese zwingend notwendige Neuregelung auch die unmissverständliche Empfehlung mit dazu aussprechen , dass es unbedingt einer längerfristig Bestand habenden Regelung bedarf. Denn man hat bei Gericht sicher keine Ambitionen , sich diesen Zirkus in nächster Zeit erneut antun zu wollen. Ich glaube , das Urteil in 11 Tagen könnte schon sehr gut für eine Überraschung sorgen.
Auch die Verhandlung hatte schon ihren gewissen Aha-Effekt.


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Re: Live-Ticker aus München
#102: 04. Mai 2014, 23:26
Gleichzeitig gibt es den Auftrag, eine Neuregelung mit den anderen Bundesländern auszuhandeln.
Das ist die Hintertür zur Flucht aus der unbequemen Verantwortung  , sie wird an das bayerische Landesparlament weiter gereicht und diesem so der schwarze Peter untergeschoben.
Hoffentlich eine Glückskarte. 


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Re: Live-Ticker aus München
#103: 05. Mai 2014, 13:50
Das Gericht wird eine Weitergeltungsregelung festlegen und wird ein Datum bestimmen, bis zu dem die aktuelle Regelung weiter gilt.

also heißt es, dass trotzt dem positivem Urteil bleibt der RStV in Kraft? Ich dachte, wenn eine Verfassungswidrigkeit vom Gericht nachgewiesen wird, dann ist der RStV nicht mehr gültig.

Ich gib es nur so weiter, wie ichs selbst von Ermano Geuer "gelernt"/gehört habe, in seinen Interviews.  Wenn etwas für Verfassungswidrig erklärt wird, ist es nichtig und darf ab sofort nicht mehr angewendet werden. Beim RbStV wird es so aber nicht kommen, weil der ÖRR dann von jetzt auf gleich komplett ohne Finanzierung da stände, daher die Weitergeltungsregelung vom Gericht.

Wenn es so kommt, bin ich gespannt welches Datum das Gericht festlegt, bis zu dem die aktuelle Regelung weiter gilt. Vermutlich 31.12.2014?
Dann haben die Bundesländer 6 1/2 Monate Zeit, sich was neues auszudenken.


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Re: Live-Ticker aus München
#104: 05. Mai 2014, 18:43
Das Gericht wird eine Weitergeltungsregelung festlegen und wird ein Datum bestimmen, bis zu dem die aktuelle Regelung weiter gilt.

Wenn etwas für Verfassungswidrig erklärt wird, ist es nichtig und darf ab sofort nicht mehr angewendet werden. Beim RbStV wird es so aber nicht kommen, weil der ÖRR dann von jetzt auf gleich komplett ohne Finanzierung da stände, daher die Weitergeltungsregelung vom Gericht.



von karlsruhe:

Auf einmal ohne Finanzierungsgrundlage, (verfasssungswidrig erzielt) kann ich kein Verständnis dafür aufbringen, dass dies mit einer Weitergeltungsregelung (verfasssungswidrig) fortgeführt werden sollte!!!!!!!!!!!!!

(der Bankräuber darf dann seine Million auch behalten, hat ja schließlich eine Weltreise im Sinn und ein schönes Eigenheim ist auch nicht zu verachten)

Seit dem 1.1.13 erhalten wir wirkliche und überzeugte Nichtnutzer Zahlungsaufforderung mit folgenden Inhalten:

Bei Nichtzahlung:

- werden wir Vollstreckungsmaßnahmen einleiten..........
- daneben können im Ordnungswidrigkeitenverfahren Geldbußen von bis zu 1.000,- €
verhängt werden.............
- ein Säumniszuschlag wird erhoben..........
- Drohung mit: Einleitung von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen

geht’s noch?

Und das nun lebenslang und bei einer Zweitwohnung mal 2

Dazu auch noch Stichworte aus dem Forum:

- Zwangsanmeldung
- Zwangsvollstreckung (sogar durch den Beitrags“service“ selber ausgesprochen mit sehr kurzem       Vollstreckzeitraum)
- die Vollstreckung vom eigenen Konto oder beim Arbeitgeber (das Arbeitsamt freut sich)
- Schufaeintrag
- Eintrag ins Schuldnerverzeichnis (oder wie das genau heißt)

Einzige Auswege: Tod
                           Auswanderung
                           Obdachlosigkeit

Damit wir wirkliche und überzeugte Nichtnutzer auch wirklich alles rechtskonform machen und korrekt den Weg durch die Instanzen beschreiten, verbringen wir viel unserer persönlichen Freizeit damit, uns
darüber erst einmal zu informieren, dann die richtigen Schritte wählen, keine Frist versäumen, für die Klage in Vorkasse treten usw.

(Hab ich noch irgendetwas vergessen?)


Ich habe absolut kein Verständnis für die Weitergeltungsregelung!!!!!!!!!!!!!!


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