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Autor Thema: GEZ HAT KEIN NACHWEIS FÜR DIE BEKOMMENE LEISTUNGEN "" HABE GEFRAGT ANTWORT HIER  (Gelesen 7235 mal)

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kann sein , eigentlich können wir alle die GEZ fristlos kündigen , da die kein nachweis für die bekommene leistung vom uns nicht haben (z.b. Handy Rechnung )



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2009, 19:01 von dims981«

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HABE GEFRAGT NACH NACHWEISSe " ANTWORT "
#1: 13. März 2009, 17:51
Seite 1

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

die Rundfunkgebühr wird nicht wohnungsbezogen erhoben. Ein Umzug beendet daher nicht die Gebührenpflicht für angemeldete Rundfunkgeräte.

Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag knüpft die Rundfunkgebührenpflicht nicht daran, dass die Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch tatsächlich in Anspruch genommen werden. Vielmehr begründet allein das bloße Bereithalten eines Rundfunkgeräts die Gebührenpflicht, und zwar

- unabhängig davon, auf welchem Übertragungsweg der Empfang von Sendungen zustande kommt (Antennenanlage, Zimmerantenne, Kabel, Satellit, DVB-T oder Internet) und
- auch unabhängig davon, welche Programmleistungen (öffentlich-rechtlich oder privat) genutzt werden.

Mit diesem Brief erhalten Sie die Daten des Teilnehmerkontos. Bitte prüfen Sie die Daten und nehmen Sie den Auszug zu Ihren Unterlagen.

Mit freundlichen Grüßen GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE

Seite 2

Nutzungsart                 privat

Gemeldet mit                             Radio und Fernsehgerät

Zahlungsart                               Einzelüberweisung (bar)

Zahlungsrhythmus gesetzlich        (in der Mitte eines Dreimonatszeitraumes)

Der nächste Zahlungszeitraum beginnt am 01.05.2009; der Fälligkeitszeitpunkt ist der 15.06.2009.
Das Teilnehmerkonto weist einschließlich 04.2009 einen Rückstand von 177,51 EUR auf. Bitte überweisen Sie diesen Betrag und geben Sie dabei die Teilnehmernummer XXX XXX XXX an. (Eine Bankverbindung finden Sie auf der Rückseite.)
Die letzten Zahlungen haben wir wie folgt gebucht:

 am XXX   
 am XXX
 am XXX



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Hey dims981,

war da ein F5080 über deiner Anschrift im Sichtfenster?

Gruß Helm


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oder ein F2900


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Die Antwort der GEZ ist leider richtig. Anknüpfungspunkt ist das Bereithalten von
Empfangsgeräten. Aber das hindert nicht daran, ABZUMELDEN. ;D


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Wer nichts macht, der kann auch nichts falsch machen!

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Bei mir ist F 2000 !!!
WARUM  ??? ??? ???


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Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag

an wem behzalen wir alle die GEZ  ??? ??? ???


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Für meine schöne Sammelmappe: ;)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=794.0

Die Standards sind ja schon irgendwie klar:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=794.msg4656#msg4656
Zitat
Ich glaub die sind immer gleich. Ich werf mal einfach folgendes in den Raum:
315 = Bescheid
0300 = Zahlungserinnerung
0215 = Zahlungsaufforderung (1teilig = 1 Blatt)
0205 = Zahlungsaufforderung (1xZahlungsaufforderung + 1xÜberweisungsträger)
0120 = Anmeldebestätigung
0130 = Abmeldebestätigung (keinesfalls aus der Hand geben)
98x0xx wie z. B. hier http://www.flickr.com/photos/erlan/254046151/ = "klassische Dreierreihe"

Im Prinzip muss man über die Jahre nur herausbekommen, welche Briefe der Rundfunkgebührenabwicklung tatsächlich wichtig sind und welche man ungeöffnet zurück schicken kann.
Dies hier ist natürlich etwas unkonventionell, auch wenn's den Kern schon irgendwie trifft:
http://www.flickr.com/photos/kikus/3339542328/
Aber man kann ja auch den gelben Strichcode der Post auf der Vorderseite durchstreichen und beispielsweise "verweigert" ankreuzen; zurück zum Hersteller. Auch den 315 G TTMMJJJJ kann man so theoretisch zurück schicken und per Einschreiben mit Rückschein widersprechen:
"(Teilnehmerkontonr. aus dem Sichtfenster einer der vorangegangenen Schreiben) ....
Hiermit widerspreche ich Ihrem Gebührenbescheid vom TTMMJJJJ ... bla bla bla ... weise Ihre Geldforderung zurück, da diese unbegründet ist ... bla bla bla.
Möglicherweise kommt's aber später zu etwas abstrusen Situationen, wenn man gegen einen Bescheid vorgeht, den man ungeöffnet zurück geschickt hat ... :)

Gruß Helm

P.S.: Bisher hat aber noch kein F....-Schreiben, das ich gesehen hab, einen tauglichen Rechtsbehelf "klag doch" getragen.


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Zitat
Bisher hat aber noch kein F....-Schreiben, das ich gesehen hab, einen tauglichen Rechtsbehelf "klag doch" getragen.

F2000 nicht http://gez-abschaffen.de/meinezwangsanmeldung.htm,
F2100 nicht http://gez-abschaffen.de/meinezwangsanmeldung.htm,
F2900 nicht,
F5080 nicht,
F6240 nicht http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=980.msg5171#msg5171,

im Prinzip sind die oben angeführten F...-Schreiben alles völlig nebensächliches geplänkel, was das GEZahlen angeht.

Gruß Helm


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obwohl ... das F2900, welches ich zuletzt bekommen hab, habe ich glücklicherweise nicht zurückgeschickt ...  8)


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