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Autor Thema: Befreiung durch BAB geglückt - Was ist mit dem Mitbewohner !  (Gelesen 2613 mal)

r
  • Beiträge: 7
Hallo !

Vor kurzem hat meine Freundin Person B Antrag auf Befreiung gestellt, da sie BAB seit 2012 schon bezieht.
Heute kam die Antwort und man teilte B mit, dass sie vom 01.01.2013 bis 21.07.2014 befreit ist.

Vor kurzem hat Person A und seine Freundin Person B eine Rechnung in Höhe von ~ 279 € erhalten.

Nun gut, Person B ist jetzt raus aus der Sache, aber wie sieht es mit Person A aus ?

In dem Schreiben steht, dass die Befreiung innerhalb der Wohnung für den Antragssteler (Person B) gilt und darüber hinaus für dessen Ehegaten, oder eingetragenen Lebenspartner.
Sie erstreck sich zudem auf weitere in der Wohnung lebende volljährige Personen, wenn diese bei der Gewährung von Sozialleistung berücksichtigt worden.

Wir sind nicht verheiratet, also fällt Ehegatte schon mal weg.
Aber wie sieht es mit den anderen beiden Punkten aus, hat Person A da eine Chance mit rauszukommen ?
Immerhin musste seine Freundin Person B beim BAB Antrag damals auch Angaben über A machen (Einkommen zb)
Also wurde A doch berücksichtigt oder verstehe ich da was falsch ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2014, 15:07 von Uwe«

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Ich würde sagen: reingefallen!

A oder B sollten dem Beitragsservice niemals Angaben zu Mitbewohnern mitteilen, auch wenn man laut RBStV dazu verpflichtet ist. Ich glaube fest, das so eine Spitzelei nicht rechtens sein kann. Der BS hat über die Meldebehörde alle Daten, die sie brauchen, um jeden Mitbewohner direkt anzuschreiben. Ein gegeneinander Ausspielen innerhalb der eigenen vier Wände ist eine Unverschämtheit und betrifft meiner Meinung nach die Unverletzlichkeit der Wohnung!

Mit den Angaben zu den Einkünften von Person A haben sich die Bewohner dann wohl den Beitragsbescheid über die volle Summe quasi selber ausgestellt.

Mitbefreit sind nur Ehepaare, verpartnerte Personen (Homoehepaare) und Personen, die Sozialhilfe nachweisen können.

Nicht umsonst hat der Beitragsservice nach der Umstellung soviel Mehreinnahmen generiert. Er kommt irgendwie bei fast allen Wohneinheiten an den kompletten Beitrag.

Die Schweinerei ist, dass sie Mitbewohner gegeneinander austricksen und zwar mit Androhung von Verwaltungszwangsverfahren, falls die Angaben über Mitbewohner nicht dem BS freiwillig gegeben werden.

...und alles immer schön nach Recht und Gesetz  >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2014, 15:55 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

r
  • Beiträge: 7
Also dem Beitragsservice hat sie keine Auskunft über mich gegegeben.. Lediglich halt dem BAB Amt vor einigen Jahren als es um den Antrag.
Ich hab bisher noch nicht mit denen Kontakt aufgenommen.
Hab jetzt natürlich Angst was als nächstes kommt..
Ich bin Azubi, ich kann mir irgendwelche Verfahren etc nicht leisten..


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Hab noch einmal eine Verständnisfrage: Wer hat jetzt die Rechnung über ~276 Euro bekommen, A oder B? Beide geht ja nicht.

- und ganz wichtig: Immer ruhig bleiben und sich keine Katastrophenszenarien ausdenken, die evtl. mal auf einen zukommen könnten!
Mit der Angst und dem vorauseilenden Gehorsam der Leute weiss der Beitragsservice nämlich sehr gut durch langjährige Erfahrung umzugehen.




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  • Beiträge: 7
Doch wir haben beide diese Rechnung bekommen  :laugh:
Alles was von der GEZ kam, kam jedes mal doppelt, für mich und für B...

Ich weiß, man sollte nicht so leicht klein bei geben, aber was hab ich als armer Azubi schon für Chancen  :-\


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Person B hat also eine Befreiung schriftlich zugestellt bekommen UND DANACH dann doch noch eine Rechnung über ~270 Euro?

Stimmen die GEZ-Nummern aller Schreiben an Person B überein?

Klein beigeben ist erstnal gar nicht das Thema, es gibt ja immerhin auch noch logische Abläufe in diesem Fall, die geklärt werden sollten.


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  • Beiträge: 7
Person B hat zu erst die Rechnung erhalten .. Anschließend dann die Befreiung beantragt und genehmigt bekommen


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