In dem fiktiven Fall aus B, in dem Freundin F mit Ehemann M und volljährigem Sohn S zusammenwohnen und bisher die Totstelltaktik gefahren haben, haben jetzt F und M zeitgleich Gebühren-/Beitragsbescheide erhalten, S blieb bisher von Werbeschreiben und sonstigen Quatsch völlig unbehelligt.
Einer der beiden Bescheide ist ja eindeutig und ohne Diskussion rechtswidrig.
Deshalb haben F und M jeweils inhaltsgleiche aber separate Widerspruchsschreiben verfaßt, die auch gesondert versandt werden.
Als Begründung wurde ganz zuerst formuliert: "Mein" Bescheid ist rechtswidrig, da für die Wohnung bereits ein Bescheid ergangen ist.
Sicherheitshalber wurden noch weitere Gründe für die Ablehnung geliefert, falls nur einer von beiden Bescheiden zurückgenommen wird und gegen den verbleibenden doch noch geklagt werden soll/muß.
Spätestens vor Gericht muß einer der beiden Bescheide aufgehoben werden und einmal die Verfahrenskosten von der Rundfunkanstalt bestritten werden.
Jetzt die Taktik: Entweder die Sache geht vor zwei verschiedene Richter, da gäbe es denn zweimal "Freispruch", aber auch ein "gemeinsamer" Richter kann nicht einmal hü und das andere mal hott als Urteil sprechen, weil es ja zwei vollkommen separate "Fälle" sind.
Seiner Meinung nach wird sich die Belustigungsanstalt nach erstem Widerspruch selber tot stellen oder auswürfeln, gegen wen sie weitere Bescheide verschickt oder Maßnahmen einleitet.
Also wieder ohne Aufwand Sand ins Getriebe gestreut...