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Autor Thema: Mahnverfahren trotz Zahlung  (Gelesen 1878 mal)

U
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Mahnverfahren trotz Zahlung
Autor: 11. März 2014, 23:33
Hallo Forum,

folgender Sachverhalt: Familie A zahlt seit gefühlten 100 Jahren (zähneknirschend)  Beitrag (früher GEZ, jetzt Beitragsservice). Dieser wird regelmäßig vom Konto abgebucht. Seit einiger Zeit flattern nun (getrennt für alle volljährigen Mitglieder der Familie) zusätzliche "Anmeldungen"  "Zahlungsaufforderungen" usw. bei Familie A ins Haus. Familie A ist zwar bereit auch weiterhin den Haushaltsbeitrag zu zahlen, wünscht aber darüberhinaus keinen weiteren Kontakt zum "Beitragsservice", will im übrigen auch kein Geld für 0180iger Rufnummern oder Briefmarken für Schriftverkehr zahlen, oder Zeit darauf verschwenden in irgendwelchen Internetportalen der Firma "Beitragsservice" Angaben zu machen. Nun die Fragen: Ist Familie A dazu verpflichtet Angaben zu machen, die über die Zahlung hinaus gehen? Was könnte Familie A passieren, wenn sie keine weiteren Angaben macht sondern Mahnungen weiter abwartet und bei einem Zwangsvollstreckungsverfahren Widerspruch einlegt?

viele Grüße

Uli


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Re: Mahnverfahren trotz Zahlung
#1: 12. März 2014, 00:01
Hier zeigt sich deutlich ein Fehler des Systems.
Die Fakten:
Nur ein Wohnungsinhaber einer jeden Wohnung ist Beitragspflichtig. Andere Mitbewohner brauchen sich nicht anmelden.
Das Problem:
Durch Datenmissbrauch seitens des Beitragsservice bekommt aber jeder eine Anmeldeaufforderung, auch wenn eine Anmeldung nicht nötig ist und sogar, ohne dass der Beitragsservice dazu ermächtigt wurde solche Anmeldungen durchzuführen.
Die Lösung:
Es gibt keinen Paragraphen in diesem RBStV, wodurch dem Beitragsservice dieses Handeln erlaubt wäre. Wer sich also genötigt fühlt, sich anzumelden, kann das tun, freiwillig und ist fortan in deren System erfasst.
Wer sich nicht nötigen lassen will, wartet bis ein Beitragsbescheid kommt und stellt dann Strafanzeige wegen Nötigung gegen diesen Betrugsverein. Das ist die Kostenlose Variante, ohne dem Beitragsservice Daten seiner Familie mitzuteilen. Passieren wird also niemandem etwas, ausser dem Beitragsservice.
Mehr zum Thema Nötigung hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html


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U
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Re: Mahnverfahren trotz Zahlung
#2: 12. März 2014, 17:57
@ Roggi   Danke für das Posting. Sorry, hab die Antwort nicht ganz genau verstanden. Könnte das bedeuten Antwort auf meine erste Frage. (Ist  Familie A dazu verpflichtet.....) ist "Nein"? Antwort auf meine zweite Frage (was könnte Familie A passieren.....) ist "Nichts" ?

gibt’s noch weiter Meinungen, Statements, Tipps?

Uli


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Re: Mahnverfahren trotz Zahlung
#3: 12. März 2014, 21:41
Ganz deutlich:
Familie A hat keine Verpflichtung. Niemand handelt gegen Gesetze oder Bestimmungen.
Begründung:
Der Beitragsservice kennt die Wohnverhältnisse nicht und versendet solche Schreiben auf Verdacht an alle nichtangemeldeten Erwachsenen, könnte ja den richtigen treffen. Die Mitbewohner der Familie A sind eindeutig nicht die Richtigen.
Passieren wird nichts, aber wenn doch ein oder mehrere Beitragsbescheide eintrudeln, können die auch ignoriert werden, ist aber vermutlich nicht für jeden zu bewerkstelligen, die ganzen ungerechtfertigten Vollstreckungsmaßnahmen abzuwenden. Dann kann man vorher den Beitragsservice formlos darauf hinweisen, dass Person A den Beitrag für die Wohnung zahlt, und dass die anderen sich nicht anzumelden brauchen.
Aber wenn es soweit ist, werden hier sicherlich Berichte und Erfahrungen vorliegen, bisher blieb es bei Ankündigungen.


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