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Autor Thema: 2ter Hauptwohnsitz innerhalb der EU als Widerspruchsbegründung  (Gelesen 2002 mal)

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Guten Abend liebe Forengemeinde,
ich lese hier schon ein Weilchen mit und beachte die zwei Schreiben der GEZ somit nicht. Das ist auch gar nicht das Problem.

Viel mehr interessiert mich folgender Sachverhalt:
 
Person A hat innerhalb der EU zwei Hauptwohnsitze.

Beispiel: Einen Hauptwohnsitz in Deutschland, einen Hauptwohnsitz in Österreich.
Anm.: Dies ist natürlich erlaubt und funktioniert auch nicht anders, da man in einem Land keinen Nebenwohnsitz beantragen kann, wenn man in diesem Land keinen Hauptwohnsitz hat.

Person A besitzt aber nur eine Staatsbürgerschaft, beispielsweise die Österreichische.

Könnte Person A gegen einen bevorstehenden BeitragsBescheid Widerspruch einlegen, indem sich Person A auf ihre österreichische Staatsbürgerschaft UND den österreichischen Hauptwohnsitz beruft? Person A würde argumentieren, in Österreich (also dem Hauptwohnsitz) Rundfunkgebühren zu bezahlen und somit in Deutschland nicht bezahlen zu müssen, da vor allem als österreichischer Staatsbürger, österreichisches Recht gilt.

Anm.: Person A hat sich bereits bei einem Widerspruch gegen eine Nachzahlung von der Krankenkasse darauf berufen, und RECHT bekommen, wurde somit von einer Nachzahlung befreit!


Würdet ihr mit dieser Begründung einen Widerspruch einlegen? Ist es ein Versuch wert? Wie hoch stehen die Chancen auf Erfolg? Es ist doch schon ein rechtlicher Graubereich (mit Aussicht auf Erfolg), oder nicht? Wenn das durchgeht, könnten sich doch viele Menschen bei Freunden/Bekannten/Verwandten aus dem Ausland einen Hauptwohnsitz im dortigen Land anmelden, und sich vor der GEZ darauf berufen, dass man ja im anderen "Hauptwohnsitz-Land" Rundfunkgebühren bezahlt?


Vielen Dank und einen schönen Abend!

ps.: Dies ist natürlich keine Aufforderung zum Auswandern  ;)


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Einen Versuch ist es allemal Wert - in Ergänzung zu den anderen Widerspruchsgründen. Denn die Rundfunkanstalten sind ein härterer Brocken als die Krankenkassen.

Und was zahlt man in Ösiland eigentlich an den ORF und ist das eine Geräteabgabe?


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

 
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