Person A lebt in Brandenburg alleine (mit genehmigten Bauantrag aber aktuell im Bauwagen, altes Fabrik-Gebäude aber keine Wohnungen vorhanden) und ist Landwirt.
Letzter bekommener Beitragsbescheid war 2012 und dieser wurde am 21.11.2012 bezahlt.
Seither keine weiteren Beitragbescheide eingetroffen.
Nun kam Schreiben der Stadt (als Vollstreckungsdienstkraft) betreffend Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträge.
Person A geht deshalb verwundert nun zur Stadt und holt sich weitere Infos dazu.
Bekommt das Schreiben des Beitragsservice (oben Rundfunk Berlin-Brandenburg, aber Kölner Adresse) in Kopie. Dort angegeben aufgelaufene Schulden in Höhe von 25x,xx Euro (12/2013) von denen 18x,xx + 31,00 Euro Vollstreckungsgebühr= 21x,xx Euro per Forderungspfändung von der Stadt eingetrieben werden soll.
Text: "Die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung sind erfüllt. Die Gebühren-/Beitragsbescheide (die Person A nie erhalten hat) sind unanfechtbar geworden bzw. hat ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung."
"Die rückständigen Forderungen betreffen den nicht privaten Bereich" (ohne Mitarbeiter trotzdem hier 53,94 Euro für Vierteljahr angesetzt). Vermutlich wird es also auch noch private Forderungen geben.
Was ist nun sinnvoll bzw. sollte gemacht werden?
* Kontaktaufnahme mit dem Beitragsservice unter der angegebenen Nummer? Dies eher schriftlich oder telefonisch.
* Widerspruch an wen wegen was?
* Klage wo wegen was möglich?
* wie sind die bisherigen Erfahrungen mit so was, wo kann (unbezahlte) Hilfe bekommen werden?