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Autor Thema: Die Entwicklung des Rundfunkbeitrags - ein Zaubertrick!!  (Gelesen 3906 mal)

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Die Geschichte ist nicht neu, aber auf meiner Skizze vielleicht anschaulicher dargestellt:

Mit einer gerätegebundenen Begründung für den Rundfunkbeitrag als Wohnungsabgabe wird - abrakadabra - eine geräteunabhängige Rundfunkabgabe für Wohnungen.

Wie bei einem Zaubertrick: Man weiss, dass das nicht geht aber es fehlt die Erklärung... besonders die, die diesen Trick auch vor Gericht darstellen kann.

Oder bin ich betriebsblind?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2014, 20:03 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 3.234
Dieses System der Wohnungsabgabe macht nur Sinn, wenn durch die Wohnungsabgabe jeder Rundfunknutzer den Vorgaben entsprechend belastet wird. Eine Wohnung, ein Beitrag. Weil nicht jeder Rundfunk braucht oder Geräte hat, macht diese Abgabe keinen Sinn ohne Geräte. Wenn es angeblich nur so wenige sind, die keine Geräte haben, können die doch gut darauf verzichten, diese wenigen zu versklaven. In diesem Gesetz steht ja nicht, dass ich die Rundfunknutzer subventionieren muss, damit deren Beitrag nicht steigt. Durch die Typisierung werden Wohnungen und Geräte vereinfacht mit einem Beitrag besteuert, aber es eignet sich nicht um Menschen unter diesem demokratiefeindlichen Zwang einen Beitrag abzupressen, wenn diese den Rundfunk ablehnen.


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V
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Die Begründung mit den Geräten stamm aus einer Zeit mit fast ausschließlich öffentlich-rechtlichen Programmangeboten. Diese Begründung ist heute längst überholt, weil große Teile der Bevölkerung sich jetzt ganz anders und unterschiedlich informieren und/oder auf bestimmte Quellen verzichten.

Die Gruppen sind hier beispielhaft aufgezählt:

>> Ein weiterer Ansatzpunkt für die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes <<

Gleichheitsgrundsatz -  Anspruch auf Abwehr von gleichheitswidriger Belastung durch Gesetze
(siehe auch http://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Professoren/fr11_ProfGroepl/Vergangene_Semester/lehre08/AO08.pdf)

1. Pflicht für Gesetzgeber aus Art. 3 GG: "Gleiches muss gleich behandelt werden"

aber:

2.  "Muss Ungleiches auch stets ungleich behandelt werden?
Bei ungleichen Sachverhalten Differenzierungspflicht nur,
wenn tatsachliche Ungleichheit so groß, dass sie bei einer am
Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht
unberücksichtigt bleiben darf."


Ungleiche Sachverhalte:

1) Personen/Wohnungsinhaber die öffentlich-rechtliche Programme tatsächlich vollumfänglich nutzen. Dies ist nicht mit dem Vorhandensein von Geräten gleichzusetzen.

2) Personen/Wohnungsinhaber die nur teilweise öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen (nur TV oder nur Radio)

3) Personen/Wohnungsinhaber die keine Geräte haben, nur Privat-Radio-Hörer sind, nur Privat-, Pay-TV Zuschauer sind, die das TV Gerät als Bildschirm für DVD-, Blu-ray, YouTube, … Filme/Spiele/Fotos und anderes nutzen, Personen die Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und ö.-r. freies Internet zur Information nutzen und die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben oder diesen ablehnen.

Die Gruppen der Wohnungsinhaber von 2) und 3) werden gegenüber der Gruppe 1) gleich behandelt und zwangsweise zur Kasse gebeten, obwohl der Sachverhalt "die Nutzung der öffentlich-rechtlichen Programme", ungleich ist.  Die finanziellen Mittel der Wohnungsinhabergruppen 2) und 3) werden geplündert und die eigene Wahl der Medien untergraben. Daher verletzt der Rundfunkbeitrag den Gleichheitssatz aus Art. 3 Grundgesetz und ist verfassungswidrig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2014, 09:22 von Viktor7«

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Ein weiterer Zaubertrick:

Wie generiere ich mit "moderaten" 17,98 Euro Beitrag pro Monat über 8 Mrd. Euro Einnahmen?

VPRT:
Zitat
Die WELTWEIT MIT ABSTAND höchsten Pro-Kopf-Kosten für die Finanzierung von öffentlich-rechtlichem Fernsehen entstehen in Deutschland.

http://www.vprt.de/thema/marktentwicklung/marktdaten/studien/content/ofcom-analysiert-weltweite-einnahmen-der-tv-indu-0?c=0

Wer kennt den Trick?


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V
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  • Beiträge: 5.038
Trick / Masche der Gauner

Die Finanzierungsform "Zwang" stirbt prozentual laut deiner Statistik "Einnahmen der TV-Industrie" kontinuierlich ab.

Wenn die Geldabpresser nicht auf Widerstand stoßen und sich die Bürger trotz Nichtnutzung mit aufgedrängten öffentlich-rechtlichen Programmen erpressen lassen, kommen diese Summen leicht zusammen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2014, 13:40 von Viktor7«

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Ich hatte mich auf die Tabelle

http://www.vprt.de/sites/default/files/OFCOM_Erloesquellen_TV-Industrie_Europa_2012.jpg

auch als Bild im Anhang aufzurufen

weiter unten bezogen.

Der Trick ist: möglichst alle und alles doppelt und dreifach besteuern und dann per Verarschungs-Statistik den Leuten weiszumachen, wir lägen hier irgendwie in einem Mittelfeld.

http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/Faktencheck_zum_neuen_Rundfunkbeitrag/113366/index.html

siehe Widerlegung der Behauptung:
Zitat
Behauptung: Die Belastung der Bürger in Deutschland durch die Rundfunkgebühr bzw. den Rundfunkbeitrag ist so hoch wie in keinem anderen europäischen Land.

dazu das 2. Bild im Anhang

Mehr Einnahmen als in anderen Ländern werden generiert durch z.B.

- Den Zweitwohnungsbeitrag (soll mit der Einführung der Wohnungsabgabe z.B. in der Schweiz dort dann fairerweise abgeschafft werden)
- Mit dem KFZ-Beitrag, den es nur in Deutschland gibt und der jetzt mit der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe eigentlich gar nicht mehr eingetrieben werden kann (Ist ein Auto in der Regel eine Wohnung oder eine Betriebsttätte??)
- Mit der Abgabepflicht für wirklich jede kleine Ich-AG, die sich gerade so über Wasser halten kann. (in der Schweiz werden nur Firmen mit einem Jahresumsatz ab 500.000 CHF zur Zahlung herangezogen). Dazu kommen noch die privaten Beiträge des ICH-AGlers. Doppelt besteuert, trotz wenig Geld.
- Studenten und Auszubildende werden gnadenlos abkassiert.
- Personen, die nicht per Amtsstatus arm sind werden trotz Geldmangel gnadenlos abkassiert.
- In GB werden Personen über 75 Jahre freigestellt. Radio ist umsonst. In Deutschland zahlt man bis ins Grab
- gegen dieses harte Eintreibungssystem, das alle Kassiervarianten zwischen Steuer und Beitrag ausnutzt war die GEZ noch human.

Zitat
„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das Deutsche.  Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie.  Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer  Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“
(Napoleon)

In Spanien hat man ganz früher auch mal versucht, eine Gebühr für ÖR Fernsehen zu erheben. Wie ich gelesen habe, hatten die Spanier das für einen Joke gehalten:
Sie konnten nicht begreifen, "dass sie Geld dafür zahlen sollten um ihren eigenen Fernseher anschauen zu dürfen".   :laugh: :laugh:


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Mist, die erste Grafik ist die falsche! Da ist nur ein Teil Europas zu sehen.

Im Anhang die weltweite Statistik zu meinem letzten post.

Wichtig ist der mittlere Balken (öffentliche Gelder) da ist Deutschland Spitzenreiter weltweit!


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Welche Zahlen die Statistik liefert, vermag ich ohne genaue Prüfung nicht zu sagen. Stutzig machen mich die Zahlen schon. Mir scheit es dort eine Vermischung mit den Privaten zu geben. Auch Vermisse ich die ca. 7.5 Mrd. € Einnahmen der ö.-r. Sender für das Jahr 2012. Die Werbeeinahmen sind ebenfalls kumuliert.

Ob viel oder sehr viel Gelddiebstahl, es bleibt Diebstahl !!!

Die öffentlich-rechtlichen Sender manipulieren, verdrehen, formulieren um, bauschen auf, verniedlichen und lenken ab. Auch die Umfrage zum Rundfunkbeitrag haben die öffentlich-rechtlichen Sender nach ihrem Bedarf manipuliert:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=4826.msg33638#msg33638


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2014, 22:26 von Viktor7«

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Danke Viktor7 für den link, ich hatte den Vorfall schon ganz vergessen, kann ich für meine Argumentation der Vertuschung und Täuschung gebrauchen.


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