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Autor Thema: ALG II - Zwangsanmeldung - Nicht reagiert  (Gelesen 2406 mal)

B

Breymja

ALG II - Zwangsanmeldung - Nicht reagiert
Autor: 01. März 2014, 13:29
Hallo zusammen,
Person A wohnt seit Mai 2012 alleine in einer Wohnung und ist seit Dezember 2012 Bezieher von ALG II.
Person A hat 2013 mehrere Briefe des Beitragsservices erhalten, in der sie aufgefordert wurde, Daten anzugeben.
Dieser Aufforderung kam Person A, die einen ausgeprägten Datenschutzsinn hat, nicht nach und warf die Briefe weg.
Person A hat zu diesem Zeitpunkt eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Meldeamt wegen rechtswidrigem Weitergeben
von persönlichen Daten gestellt, die niemals beantwortet wurde.

Ende 2013 bekam Person A die Mitteilung, dass eine Zwangsanmeldung erfolgen würde, würde keine Meldung erfolgen.
Auch auf diesen Brief wurde von Person A nicht geantwortet, da es Person A absolut nicht in den Kopf geht, wie eine Anmeldung
ohne jegliches Zutun von Person A zustande kommen soll. Person A erhielt dann im Januar eine Bestätigung der Anmeldung,
die Person A nie getätigt hat. Auch dieser Brief wurde wieder entsorgt, da sich Person A langsam aber sicher vom BS genötigt gefühlt hat,
hat Person A einen Antrag an die deutsche Post gestellt, Sendungen des Beitragsservices nicht länger zuzustellen. Dieser Forderung konnte
die Post nicht nachkommen.

Im Februar hat Person A dann eine Zahlungsaufforderung über 269,70 Euro erhalten, die bisher ebenfalls ignoriert wurde.
Person A ist weder wirtschaftlich in der Lage diesen Betrag aufzubringen, noch wäre sie wirtschaftlich in der Lage auch nur
einen Monatsbeitrag aufzubringen. Person A kennt die üblichen empfohlenen Methoden, fühlt sich jetzt aber langsam sehr verunsichert.

Person A möchte daher wissen, wie sie am besten weiter verfahren soll. Eine Befreiung käme rückwirkend ja auf Gesetzeslage nicht in Betracht,
eine "Kulanzlösung" wäre für Person A sehr entlastend, aber auch das schätzt Person A wohl als unmöglich ein. Person A hat sämtliche ALG-Bescheide
für den entsprechenden Zeitraum aber aufgehoben.

Sicher ist, dass Person A keinen Cent des Betrages bezahlen kann, sollte es zu einer Vollstreckung kommen. Person A empfindet sich ungerecht behandelt,
da Person A weder den ÖR noch irgendein Fernsehen nutzt. Person A hat lediglich einen Internetzugang, der allerdings auch nicht für das Fernsehen genutzt wird.
Person fühlt sich daher in seiner grundrechtlich gesicherten Freiheit beschränkt und will nicht akzeptieren, einen Beitrag für Dienstleistungen, die sie nicht nutzt
und die sie teilweise bis aufs schärfste kritisieren würde, zu leisten.

Person A könnte nun den Beitragsbescheid abwarten und Widerspruch einlegen, wäre aber finanziell wohl ebenfalls nicht in der Lage die Kosten für den Prozess zu tragen,
da Person A erst kürzlich einen Prozess mit dem JobCenter geführt hat. Ein Prozess wäre Person A nur möglich, wenn eine staatliche Hilfsleistung die Prozesskosten vollständig trägt.
Da eine derartige Hilfe nicht bekannt ist, wäre dies auszuschließen. Welche Möglichkeiten hat Person A jetzt noch um aus der Sache rauszukommen?

Person A ist bewusst, dass sie sich hätte befreien lassen müssen, kann aber eine Abgabe von Daten an eine Organisation, mit der sie nichts zu tun hat, nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren.
Person A ist auch absolut unklar, wie es möglich sein kann, dass eine nachtägliche Befreiung nicht unbegrenzt möglich ist. Person A wurde schließlich auf die Notwendigkeit der Befreiung nicht hingewiesen. Es bestand die Möglichkeit einer Befreiung, aber diese war nicht nötig, da keine Anmeldung bei der GEZ oder später BS bestand. Nun ist Person A angemeldet, ohne dies gewollt zu haben und kann sich nicht nachträglich befreien lassen?

Person A ist mittlerweile sehr verzweifelt und würde sich über alle hilfreichen Antworten freuen.


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Breymja

Hallo,
danke für deine Antwort.
Das habe ich schon durch - ich habe schon lange still mitgelesen.
Person A steht aber nun eben vor einem großen Problem.
Wenn Sie den Beitragsbescheid abwartet, weiß sie nicht wie sie den Widerspruch begründen kann
und eventuell noch ohne Klage rauskommt - denn die kann sie nicht bezahlen. Ansonsten wird vermutlich vollstreckt,
und Person A ist sich nicht sicher, ob sie einem Vollstrecker, der das Haus betreten würde, um das wenige Hab und Gut,
dass man hat, mitnimmt, nicht so weh tun würde, dass der Rundfunkbeitrag das geringste Problem wäre.

Person A hofft in diesem Sinne eigentlich einfach nurnoch dass die Gerichte urteilen, bevor überhaupt der Bescheid kommt,
aber es ist mittlerweile eine ziemliche seelische Belastung, Briefe zu haben, die einem Schulden bescheinigen, die höher sind,
als das Geld, das man im Monat zur Verfügung hat.


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Person A bekommt doch ALG2 und der Selbsterhalt sind ca. 1050€, da können die nichts von Pfänden.


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Breymja

Aber bei der Person A handelt es sich um eine sehr junge Person, die sicher wieder Arbeit findet,
die Schulden werden aber wohl nicht einfach verschwinden. Kann dann eigentlich noch geklagt werden?
Also Vollstreckung ist raus, Person A hat wieder Arbeit, nun könnte vollstreckt werden, sie könnte sich jetzt aber auch den Prozess leisten,
und der ist genau das, was dem Gedanken von Person A entspricht? Oder ist es dann rum ums Eck?


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j

jetzt_reicht_es

1) für die Zukunft mit dem ALG Bescheid Befreiung beantragen
2) für die "Schulden" eine Verhandlung antreten: entweder 1 EUR in Monat zahlen und in 20 Jahren die Schulden abbezahlen oder es darauf ankommen lassen! Alles "wertvolle" wegbringen und abwarten!


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