Person A hat gestern den den Gebühren-/Beitragsbescheid gekriegt.
Der Brief ist von Köln nach Land Brandenburg 11 Tage (!) gegangen.
Deshalb muss Person A so schnell wie möglich ihren Widerspruch schreiben.
Frage 1:
Auf was muss Person A speziell aufpassen? Klar ist, dass der Widerspruch HANDunterschrieben werden muss und als der Eilbrief mit dem Rückschein geschickt werden muss. Was noch?
Frage 2:
Das ARD-ZDF schreibt, dass man der Widerspruch entweder an:
a) Rundfunk Berlin-Brandenburg, Masurenalleee 8-14, 14057 Berlin, oder an:
b) ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
schickt.
Person A, als BRANDENBURGER BÜRGER, wird den Widerspruch an RUNDFUNK BERLIN-BRANDENBURG schicken.
Die Begründung:
a) Der Gebühren-/Beitragsbescheid ist von "Rundfunk Berlin-Brandenburg" unterschrieben.
b) Die Rundfunkstaatsverträge sind separat in jedem Bundesland gültig. Deshalb schreibt Person A an zuständige ARD-ZDF-Abteil.
c) Ein eventuelles Vorfahren vor dem Gericht sollte im Land Brandenburg stattgefunden werden, nicht in Köln.
Richtig?
Kann aber sein, das es keine praktische Rolle spielt, ob Person A ihren Widerspruch nach Berlin oder nach Köln schickt, oder?
Frage 3:
Person A hat die Absicht, ihren Widerspruch gleichzeitig an Verwaltungsgericht schicken und es dem ARD-ZDF mitteilen.
Es geht nicht um eine offizielle Klage, sondern nur um eine sichere Kopie für Verwaltungsgericht.
Die Begründung:
Das ARD-ZDF hat schon früher der Person geschrieben, dass sie nachdem eventuellen Widerspruch sich an Verwaltungsgericht wenden kann.
Das sieht wie eine Voraussetzung aus, als ob der Widerspruch unabhängig vom alles (zB. Argumentation) NEGATIV erkannt wird.
Der Brief wurde so undeutlich geschrieben, dass Person A nicht sicher ist, ob sie zuerst den Widerspruch macht und später eine eventuelle Klage an Gericht, oder soll sie gleichzeitig den Widerspruch an ARD-ZDF und die Kopie an Verwaltungsgericht schicken.
Außerdem, falls das ARD-ZDF sieht, das die Kopie des Widerspruchs an Verwaltungsgericht wandert, weißt es Bescheid, dass der Widerspruch kein Witz ist...
Was meinen liebe Forum-Mitglieder?