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Autor Thema: Schwarzseher/Schwarzhörer, kann und sollte man gegen die Verwedung der Begriffe  (Gelesen 4112 mal)

P
  • Beiträge: 4.011
vorgehen?

Sind die Bezeichnungen "Schwarzseher" und "Schwarzhörer" eigentlich bereits eine Beleidigung oder sogar eine Verleumdung, wenn jetzt einer nachweislich wirklich keinerlei Geräte hat? Falls sich so eine Person angesprochen fühlte, dann könnte diese vielleicht verschiedene Personen, welche diese Begriffe tatsächlich im Zusammenhang des Rundfunks benutzten und das z.B. auch nachlesbar im http://ws.landtag.sachsen.de/images/5_PlPr_44_201_1_1_.pdf , wegen seelischer Grausamkeit belangen. Möglicherweise ist aber zu diesem der zeitliche Bezug nicht mehr gebenen ;-), ist das Protokoll doch vom 23.11.2011.


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F
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Meines Erachtens nach, ist es selbst dann eine Verleumdung, wenn man Rundfunkgeräte bereit hält. Ob man damit den ÖRR konsumiert ist nämlich nicht gesagt und müssten von denen nachgewiesen werden. Eigentlich gilt in Deutschland ja: "Im Zweifel für den Angeklagten.".


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Die Begriffe Schwarzsehen und Schwarzhören sind Wortschöpfungen der GEZ(jetzt Beitragsservice) und soll(t)en an das schlechte Gewissen erinnern , welches man bitteschön zu haben hat(te) , wenn man nicht zahlt(e).
Diese Begriffe sind ganz einfach nur ein schlechter Witz und gehören unter Ulk verbucht.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sendet alles FTA , free to air , also frei zu empfangen.
Wenn man dies bezahlt haben möchte  , soll man es gefälligst verschlüsseln ! Sky lässt grüßen.
Ist technisch alles ohne weiteres machbar , nur schwimmen denen dann leider die Felle davon.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2016, 19:38 von Bürger«
You can win if you want

w
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hmmmm..... vielleicht sollte sich jemand diese Begriffe mal als Marke eintragen lassen.  :angel:


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Schwarzseher?

So in etwa wie in meinem Beitrag zur Betriebsstättenabgabe, Fernseh- und Rundfunkempfang auf Arbeit
in Stummfilmqualität?

Betriebsstättenabgabe für Stummfilmqualität
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8931.msg62507.html#msg62507

Gibt es nicht mittlerweile Fernsehen in bunt, bzw. Farbe (Habe schon lange keínen mehr)?  >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2016, 19:38 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

w
  • Beiträge: 177
  • Status: Antrag auf Zulassung der Berufung
nein karlsruhe Du verstehst das falsch -

der den Du meinst ist ein Schwarzweiss-Seher

aber du hast schon Recht, heutige bewegte Bilder ohne Ton das ist optische Beleidigung bei gleichzeitig dramaturgischer  Inhaltsfreiheit.

Damals die beim Stummfilm, die hatten noch deutlich mehr künstlerischen Anspruch weil sie wussten, dass sie ohne Ton klarkommen müssen. Die haben sich echt Mühe gegeben einem ne Handlung zu übermitteln. Wieder auferstanden ist das Stummfilm-Genre in den animierten GIF-Dateien, (wie alles mit 1 Perle unter 99.999 Griffen ins Klo).

Was uns heute lediglich vermittelt wird, ist die sogenannte Gesichtszeit Politischer Fische in mauvefarbenen Kostümen oder schwarzen Schlipsletten, die im ÖRR-Aquarium schwimmen und blubbern. Mund auf Mund zu; liebe Evolution, bitte mach die Kiemenspalten wieder offen, damit die Ähnlichkeit zu Haien wieder etwas mehr hervorgehoben wird.

(Obwohl mir die Haie natürlich leid tun in diesem Vergleich, denn sie winken keine verfassungswidrigen Pseudogesetze durch)


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Uwe

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  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Meine Meinung!


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