Ich würde sagen: reingefallen!
A oder B sollten dem Beitragsservice niemals Angaben zu Mitbewohnern mitteilen, auch wenn man laut RBStV dazu verpflichtet ist. Ich glaube fest, das so eine Spitzelei nicht rechtens sein kann. Der BS hat über die Meldebehörde alle Daten, die sie brauchen, um jeden Mitbewohner direkt anzuschreiben. Ein gegeneinander Ausspielen innerhalb der eigenen vier Wände ist eine Unverschämtheit und betrifft meiner Meinung nach die Unverletzlichkeit der Wohnung!
Mit den Angaben zu den Einkünften von Person A haben sich die Bewohner dann wohl den Beitragsbescheid über die volle Summe quasi selber ausgestellt.
Mitbefreit sind nur Ehepaare, verpartnerte Personen (Homoehepaare) und Personen, die Sozialhilfe nachweisen können.
Nicht umsonst hat der Beitragsservice nach der Umstellung soviel Mehreinnahmen generiert. Er kommt irgendwie bei fast allen Wohneinheiten an den kompletten Beitrag.
Die Schweinerei ist, dass sie Mitbewohner gegeneinander austricksen und zwar mit Androhung von Verwaltungszwangsverfahren, falls die Angaben über Mitbewohner nicht dem BS freiwillig gegeben werden.
...und alles immer schön nach Recht und Gesetz

„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)