Letztendlich ist es egal ob der fürs Amtsgericht tätig ist oder nicht. Sollte er beamtet sein, dann hat er auch besondere Sorgfaltspflichten. Dazu gehört, dass er auf alle Fälle das
Vollstreckungsersuchen auf Formfehler zu prüfen hat. Macht er diesbezüglich einen Fehler und will trotzdem vollstrecken, dann ist die Vollstreckung sowieso erstmal vom Tisch. Deshalb würde ich auch das Urteil Tübingen erst aus dem Hut zaubern, wenn der GV anfängt rumzuzicken.
Ich gehe aber mal stark davon aus, dass er einsichtig sein wird und das Ersuchen an den BS zurück schickt. Ansonsten Eilrechtsschutz beim VG Freiburg beantragen.
Edit "Bürger":
Dieser Thread ist spätestens seit dieser Fallbeschreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8256.msg77279.html#msg77279
die erst mal nichts direkt mit dem Kernthema "Wie schätzt Ihr denn real die Erfolgsaussichten einer Klage?" zu tun hat, aus dem Ruder gelaufen und muss jetzt aufwändig moderiert und daher vorübergehend geschlossen werden.
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