Meines Wissens greift die 3-Tage-Zugangsfrist nicht bei förmlicher Zustellung, denn die förmliche Zustellung IST bereits der Zustellnachweis und dürfte damit fristauslösend sein.
Das Gericht dürfte vmtl. nachfragen, weil es schließlich sein könnte, dass Person A an der Kenntnisnahme objektiv gehindert gewesen sein könnte - z.B. durch Abwesenheit/ Urlaub/ Krankheit o.ä.
Dann könnte Person A unter Erbringung geeigneter Nachweise ggf. noch Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" stellen.
An den Nachweis des Hinderungsgrundes werden aber hohe Anforderungen gestellt.
Und die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung beträgt wohl auch nur 2 Wochen nach Entfall des Hinderungsgrundes.
Auch dies hat Person A mglw. verpasst bzw. greift hier mglw. nicht bei Kenntnisnahme um nur einen oder einige Tage später.
Die Kenntnisnahme war ja noch innerhalb der Frist.
Es müsste hier allenfalls nochmals eingehend recherchiert werden,
was wirklich fristauslösend ist
a) das auf dem Gelben Brief vermerkte
Zustelldatumoder
b) das Datum der
tatsächlichen Kenntnisnahmeund ob im Falle von b) ggf. noch ein
-
Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" o.ä. nach dem jetzigen Hinweis des Gerichtes noch möglich wäre, um auf den Tag der tatsächlichen Kenntnisnahme abzuzielen.
Dazu sollte wohl das web befragt werden - ggf. auch die
Forum-Suche.
Mir ist eine diesbezügliche Diskussion jedoch nicht erinnerlich.
Erkenntnisse bitte hier kundtun/ weiterdiskutieren.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.