1.)
also zum einen handelt es sich bei den beiden Bescheiden um "alte Dinger", die ich hier zu informativen Zwecken mal reingestellt habe. So kann jeder sehen, wie so ein Bescheid aussieht ... steht halt irgendwas mit Bescheid drauf ...
2.)
ich habe keinen der Bescheide angefochten. Derzeit bin ich aber in einer Situation, in der ich durchaus nochmal einen Bescheid bekommen könnte. Hierfür habe ich mich entsprechend gerüstet und habe vorab einen Widerspruch und eine Klage vorformuliert. Da ich juristisch gesehen ein totaler Dilettant bin, habe ich besonders für die Klageschrift ganz schön viel Zeit gebraucht. - Für mich wäre es auch nicht tragisch, wenn ich damit Schiffbruch erleiden würde. Allerdings bin ich guter Dinge, dass die GEZ mir nichts nachweisen kann. Außerdem hat die GEZ reichlich Müll zu meinem Namen gespeichert, der überhaupt keinen Sinn ergibt.
3.)
Norm hat recht. Diesen Bescheid kann man nicht direkt mit Anfechtungsklage beantworten. Der echte Rechtsbehelf befindet sich auf der Rückseite ... Widerspruch .... Googlet man den Paragraphen der Vorderseite nach, stellt man fest, dass der Paragraph nicht für Rundfunkgebühren gemacht wurde (siehe Absatz 3). - Kein Wunder, dass man sich regelmäßig verarscht vorkommt.
Gruß Helm
PS: Für die Leute, die überlegen, die GEZ-Post ungeöffnet "zurück an den Absender" zu schicken: Im Sichtfenster oberhalb der Adresse steht ne Nummer (
bei Zahlungsaufforderungen auch die Teilnehmernummer / bei Bescheiden auch das Datum des Bescheids).
Ich glaub die sind immer gleich. Ich werf mal einfach folgendes in den Raum:
315 = Bescheid
0300 = Zahlungserinnerung
0215 = Zahlungsaufforderung (1teilig = 1 Blatt)
0205 = Zahlungsaufforderung (1xZahlungsaufforderung + 1xÜberweisungsträger)
0120 = Anmeldebestätigung
0130 = Abmeldebestätigung (keinesfalls aus der Hand geben)
98x0xx wie z. B. hier http://www.flickr.com/photos/erlan/254046151/ = "
klassische Dreierreihe"