Das hat Kirchhof, man mag von ihm halten, was man will, denen auch bereits damals in das von den ÖRR selbst bestellte Gutachten geschrieben. So nach dem Motto: wenn Ihr jetzt diesen Beitrag bekommt, dann habt Ihr aber auch die Möglichkeit, Euch von der Werbung zu verabschieden.
Aber da wird sich auch noch kräftig bedient und den Privaten das Wasser abgegraben.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"