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Autor Thema: Widerspruch von der Person A - wichtige Fragen  (Gelesen 11792 mal)

s
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Widerspruch von der Person A - wichtige Fragen
Autor: 13. Februar 2014, 08:42
Person A hat gestern den den Gebühren-/Beitragsbescheid gekriegt.
Der Brief ist von Köln nach Land Brandenburg 11 Tage (!) gegangen.
Deshalb muss Person A so schnell wie möglich ihren Widerspruch schreiben.

Frage 1:

Auf was muss Person A speziell aufpassen? Klar ist, dass der Widerspruch HANDunterschrieben werden muss und als der Eilbrief mit dem Rückschein geschickt werden muss. Was noch?

Frage 2:

Das ARD-ZDF schreibt, dass man der Widerspruch entweder an:
a) Rundfunk Berlin-Brandenburg, Masurenalleee 8-14, 14057 Berlin, oder an:
b) ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
schickt.
Person A, als BRANDENBURGER BÜRGER, wird den Widerspruch an RUNDFUNK BERLIN-BRANDENBURG schicken.
Die Begründung:
a) Der Gebühren-/Beitragsbescheid ist von "Rundfunk Berlin-Brandenburg" unterschrieben.
b) Die Rundfunkstaatsverträge sind separat in jedem Bundesland gültig. Deshalb schreibt Person A an zuständige ARD-ZDF-Abteil.
c) Ein eventuelles Vorfahren vor dem Gericht sollte im Land Brandenburg stattgefunden werden, nicht in Köln.
Richtig?
Kann aber sein, das es keine praktische Rolle spielt, ob Person A ihren Widerspruch nach Berlin oder nach Köln schickt, oder? 

Frage 3:

Person A hat die Absicht, ihren Widerspruch gleichzeitig an Verwaltungsgericht schicken und es dem ARD-ZDF mitteilen.
Es geht nicht um eine offizielle Klage, sondern nur um eine sichere Kopie für Verwaltungsgericht.
Die Begründung:
Das ARD-ZDF hat schon früher der Person geschrieben, dass sie nachdem eventuellen Widerspruch sich an Verwaltungsgericht wenden kann.
Das sieht wie eine Voraussetzung aus, als ob der Widerspruch unabhängig vom alles (zB. Argumentation) NEGATIV erkannt wird.
Der Brief wurde so undeutlich geschrieben, dass Person A nicht sicher ist, ob sie zuerst den Widerspruch macht und später eine eventuelle Klage an Gericht, oder soll sie gleichzeitig den Widerspruch an ARD-ZDF und die Kopie an Verwaltungsgericht schicken.
Außerdem, falls das ARD-ZDF sieht, das die Kopie des Widerspruchs an Verwaltungsgericht wandert, weißt es Bescheid, dass der Widerspruch kein Witz ist...

Was meinen liebe Forum-Mitglieder?
 


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Auf was muss Person A speziell aufpassen? Klar ist, dass der Widerspruch HANDunterschrieben werden muss und als der Eilbrief mit dem Rückschein geschickt werden muss. Was noch?

Kann sie es "vorab per Fax" mit einem Gerät schicken, dessen Bericht eine Kopie des Schreibens macht?
Dann würde ich es per Fax und dann mit normaler Post schicken. Am besten ist es aber, die Sache
persönlich da zu bringen. Die Fax-Nummer vom RBB findet man in der Web-Seite Rundfunkbeitrag.de.

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht vergessen. Im selben Schreiben.

Person A, als BRANDENBURGER BÜRGER, wird den Widerspruch an RUNDFUNK BERLIN-BRANDENBURG schicken.

Das ist richtig so und dazu braucht man keine Begründung.

Person A hat die Absicht, ihren Widerspruch gleichzeitig an Verwaltungsgericht schicken und es dem ARD-ZDF mitteilen.

Nein. Besser nicht. Erst wenn man klagen darf, sich an Gericht wenden.


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Person A sagt: Danke!
1) Die Kopie an Verwaltungsgericht schickt Person A NICHT.
2) Sicher schickt Person A der Widerspruch als der Eilbrief mit dem Rückschein.
Ob auch "per Fax", hat Person A Zweifel:
- es wäre schwer das Fax zu diesem Zweck zu nutzen bei der Firma, wo Person A arbeitet;
- sagt nicht später ARD-ZDF, dass im Fax-Widerspruch die Unterschrift ungültig ist ?
3) Was ist der "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" ???
Können Sie es hier kurz formulierren?


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Ob auch "per Fax", hat Person A Zweifel:
- es wäre schwer das Fax zu diesem Zweck zu nutzen bei der Firma, wo Person A arbeitet;
- sagt nicht später ARD-ZDF, dass im Fax-Widerspruch die Unterschrift ungültig ist ?

Ich sagte beides. Normaler Brief und per Fax mit dem Vermerk: "vorab per Fax".

Im Prinzip sollte eine Fax allein genügen, aber sie können den Empfang leugnen. Auch den Empfang des Briefes.
A soll es so tun, wie ihr am besten erscheint.

3) Was ist der "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" ???
Können Sie es hier kurz formulierren?

Auch wenn widersprochen wird, schuldet man den Beitrag weiter.

Um ihn während des Verfahrens nicht zahlen zu müssen, muss man etwas mehr tun als Widersprechen und klagen.

Zuerst also Widersprechen, und dabei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Siehe:

http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html


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  • Weg mit der Zwangsabgabe
@ solec1

Hier ein Beispiel für Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7277.msg54116.html#msg54116 (#12)



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Wäre es genug, wenn Person A einfach nur den folgenden Satz kopiert?

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung ihres Gebührenbescheids vom 01.02.2014 nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom 14.02.2014 entschieden wurde.


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Person A hat noch Zweifel, ob es wirklich eine gute Idee wäre, den "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" zu schreiben.
Person A wurde beim ARD-ZDF-Beitragsservice zwangsangemeldet.
Person A ist im Dezember 2009 von der GEZ abgemeldet.
Am 31.12.2013 hatte Person A mit der GEZ keinen Vertrag und hat nichts dem ARD-ZDF unterschrieben.
Deshalb ist Person A der Meinung, dass in ihrem Fall der neue Rundfunkstaatsvertrag einfach große Rechtlosigkeit ist.
Person A meint, dass ihres Beitragskonto und alle bis heute vom ARD-ZDF berechnete Kosten (Beitrage + Säumniszuschlag) illegal sind.

Würde es der "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" dem ARD-ZDF nicht bedeuten, als ob Person A sowohl das Beitragskonto als auch die Kosten akzeptiert hätte ???

Meinen Sie, dass das ARD-ZDF auf den "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" beachtet ???





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Vielleicht schreibt Person A seine Bedenken in der Form

"Eine Anerkennung der Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheides, Rundfunkbeitrags und Rundfunkbeitragsstaatsvertrags geht mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ausdrücklich nicht einher."

mit in den Brief?

In der Antwort auf mein Widerspruchsschreiben wurde mit keinem Wort auf den Antrag auf Aussetzung eingegangen. Irritiert mich aber nicht, die schreiben ja was sie wollen. Der Antrag wurde nachweislich aber gestellt. Und bei mir ist seit über 1/2 Jahr nichts weiter passiert.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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wäre es eine gute Idee, wenn Person A den Satz ganz am Ende, als "PS", schreibt, zB.:

PS1. Die Kopie des Widerspruchs wird auch per Fax geschickt.
PS2. Eine Anerkennung der Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheides, Rundfunkbeitrags und Rundfunkbeitragsstaatsvertrags geht mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ausdrücklich nicht einher.

Person A ist sicher, dass unabhängig vom alles, das ARD-ZDF weitere Briefe schickt und die Beitragskosten werden höher und höher...

Im Januar hat das ARD-ZDF der Person A mitgeteilt, dass sie "in Kürze" den richtigen Bescheid kriegt.

Und am 12. Februar hat Person A wirklich den in den Briefkasten gefunden - nach 11 Tage, der Brief vom Köln hat das Datum 01.02.2014.

Am 6. Februar hat aber Person A einen "normalen" Brief (schon den 9-ten) vom Köln bekommen.
Der Brief hat auch das Datum 01.02.2014 (ist nur 5 Tage gegangen). Im Brief möchte weiter das ARD-ZDF das Geld...




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Ich schreibe in die Briefe unten rechts unter meine Unterschrift : Vorab per FAX an: 'faxnummer'

Das andere würde ich in den Brieftext möglichst weit unten einbauen. Ist aber reine Geschmackssache, hauptsache es steht drin.

"PS" benutzt man eigentlich nur, wenn man in einem fertigen, handschriftlichen oder mit Schreibmaschine geschriebenen Brief etwas vergessen hat. 





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Dann schreibt Person A beide bisherige "PS1" und "PS2" als die zwei letzten Sätze des Briefes. Es stört den Inhalt eher nicht.

Ist eine gute Idee, die Kopie des Briefs/Widerspruchs per Fax möglicherweise gleichzeitig mit dem "analog" Brief? (an dem selben Tag) zu schicken?
Oder wäre nicht schlecht, per Fax (und per Email) 2-3 Tage später zu schicken? - schon zusammen mit der Bestätigungsquitung aus der Post?


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Also, die Bestätigungsquittung ist für Person A gedacht, ich würde Beweismaterial für mich behalten.

Vorab per Fax, damit es schnell ankommt (zum Fristen einhalten) und dann per Einschreiben, so kenne ich das Vorgehen.


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Person A sieht es anders: zuerst der "analog" Brief mit der originallen Unterschrift und ein bisschen später - nur zur Sicherheit - Fax oder/und Email.
Die Begründung:
Person A hat im Forum einige Antworten auf Beitragsbescheid vom ARD-ZDF gelesen.
Ziemlich oft schreibt das ARD-ZDF, dass ein Widerspruch NICHT gültig ist, weil er KEINE RICHTIGE UNTERSCHRIFT hat!
Einige Leute haben einfach eine Email oder ein Fax geschickt OHNE ELEKTRONISCHE SIGNATUR.
Das heißt, die Email und Fax waren in Wirklichkeit NICHT UNTERSCHRIEBEN.
Person A hat auch keine elektronische Signatur.
Darum möchte sie vor allem den "analog" Brief schicken.
2-3 Tage später sieht man auf der Postinternetseite, dass der Brief das Ziel erreicht hat.
2-3 Wochen später kriegt man den Rückschein zurück.


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Person A hat mir erlaubt ihren Widerspruch hier zu legen.


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Der Widerspruch ist gut begründet und für eine Klage sollten die Argumente ebenfalls gut genug sein. Und bitte beachten, es wurde noch nicht festgestellt, dass der RBStV gegen irgendwelche Artikel verstösst. Aus diesem Grund wurden Widersprüche bisher abgelehnt, Grundgesetzverstösse können die nicht erkennen usw. Erst in einer Klage können diese Argumente dazu führen, dass der Widerspruchsbescheid aufgehoben wird, wenn das Gericht den Argumenten folgt. Wobei ich einige Argumente sehe, die das Gericht schwerlich abweisen kann, besonders wenn es gegen das Gewissen und die Würde geht. Das Gewissen kann kein Gericht beurteilen, wohl aber das miese Programm.


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