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Autor Thema: Ungleichbehandlung für Singlehaushalte- Begründung  (Gelesen 5846 mal)

M
  • Beiträge: 127
Wäre toll wenn ihr mal drüber schaut ob sich Fehler eingeschlichen haben bzw. was die INQUISITION hier entgegnen könnte.

-->
Paul Kirchhof beschrieb in seinem "Gutachten über die Finanzierung des Offentlich rechtlichen Rundfunks" sehr
treffend den Wandel der Rundfunknutzung vom Fernseher oder Radio zum Multifunktionsgerät. In seiner Analyse
beschreibt er das insbesondere junge Menschen Internet-PCs und Handys für den Empfang von Radio- und
Fernsehprogrammen nutzen (A. II. 1. b.- S.7).

Zitat:
"Das Empfanggerät bietet deshalb immer weniger einen Anknüpfungstatbestand, um Vermutete Fernsehnutzung in
der Gemeinschaft von Haushalt und Erwerb zu erfassen."

So gestaltet sich nunmehr die mediale Realität speziell in jungen Familien auch nicht mehr allgemein vor dem
Fernseher. Durch die mediale Vielfalt und immer weiter zunehmende Angebote kann man folgendes Bild von der
modernen Familie zeichnen: die Elternteile verteilen sich auf Wohnzimmer mit klassischem Fernseher, Küche mit
Multifunktionsgerät zum nachlesen von Rezepten bei gleichzeitigem nutzen des Radioangebotes oder sogar zum
betrachten von Lehrvideos zur Herstellung entsprechender Gerichte, Arbeits- oder Hobbyzimmer (Recherchen oder
Anleitungen) etc. Kinder alternativ mit eigenem Fernseher, PC, Smartphone usw. Die gesamte Familie nutzt
größtenteils konvergente Geräte und hat die Möglichkeit Rundfunk zu nutzen. Festhalten lässt sich zudem das
die tatsächliche Rundfunknutzung aufgrund unterschiedlicher Interessen und der Angebotsvielfalt in Verbindung
mit mehreren unterschiedlichen Geräten im gleichen Haushalt die gemeinschaftliche Nutzung des selben
Programms zunehmend zur Seltenheit werden lässt. Jeder Konsumiert was ihn interessiert. Auch vornehmlich von
jungen Menschen bezogene "Wohngemeinschaften" zeigen erfahrungsgemäß genau dieses Nutzungsverhalten auf.

Dieser Umstand und die Tatsache das viele Geräte auch mobilen Zugang zu Rundfunk gewähren lässt also kaum
mehr die Vermutung zu das Rundfunk im Haushalt in Gemeinschaft genutzt wird.

Des weiteren stellt Kirchhof in seinem Gutachten fest das der Abgabengesetzgeber im Rahmen seines
Entscheidungsraumes über die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks bestimmen kann, das er die Abgaben
jeweils nach den Gruppen bemisst in denen Rundfunksendungen üblicherweise empfangen Werden (A. II. 2. b.-S11)

Da sich, wie eben dargestellt, die Gruppen in denen üblicherweise Sendungen empfangen werden heute nicht mehr
nach Haushalt oder Wohnung bemessen lasssen sondern allenfalls nach Gerät, üblicherweise aber jede Person nur
eine Sendung zeitgleich vernünftig nutzen kann, so wäre der einzig dem Äquivalenzprinzip entsprechend
belastungsgleiche Anknüpfungspunkt die Person und nicht die Wohnung.


Zusammenfassend ist festzustellen, das eine Typisierung, die eine gesamtschuldnerische Belastung nach §2
Abs.3 RBStV aller eine Wohnung nach §3 RBStV inhabernde Personen verfassungswidrig gegen Art.3 GG verstößt,
da selbst in einer gewöhnlichen 4 köpfigen Familie mindestens 2 Nutzergruppen real anzunehmen sind und
dementsprechend eine Mehrnutzung um mindestens 100% mit dem gleichen Beitrag abgegolten wird wie Nutzung in
einem Singlehaushalt.

Dies betrifft mich als allein Wohnender im Besonderen da sie meine Handlungsfreiheit nach Art. 2 GG gegenüber
zum Beispiel Bewohnern einer 4 Personen Wohngemeinschaft oder einer 4 Köpfigen Familie  mit einem wesentlich
höheren Beitrag pro Rundfunknutzergruppe unverhältnismäßig einschränkt.
<--


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Luke, Komm auf die dunkle Seite, wir haben Milch und Kekse!!!

R
  • Beiträge: 375
Gefällt mir. Gut ist auch die Herausstellung der persönlichen Betroffenheit. Ergänzen ließe sich dies noch um die Aspekte WG, denn in einer Zweck-EG verfügen die Bewohner oftmals über ein eigenes Einkommen und mehrere Fernseher und eigene PCs. (Wenn ein Single z.B. aus beruflichen Gründen einen 2. Wohnsitz unterhalten muss, darf er gleich doppelt zahlen).

Ansonsten könnte man noch die Absurdität herausstellen, dass mobile Endgeräte wie Smartphones und Notebooks als Anknüpfungspunkt für eine typisierende Nutzung in einer Immobilie herhalten sollen. Fundstelle ist ein Fachaufsatz von Verwaltungsrichter Exner, auf den man in der Klage ohnehin verweisen sollte.



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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Hallo MadmaXwe,

ein sehr guter Blickwinkel!

Die mobile Nutzung, die gegen Wohnungsabgabe spricht, würde ich noch mehr ausbauen. Darüber hinaus würde ich noch aufzeigen, dass mobile Nutzung in den meisten Fällen nicht für öffentlich-rechtliche Inhalte verwendet wird und die Zuschauermenge der überdimensionierten 90 öffentlich-rechtlichen Programme immer kleiner wird. Durch die Zunahme der nicht ö.-r. Angebotsvielfalt verringert sich prozentual die Nutzung der Zwangsfinanzierten ö.-r. Programme.

Damit aber werden die Gruppen der Wohnungsinhaber, die nur teilweise öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen (nur TV oder nur Radio) und Personen die nur Privat-Radio-Hörer, nur Privat-, Pay-TV Zuschauer sind, die das TV Gerät als Bildschirm für DVD-, Blu-ray, YouTube, … Filme/Spiele/Fotos und anderes nutzen, Personen die Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und ö.-r. freies Internet zur Information nutzen und die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben oder diesen ablehnen immer größer.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2014, 09:54 von Viktor7«

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Dies betrifft mich als allein Wohnender im Besonderen da sie meine Handlungsfreiheit nach Art. 2 GG gegenüber
zum Beispiel Bewohnern einer 4 Personen Wohngemeinschaft oder einer 4 Köpfigen Familie  mit einem wesentlich
höheren Beitrag pro Rundfunknutzergruppe unverhältnismäßig einschränkt.
<--

Die Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit ist eigentlich ein eigener Aspekt und hat mit der Ungelichbehandlung als Single nicht direkt zu tun. Hier sollte herausgestellt werden, dass durch die Ausgaben für den nutzlosen Rundfunk die Mittel für andere Medien fehlen (z.B. Zeitungen).


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V
  • Moderator++
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Noch eine Ergänzung:

Wollte man mit der Reform nicht mehr soziale Gerechtigkeit herstellen?
Aus dem Rundfunkbeitrag wurde für Singles (ca. 40 % in Deutschland) eine unsoziale Kopfsteuer. Der Arme zahlt genauso viel wie der Reiche. Die WG mit 5 Personen genauso viel wie eine Rentnerin.

Brockhaus Konversationslexikon von 1908:
"Kopfsteuer, roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Sie wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der Unfreiheit."


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Margret Thatcher ist wegen der Kopfsteuer (community charge - besser bekannt als poll tax) aus dem Amt geflogen. (Als ich bei google nach Thatcher und poll tax gesucht hatte bin ich u.a. hier gelandet: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=3747.0 - GEZ-Randale, das hätte was).  >:D


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Brockhaus Konversationslexikon von 1908:
"Kopfsteuer, roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Sie wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der Unfreiheit."
Aber nein, wie kommt ihr denn auf so etwas??? Bürger unter 18 Jahren sind doch befreit, also ist der Beitrag doch total gerecht. Sind halt lupenreine Demokraten, diese öffentlichen Rechtsverdreher.

Satire off >:(


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Roggi,
Wir alle wissen genau das das keine Ausgeburt der Demokratie ist sondern in der verminderten Geschäftsfähigkeit gründet weshalb eine Zwangsanmeldung doch irgendwie anfechtbar sein könnte, sollte wider erwarten jemand auf die irrwitzige Idee kommen das dieses Vorgehen rechtswidrig wäre. ;)


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P
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Diese Statistik zu Singlehaushalten halte ich für sehr hilfreich
und werde ich auch selbst nutzen:

Zitat
Immer mehr Singlehaushalte in Bayern
Die Zahl der Singlehaushalte im Freistaat hat sich in den vergangenen 20 Jahren um etwa 40 Prozent erhöht.
Vier von sechs Wohnungen werden nur von einer Person bewohnt, wie der Mikrozensus 2013 ergab, den das Landesamt für Statistik veröffentlichte.
40 % der Alleinlebenden sind Menschen über 60 Jahre, fast 27 % waren jünger als 35 Jahre.
In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist der Anteil der Singlehaushalte mit fast 52 % besonders groß.
In kleineren Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern beträgt er dagegen nur etwa ein Drittel.“

"Vier von sechs Wohnungen", das sind schon 66,66 Prozent Singlehaushalte!

Quelle: BR Bayerntext, Page 143, 29.10.2014, Uhr 21.50
Zum Glück hatte ich den Text gestern abend noch abgeschrieben; heute morgen war diese Meldung schon wieder verschwunden.


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  • Beiträge: 4.011
Weil für das Zitat von der Page ich vermute Videotext fehlt oder wahrscheinlich eh unbrauchbar ist, wäre es besser die hoffentlich öffentlich zugängliche Statistik anzusehen um zu prüfen in wie weit das aus dieser direkt deutlich wird. Um diese als Quelle für einen Eigenen Satz zu nutzen.


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Quelle: BR Bayerntext, Page 143, 29.10.2014, Uhr 21.50
Zum Glück hatte ich den Text gestern abend noch abgeschrieben; heute morgen war diese Meldung schon wieder verschwunden.
http://www.schattenblick.de/infopool/nachrich/bayern/bbay7346.html

 8)

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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