Es muss für jeden Haushalt einmal gezahlt werden.
Für den Elternhaushalt zahlen wahrscheinlich die Eltern schon? Damit besteht hier für A keine Beitragspflicht.
Auch für einen Zweitwohnsitz muss gezahlt werden, wenn dort noch niemand für den Haushalt zahlt. Jemand der also alleine einen Erst- und Zweitwohnsitz ohne irgendwelche Mitbewohner hat, zahlt zweimal die Haushaltszwangsabgabe pro Monat.
Da am Zweitwohnsitz die anderen beiden Mitbewohner befreit sind, wird A hier als Beitragspflichtiger herangezogen. Eventuell kann er sich noch beim Einwohnermeldeamt zum 01.10.13 ummelden.
Jedoch sollte vorher im Meldegesetz geprüft werden, ob eine so späte Ummeldung ein Bußgeld nach sich zieht?
Die Rundfunkanstalten akzeptieren jedoch nur Abmeldungen rückwirkend bis maximal 2 Monate. Also Januar bis November, eventuell Dezember 2013 muss wohl in jedem Fall gezahlt werden.
Wird sich A jedoch bewusst, wie viel Ungerechtigkeit in der neuen Zwangsabgabe steckt, kann er sich hier im Forum ja einmal über das Widerspruchs- und Klageverfahren informieren. Uns Hilft jeder Widerstand gegen dieses System
