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Autor Thema: Rundfunkbeitrag: Student (Bafög) + Partnerin - Sachlage?  (Gelesen 1850 mal)

h
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Hallo Zusammen,

muss vorab mein Lob an dieses Forum aussprechen und bin froh, dass was gegen diese Abzocker unternommen wird!
Person A hat eine Frage zu seiner Zwangsanmeldung bei der GEZ:
A studiert im Masterstudiengang und bekommt Bafög. A wohnt gemeinsam mit seiner Freundin zusammen welche arbeitet.
Jetzt kam letztens der Brief mit der Bitte um "Zahlung der Rundfunkbeiträge". A kann sich ja nun befreien lassen. Ist dann aber unser Haushalt befreit?
Alternativ könnte A sagen wir sind eine WG, wenn das hilft. Den gleichen Brief bekomme ich neuerdings auch an die Adresse seiner Mutter. Wie sollte A da reagieren?
Jetzt einfach den Antrag auf Befreiung für eine Adresse stellen? Wieso schicken die das Zeug an beide Wohnungen?

A dankt euch für eure Hilfe ! A bekommt hier schon fast wöchentlich Post... langsam nervt es nur noch.

Viele Grüße
Hannes


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2014, 08:33 von Uwe«

h
  • Beiträge: 3
Der Bescheid von A ist übrigens vom 01.2013 - 03.2014. Auch in diesem Zeitraum bekam A Bafög. Ist eine Befreiung rückwirkend möglich?
Dadurch auch Entlastung der Freundin, welche für den selben Zeitraum zahlen soll?


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Die Rundfunkabgabe bezieht sich ungerechterweise immer auf eine Wohnung. Sobald in einer Wohnung EINE Person keinen Befreiungstatbestand erfüllt, ist die Wohnung beitragspflichtig.

Solang in der Wohnung aber nur A entdeckt wurde, die Freundin aber nicht, könnte sich A natürlich trotzdem befreien lassen....

Rückwirkende Befreiungen gibt es übrigens nicht, nur Rückwirkende Nachforderungen der "Anstalten"

Auf den hier im Forum beschriebenen Klageweg aufgrund der Verfassungswidrigkeit der Haushaltsabgabe sei natürlich verwiesen!!


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Rückwirkende Befreiungen gibt es übrigens nicht, nur Rückwirkende Nachforderungen der "Anstalten"


Ehm, dass ist ja wohl nicht dein Ernst? Heißt, obwohl ich wegen Bafög eigentlich befreit wäre, muss ich den Beitrag trotzdem zahlen, weil er in der Vergangenheit lag?
Weiterhin muss ich im Worst Case doppelt zahlen, wegen zwei Wohnungen?
Klasse.... Super geil, die GEZ wird mir immer sympathischer, ist ja lachhaft...

Gibt es denn Statistiken wie viele Leute mit dem Klageweg gewonnen haben?


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Rückwirkende Befreiungen gibt es übrigens nicht, nur Rückwirkende Nachforderungen der "Anstalten"


Ehm, dass ist ja wohl nicht dein Ernst? Heißt, obwohl ich wegen Bafög eigentlich befreit wäre, muss ich den Beitrag trotzdem zahlen, weil er in der Vergangenheit lag?
Weiterhin muss ich im Worst Case doppelt zahlen, wegen zwei Wohnungen?
Klasse.... Super geil, die GEZ wird mir immer sympathischer, ist ja lachhaft...

Gibt es denn Statistiken wie viele Leute mit dem Klageweg gewonnen haben?

Doppelt Richtig. Wer z.B. aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung bewohnt, zahlt auch zweimal die Haushaltsabgabe.
Das mit den Rückwirkenden Befreiungen gibt's auf offiziell vom Beitragsservice:
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/ermaessigung_und_befreiung/#Wann beginnt Ihre Befreiung oder Ermäßigung?

Aufgrund der Verzögerungstaktik der Rundfunkanstalten bei der Ausstellung der klagefähigen Widerspruchsbescheide gibt es bisher noch keine relevanten Entscheidungen. Die meisten Klagen werden zurückgestellt, bis z.B. eine aktuell laufende Klage zu dem Thema vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof entscheiden wurde. Termin für die erste Verhandlung ist der 25. März um 10 Uhr.


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