Hallo zusammen.
Hier meine Anmerkungen zum aktuellen Verlauf:
1. Hallo Herbert, wenn Person B ein zweites Schreiben mit dem Titel Mahnbescheid / Beitragsbescheid erhalten hat, muss auch diesem widersprochen werden mit dem Verweis auf den Widerspruch zum ersten Bescheid. Dies ist leider ein billiger Trick des BS (GEZ),da jedem Bescheid einzeln wiedersprochen werden muss. Kannst Du das bitte prüfen.
2. Allgemein möchte ich anmerken, dass ich zumindest davon ausgegangen wäre, dass Person A die auf B verwiesen hat und offensichtlich raus aus der Sache ist, nun einen positiven Bescheid vom BS/GEZ erhält, dass das unberechtigte Zwangskonto gelöscht wird.
3. @Herbert: Deine Einstellung ist richtig. Auch wenn Du nicht klagen solltest, was Deine freie Entscheidung ist, sollten soviele Steine in den Weg geworfen wie möglich in dieser fiktiven Phantasiegeschichte. Jeder einzelne Beitrag zählt.
Am Wochenende veröffentliche ich meine Texte für die Widersprüche in meiner Märchengeschichte mit gleicher Ausgangslage wie hier im Thread beschrieben.