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Autor Thema: Unsere Sender, unsere Richter  (Gelesen 8477 mal)

D
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Unsere Sender, unsere Richter
Autor: 04. März 2014, 09:13
F.A.Z  vom  04. März 2014


"Hinter den Schutzmauern, die das Bundesverfassungsgericht rund um die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gezogen hat, ließ es sich gut leben. Die Zeiten haben sich geändert - und mit ihnen die Balance von Rechten und Pflichten."

http://www.faz.net/aktuell/politik/die-gegenwart/medien-unsere-sender-unsere-richter-12793053.html


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Re: Unsere Sender, unsere Richter
#1: 04. März 2014, 15:28
Dieser interessante Bericht der FAZ zeigt mir einen völlig neuen Aspekt. Der Grundauftrag wird zurecht moniert, aber nun können wir uns auch noch dem Aspekt zuwenden, den ich noch nicht kannte: "Mehrwert"


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Re: Unsere Sender, unsere Richter
#2: 04. März 2014, 17:05
Der Artikel ist gut, aber einige Punkte stören dennoch, besonders diese Aussage, dass
"Mit einer Senkung der Rundfunkbeiträge muss diese Neuausrichtung nicht einhergehen."
Das sehe ich anders, denn der gewünschte Mehrwert muss und sollte auch nicht zwangsläufig über 8.000.000.000 € kosten. Wenn der Rundfunk nur das abdecken würde, was im privaten Bereich fehlte, so sollte das doch nicht mehr als 8.000.000 € im Jahr kosten, was dann nicht abgedeckt ist sollte fehlen, ganz einfach.

Mit einer Senkung der Mittel kann sehr woll die Ausrichtung auf das gelenkt werden was wirklich den Mehrwert gegenüber den privaten ausmacht, weil überflüssiges dann direkt ersatzlos gestrichen oder halt durch alternative Mittel (ABO etc.) finanziert werden kann.

Wenn ich das also mal 1:1 umrechne, dürfte der monatliche Anteil je da aktuell ja Wohnung dann bei etwa 17,xx / 1000 also 0,017xx liegen, also im Jahr bei etwa 20 Cent.
Sollte das tatsächlich wirklich zu wenig sein, dann sollte es maximal um den Faktor 10 gesteigert werden.
 
Das wären dann pro Jahr maximal 2,-- € pro "Wohnung", und die Aussicht von 20 Cent bis maximal 2Euro ohne weitere Erhöhungsmöglichkeit!, dass dürfte wohl den meisten dann nicht schwer fallen das mit zu tragen. Wobei in der ersten Runde nur das aufgenommen werden sollte, was mit den 20 Cent je "Wohnung" pro Jahr möglich ist.

Das wäre natürlich die Abwendung von jetzt, aktuell, ist ja, wir haben alle Mittel und können alles machen. Zukünftig sollten Programm danach ausgerichtet sein, wieviel Mehrwert es bringt, je weniger Mehrwert desto weiter hinten auf der Wunschliste der Umsetzung im Programm. Was mit dem maximal Betrag (2,- € je aktuell Wohnung/Jahr) nicht machbar ist, landet zunächst auf der Warteliste! Mehrwert muss aus meiner Sicht nicht zwangsläufig zeitgleich und allumfassend vorhanden sein. Bürger sollten vielleicht darüber mit entscheiden, welcher Programmteil von den zur Ausgabe möglichen Mitteln als nächstes umgesetzt wird. Usw.


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tex

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Re: Unsere Sender, unsere Richter
#3: 04. März 2014, 17:51
Hallo.
Völlig auser acht wird gelassen das in den 17,98 € ganze 5 € Betriebsrente/Pensionen enthalten sind.
Was hat Grundversorgung mit Betriebsrenten für Millionäre zu tun.
Wenn die ÖRR Pleite gingen würden sich diese Ansprüche in X facher Milliardenhöhe zu unseren Gunsten  in nichts auflösen... ;D jetzt wisst ihr wovon ich Nachts Träume  ::)


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Re: Unsere Sender, unsere Richter
#4: 05. März 2014, 11:04
@tex
Woher hast du den Wert von 5€ als Bestandteil des 17,98€ monatlichen Rundfunkbeitrages ?
Wenn da tatsächlich ein reichliches Viertel für deren Pensionen/Betriebsrente abgezweigt wird  , wäre dies eigentlich einen massiven Volksaufstand wert !
Ich habe bisher immer Werte um die 1-2 Euro aus den verschiedensten Beiträgen hier heraus gelesen.
Was natürlich auch schon nicht mehr vermittelbar ist und genügend Protest auslösen sollte.
In der veröffentlichten prozentualen Aufschlüsselung des Beitragsaufkommens und dessen Verwendung taucht diese Position überhaupt nicht auf , sondern wird wahrscheinlich gekonnt unter irgendwelchen laufenden Betriebskosten geführt.
Klar , muss ja auch nicht jeder Dahergelaufene wissen , was da noch so alles unter verallgemeinerten Positionen verschleiert wird.
Die Vereinnahmung von Teilen des Beitragsaufkommens für deren fürstliche zusätzliche Altersversorgung ist eine eindeutige Zweckentfremdung und eigentlich schon allein eine Klage wert !
Kein Wunder also , dass man bei den öffentlich-rechtlichen ständig jammert , das Geld reiche nicht mehr für vernünftiges Programm.
Sparpotential ist nachweislich genug vorhanden , nur will man dieses nicht antasten.
Sonst bricht das ausgeklügelte Schneeballsystem ihrer Zusatzrentenfinanzierung jämmerlich zusammen !


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Re: Unsere Sender, unsere Richter
#5: 05. März 2014, 11:41
Ich habe mal gelesen (finde die Quelle aber gerade nicht) dass nur 39% des Beitrages für die Programm Gestaltung (also das Programm)  betragen. Die restlichen 61% sind für Pensionen und andere Kosten (Immobilien, Fuhrpark, Büros usw.)


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Re: Unsere Sender, unsere Richter
#6: 05. März 2014, 12:29
Hallo.
Hier im Forum gab es ein Schaubild über die 8,5 Milliarden (ohne Werbeeinnahmen) wer was bekommt.
Mehr als ein viertel war für Pensionen... wenn ich mich irre dann bitte richtigstellen... Danke.  ;)


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Re: Unsere Sender, unsere Richter
#7: 05. März 2014, 12:34
Es wird also höchste Zeit , da mal kräftig nachzuhaken und vor allem der KEF mehr Druck zu machen. Das scheint dafür aber eh die falsche Adresse zu sein.
Wäre gut , wenn sich hier ein Zahlenbegeisterter mit verlässlichen Quellen finden würde und mal alle wirklich unnützen Kosten heraus filtert oder so nach unten dezimiert ,dass man damit einigermaßen noch leben könnte. So wäre es dann endlich mal möglich für uns hier eine eigene Rechnung aufmachen zu können.


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Re: Unsere Sender, unsere Richter
#8: 10. März 2014, 13:51
Leider kann aus dem PDF-Dokument KEF-Geschäftsbericht 18 vom Dezember 2011 nicht direkt kopiert werden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Daher hier zum Nachlesen:

http://www.kef-online.de/inhalte/bericht18/

Unter 3.2.2. steht etwas zu den Plandaten der betrieblichen Altersversorgung.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

S
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Re: Unsere Sender, unsere Richter
#9: 10. März 2014, 14:28
http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/kef_19bericht.pdf

Seite 88ff

"Nettoaufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge: 1.4 Mrd Euro"


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Re: Unsere Sender, unsere Richter
#10: 10. März 2014, 20:07
Die KEF ist doch tatsächlich so krank und schlüsselt diesen beschämenden Zustand auch noch bis ins kleinste Detail auf.
Schon diese eiskalte Betrachtungsweise , als wäre es das normalste auf dieser Welt , lässt den Wutpegel einfach nicht abklingen.
Daher sollte man allein nur diese Tatsache der Zweckentfremdung ohne jede Grenze des Anstands als Klagebegründung verwenden.
Nur dieser Aspekt würde schon eine Verweigerung des Rundfunkbeitrages rechtfertigen !
@Sebastian
Vielleicht könntest du in dieser Richtung bei deinem eingestellten Klageentwurf noch etwas bekräftigender darauf eingehen.


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Re: Unsere Sender, unsere Richter
#11: 10. März 2014, 21:15
ich habe die Textstellen mal ohne die Grafik kopiert, und füge Sie hier ein, die Seitenzahl habe ich rot gekennzeichnet, das ? entspricht dem Euro

Seite 105

18. Bericht

Tz. 175

Die Nettoaufwendungen der ARD-Anstalten

 sollen in der kommenden Periode 2013-2016 gegen-

über der laufenden Gebührenperiode 2009-2012 insgesamt um 248,2 Mio. ? sinken. Der Rückgang

ist kontinuierlich und beträgt durchschnittlich 6,4 %.

Diese Entwicklung ist durch den deutlich stärkeren Anstieg der Erträge aus der Altersversorgung in

der kommenden Periode gegenüber der laufenden Gebührenperiode im Vergleich mit den Aufwen-

dungen für die Altersversorgung begründet. Insgesamt ist eine Erhöhung dieser Erträge um 227,7

Mio. ? auf 1.163,6 Mio. ? (24,3 %) zu verzeichnen. Dieser resultiert insbesondere aus dem Anstieg

der Erträge aus Zinsen und Fondsauschüttungen aus dem Deckungsstock der Altersversorgung um

176,4 Mio. ? sowie der Erträge aus der Rückdeckungspensionskasse (bbp) um 53,9 Mio. ? in der

kommenden Periode.

Bei den Aufwendungen tritt zum einen eine Entlastung der Periode 2013-2016 aus der Absenkung

des Rechnungszinsfußes bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen von 6,0 % auf 5,25 % ein,

denn der darauf zurückzuführende finanzielle Mehraufwand von 221,5 Mio. ? entsteht ausschließ-

lich in der Gebührenperiode 2009-2012.

Zum anderen entstehen den ARD-Anstalten im Prognosezeitraum 2013-2016 erhöhte Aufwen-

dungen. So steigen die zu leistenden Rentenzahlungen der ARD-Anstalten um 124,3 Mio. ?, die

Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen VTV um 78,3 Mio. ? sowie die Prämien an die Rückde-

ckungspensionskasse (bbp) um 43,6 Mio. ?.

Tz. 176

Die Nettoaufwendungen des

ZDF

 zur Finanzierung der Altersvorsorge steigen im Vergleich der

laufenden und der kommenden Periode um insgesamt 22,7 Mio. ? an. Dies entspricht einer durch-


Seite 106

18. Bericht

schnittlichen Steigerung von 3,1 % jährlich. Die vergleichbare Steigerungsrate für die Gebührenpe-

riode 2009-2012 liegt bei 0,4 %.

Beim

Deutschlandradio

 ist ebenfalls ein Anstieg der Nettoaufwendungen für die Altersversorgung

Tz. 177

gegenüber dem Gebührenzeitraum 2009-2012 zu verzeichnen. Hier beträgt die Steigerung durch-

schnittlich 2,1 % p.a. bzw. insgesamt 4,0 Mio. ? gegenüber der laufenden Gebührenperiode. Der

Nettoaufwand erreicht danach für die kommende Periode eine Gesamthöhe von 43,4 Mio. ?. Der

Vergleichsbetrag der vorangegangenen Periode betrug 39,4 Mio. ?.

Tz. 178

Die nachstehende Tabelle zeigt die detaillierte Zusammensetzung der Nettoaufwendungen für

die betriebliche Altersversorgung für die Anstalten der ARD, das ZDF und das Deutschlandradio

2013-2016.

Bei allen Rundfunkanstalten wächst die Zahl der Versorgungsempfänger. Hinzu treten die allgemei-

nen Steigerungen der Lebenserwartung und der Rentenbezüge.




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Re: Unsere Sender, unsere Richter
#12: 11. März 2014, 02:59
Hallo.
Ich lese auf Seite 87 ... insgesamt sind dies 1.784,4 Mio €
                   Seite 94 ... Schließung der Deckungslücke in der Altersversorgung...
                   Seite 95 ... Gesamt  2.187,3 Mio €

Von 8.500,0 Mio € sind das 25,7 % !

Von 17,89 € Beitrag sind das 4,60 € für die laufende Altersversorgung !

Wenn die Geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen wird aus den 4,60 € schnell doppelt soviel.


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I
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Re: Unsere Sender, unsere Richter
#13: 12. März 2014, 22:52
Hallo,
ich glaube, das ist zu hoch geschätzt. M.E. sieht es ca. wie folgt aus:

Die Kommission erkennt für die Nettoaufwendungen der betrieblichen Altersversorgung 2013 bis 2016 einen Finanzbedarf der Anstalten von 1.778,3 Mio. € an. Im Jahresdurchschnitt sind dies 444,6 Mio. €

Bruttoaufwand 2013 - 2016 3 Milliarden = p.A. 750 Millionen € (8,33% der ZA)
Was bei mtl. 18 € Zwangsabgabe ca. 1,50 € ausmacht.
(Irgendwie nehmen die auch was ein dabei = "korrespondierende Erträge" ?? 300 Mio. p.A.)

Von 2013 bis 2016 werden vorausichtl. insgesamt 36 Milliarden € zwangsweise eingetrieben !!! Horror !!!


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