Abs. ++++ ++++
BERLIN
An
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
KÖLN
D-50439
Betreff *** *** *** *
Werte Damen und Herren Berlin, 08.03.2014
Habe heute zu wiederholten male einen Brief von Ihnen erhalten, Bitte beachten Sie den VERTEILER; BITTE BEACHTEN SIE DIE RECHNUNG AM ENDE DES SCHREIBENS!!!!!!
IM TELEFONAT TEILTE IHRE MITARBEITERIN MIT; “ ::::::::::::::::::::: ZWANGSANMELDUNG::::::::::::” Was sind Sie für ein “Verein”?
?
Erstens , kann ich die Formulare nicht ausfüllen, als Rechtshänder nach 2 Schlaganfällen rechts gelähmt. Und werde Bekannte oder Freunde, nicht in Ihre kriminellen Machenschaften hineinziehen,
Des weiteren untersage ich Ihnen und Ihren Mitarbeitern Hausbesuche, in meiner Richtung!!!
Teilte Ihnen schon 2005 mit, das ich sämtliche Empfangsgeräte und Geräte die einen eventuellen Empfang möglich machen, verschenkt habe und es auch keine neuren Geräte anschaffen werde, mit denen ein Empfang möglich sei.
Sie teilen mit, dass der Befreiungsantrag nur mit der Berechnung Grundsicherung/HARTZ IV gültig ist, das ist illegale Datenerhebung die nicht mal der BND darf, Verlaub; beste STASI oder Ges**** Manier , Ausspionieren der Bevölkerung..
Sie gehen davon aus, das gewisse Sendungen nicht mehr gezeigt werden bzw. finanziert werden; weil der Marktanteil der 14 bis 49 Jährigen zu niedrig sei, das bei einer extrem schnell alternden Gesellschaft, paradox schizophren, oder wie möchten Sie es nennen.
Ein Fernsehmensch, schrieb in der Zeitung, keine Vielfalt, ständige Wiederholung, der verblödenden Fernsehserien, rote Rosen und ähnliches, Menschen verdummen!
-2-
SIE HABEN; SICH MAL SELBST einen Bildungsauftrag gegeben, nicht erfüllt SECHS setzen !!! Ich habe mir den Spaß gemacht, mit Hilfe der Tagespresse, die Fernsehprogramme (Zeitung) ÜBER Weihnachten und Silvester, nach zu lesen, Wiederholungen über Wiederholungen und nur weil nichts weiter einfällt, oder man keine Lust hat Archive zu nutzen !!!!
2. Verstoßen Sie nach EU-Recht und nach einen juristischen Gutachten ist der von Ihnen, angeblich gültige Rundfunkbeitrag, verfassungswidrig.
In einem Kommentar (der Staatsvertrag ist nach geltendem Eu-recht gesetzeswidrig, denn die gez-gebühr verstößt gegen Art.87 des Eu rechts und Art.10 Abs 1 der europäischen Menschenrechtskonvention.)
zudem liegt die Sache mit der gez-gebühr voll und ganz bei den Ministerpräsidenten der Bundesländer, also abwählen und entmachten sollte die Devise heißen, denn sie haben im Rundfunkgebührenstaatsvertrag unterschrieben und machen sich somit nach Ar.10 Abs1 der Eu-Menschenrechtskonvention, schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig. ,zur fraglichen Rechtswidrigkeit der GEZ wurde auf den Artikel 87 des EU-Rechts und den Artikel 10 Abs 1 der Europäischen Menschenrechtskonventionen verwiesen.
Das ist nach, beim GG Art. 5 , ein elementarer Verstoß, diese GEZ - Erhebung !!!
3. Rundfunkrätin Verpoorten, “Es nervt Sie , der überhebliche Tonfall und die Intransparenz öffentlich-rechtlichen Anstalten, Angesichts der GEZ -Umstellung.......”
Sogar ehemalige Mitarbeiter und Mitarbeiter in leitende Funktionen, halten GEZ für extrem fragwürdig. , ja verfassungswidrig !!!
4. Dadurch, das alle öffentlichen Sender ob Rundfunk oder Fernsehen, durch die SPD mit geleitet bzw. gesteuert werden, ist der Straftat bestand der illegalen Parteifinanzierung erfüllt! !
5. ca. 30 öffentlich rechtliche Fernsehsender und ca. 81 öffentlich rechtliche Rundfunksender , Personalkosten in Milliarden Höhe, Qualität unterster Mittelmaßstab , DEUTSCH ist in unseren Land die Amtssprache und bei den Rundfunksender nur ausländische Musik, denglisches Gequatsche und keine fundierte Berichterstattung
Gruß
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Verteiler
STERN-TV
Gez
Selbst
des weiteren:
25.08.2013
GEZ-Gebühr zurückverlangen. Neue Rundfunkabgabe erst gar nicht zahlen. - Zu diesem Schluss kommt ausgerechnet eine Ex-NDR-Mitarbeiterin, die ihre Doktorarbeit über die Rechtmäßigkeit der TV-Steuer geschrieben hat. Die Rundfunkabgabe ist verfassungswidrig und die GEZ war es auch.
Sieh auch aktueller Beitrag:
ARD-ZDF-Gebühren-Terror: 600 Klagen
Die frisch gebackene "Dr." Anna Terschüren könnte Fernsehgeschichte schreiben. Denn in ihrer Doktorarbeit beweist sie klipp und klar, dass nicht nur die GEZ-Gebühr, sondern auch die neue Rundfunkabgabe verfassungswidrig ist. Hauptgrund: Die "Abgabe" ist eine Zwecksteuer und außerdem ist der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht gewahrt.
Darüber hinaus bedienen ARD & ZDF nicht das Interesse ihrer Zuschauer, sondern senden auf Druck der Werbeindustrie Produktionen, in deren Umfeld neue Konsumenten geködert werden. Das entspricht ganz und gar nicht dem sogenannten öffentlich-rechtlichen Programmauftrag.
Wie das Publikum trotz 8 Milliarden GEZ-Steuer frech an die Werbeindustrie verhökert wird, zeigt diese Doku: Verraten und verkauft: so verarscht das ZDF seine Zuschauer
Die druckfrische Doktorarbeit von Anna Terschüren erhielt übrigens die Bestnote "summa cum laude", aber sie wird natürlich bei den öffentlich-rechtlichen totgeschwiegen. Der NDR verstieg sich sogar zu der Aussage, dass darin nichts Neues stehe - eine echte Falschinformation, die der Fernsehsender nachweislich tätigte, ohne einen einzigen Blick in die Arbeit von Anna Terschüren geworfen zu haben. Aber ein solches Vorgehen ist bei den staatichen Sendern offenbar an der Tagesordnung.
ARD & ZDF versuchen die Erkenntnisse von Anna Terschüren zwar unter den Teppich zu kehren, bei den Verfahren von Rossmann und Sixt gegen die neue Form der TV-Zwangssteuer wird die Doktorarbeit allerdings schon als wichtiges Dokument vom Gericht gewürdigt. Bleibt zu hoffen, dass die Richter den TV-Steuer-Wahnsinn schließlich kippen und die Politik in ihre Schranken weist.
In der Zwischenzeit lautet der Tipp: GEZ-Gebühren zurückfordern, neue Rundfunksteuer erst gar nicht zahlen.
Hier nun ein Interview mit Dr. Anna Terschüren zur GEZwangssteuer, dass eigentlich einen Platz vor der Tagesschau verdient hätte.
Anna Terschüren: "Der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig."
RECHNUNG
Mir ist durch den von Ihnen begangene “Papierkrieg” folgende Kosten entstanden,
Dieses BITTE ich schnellstens zu begleichen,. Kontonummer und BLZ ist ja noch in Ihren System. Falls nicht es geht auch ein Verrechnungsscheck !
Brief 2 x einfach a 0,58 Cent gleich 1,16 Euro
Brief Einschreiben Rückschein 4,85 Euro
Telefonkosten pauschal 3,00 Euro
Gesamt 9,01 Euro