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Autor Thema: Beitragsbescheid und weiteres Vorgehen  (Gelesen 2540 mal)

J
  • Beiträge: 1
Beitragsbescheid und weiteres Vorgehen
Autor: 14. März 2014, 10:08
Hallo,

kurz zu Person A's Situation: A hat nie Rundfunkgebühren bezahlt und hat die Anfragen des Beitragsservice seit Anfang 2013 immer ignoriert (es war immer die gleiche Anfrage, nämlich ob jemand in seinem Haushalt bereits Rundfunkbeitrag bezahlt).

Nun hat A das im Anhang gepostete Schreiben bekommen.

Frage: Ist dieses Schreiben der Beitragsbescheid, gegen den man Widerspruch einlegen muss??

Danke und Gruß

Jo


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2014, 10:17 von Uwe«

F
  • Beiträge: 204
Re: Beitragsbescheid und weiteres Vorgehen
#1: 14. März 2014, 10:16
Hi, das sieht mehr nach einer Kontostands-Info aus. Gab es eine Rechtsmittelbelehrung? Wenn nein, ist dies wohl kein Beitragsbescheid.

Ein Beitragsbescheid ist auch am Absender zu erkennen. Dieser ist dann nicht mehr der Beitragsservice, sondern die zuständige Rundfunkanstalt.

http://www.zahlungsstreik.net/tips/


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  • Beiträge: 375
Re: Beitragsbescheid und weiteres Vorgehen
#2: 14. März 2014, 11:27

Ein Beitragsbescheid ist auch am Absender zu erkennen. Dieser ist dann nicht mehr der Beitragsservice, sondern die zuständige Rundfunkanstalt.


Der Beitragsbescheid kommt auch vom Beitragsservice aus Köln, nur auf dem Briefkopf erscheint zusätzlich der Name der regionalen (Rundfunk-)anstalt. Zu erkennen ist der Bescheid am Betreff ("Gebühren-/Beitragsbescheid") und auf der Rückseite mit der Rechtsbehelfsbelehrung. Erst darauf muss man mit einem Widerspruch (+ Antrag auf Aussetzung der Vollziehung) reagieren.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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themob

Re: Beitragsbescheid und weiteres Vorgehen
#3: 14. März 2014, 11:51
Hallo,

kurz zu Person A's Situation: A hat nie Rundfunkgebühren bezahlt und hat die Anfragen des Beitragsservice seit Anfang 2013 immer ignoriert (es war immer die gleiche Anfrage, nämlich ob jemand in seinem Haushalt bereits Rundfunkbeitrag bezahlt).

Nun hat A das im Anhang gepostete Schreiben bekommen.

Frage: Ist dieses Schreiben der Beitragsbescheid, gegen den man Widerspruch einlegen muss??

Danke und Gruß

Jo

Hier die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen:  ;)

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung

Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung

NÖTIGUNG bei Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = autom. Anmeldung?

Ist die Zahlung der Rundfunkbeiträge der Bescheid? Nein, wie ein Bescheid aussieht, inkl. Rechtsbehelfsbelehrung, ist hier zu sehen: Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick

PS: Alle warten nur auf den oder die Gebühren-/Beitragsbescheide als Resultat aus der Zwangsanmeldung - Direktanmeldung - Bestätigung der Anmeldung - Zahlung der Rundfunkbeiträge


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