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Autor Thema: Schreiben vom Beitragsservice - Welche Optionen hat Person A?  (Gelesen 6136 mal)

s
  • Beiträge: 5
Hallo zusammen,

Person A ist Nov 2013 nach Braunschweig umgezogen und hat im Januar 2014 ein Schreiben des Beitragsservice bekommen. Person A hat davor nie GEZ oder aehnliche Gebuehren angemeldet oder bezahlt. Das Schreiben ist in 2 Teile gegliedert: Einen Informationsteil und einen Antwortbogen.

Der erste Teil des Schreibens beschaeftigt sich damit, dass alle Haushalte seit Jan 2013 einen Beitrag zu zahlen haetten. Es wird gebeten vollstaendige Angaben im Antwortbogen zu machen, sich anzumelden und diesen in den Antwortumschlag zu stecken und abzuschicken. Der Antwortumschlag ist an "ARD ZDF Deutschland, Beitragsservice, 50632 Koeln" addressiert. Das Schreiben ist geschwaerzt angehaengt. Sollte das nicht  innerhalb von 4 Wochen passieren wird eine Anmeldung einfach trotzdem durchgefuehrt.

Welche Optionen hat Person A nun? Gibt es Leitfaehden dazu, was A nun machen kann/ soll?

Schreiben Teil 1
Schreiben Teil 2
Antwortbogen Teil 1
Antwortbogen Teil 2


Gruss




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six2seven

Zitat schwarzerpeter:
Gibt es Leitfaehden dazu, was A nun machen kann/ soll?

Hallo,
…benutze schrittweise die Suchmaschine für Dein
Problem, es gibt jede Menge Antworten.


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themob

Hallo schwarzerpeter, die beschriebene Situation wird wie von six2seven erläutert, in mindestens 5 Themen erörtert.

Einfach ins "Board - Probleme mit dem Beitragsservice" schauen und sich informieren, dann entscheiden

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4727.315.html

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.15.html

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7737.45.html

etc.

Bitte um Verständnis, aber es wird zunehmend schwieriger, immer wieder auf "neue" Beiträge zu antworten, deren gleiche Inhalte schon vielfältig diskutiert werden.

30 Minuten Zeit im Vorfeld investieren, würde den Lösungsansatz zum Vorschein bringen. Entscheiden muss dann jeder für sich selbst.....

Zumal es leider auch so ist: Viele suchen hier um Rat, beteiligen sich solange, bis diese wissen, wie sie vorzugehen haben, tauchen dann wieder ab in Ihre Welt.

Damit ist uns aber nicht wirklich geholfen. Schön wäre es, wenn sich jeder auch nach Erledigung des eigenen Problems mit einbringt, so das wir langfristig gemeinschaftlich eine Veränderung herbeiführen können.


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  • Beiträge: 5
Vielen Dank fuer die Antworten.

Soweit ich das Forum gelesen habe gibt es fuer Person A eigentlich nur 2 Moeglichkeiten:

a) Anmelden und Zahlen
b) Nicht anmelden, Zwangsanmeldung abwarten, Beitragsbescheid abwarten, Klageweg waehlen

Fragen zu b) :
1) Ist trotzdem die Summe auf dem Beitragsbescheid und die monatliche Zahlung zu leisten oder wird erstmal nichts gezahlt bis die Klage durch ist?
2) Sollte Person A unter Vorbehalt zahlen?


Gruss
schwarzerpeter




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themob

Vielen Dank fuer die Antworten.

b) Nicht anmelden, Zwangsanmeldung abwarten, Beitragsbescheid abwarten, Klageweg waehlen

Fragen zu b) :
1) Ist trotzdem die Summe auf dem Beitragsbescheid und die monatliche Zahlung zu leisten oder wird erstmal nichts gezahlt bis die Klage durch ist?
2) Sollte Person A unter Vorbehalt zahlen?


Gruss
schwarzerpeter

zu b - 1.
Der Beitragsbescheid ist die Voraussetzung - gemäß der Rechtsbehelfsbelehrung - die nötigen Schritte einzuleiten. Als Beispiel: Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Wenn monatliche Zahlungen geleistet werden, wird kein Beitragsbescheid ausgestellt, somit besteht auch keine Möglichkeit, Widerspruch einlegen.

Ob etwas bezahlt werden muss, ist abhängig vom Ausgang des "Antrags auf Aussetzung der Vollziehung"

zu b - 2.
Den ersten Absatz hier genau durchlesen inkl. dem Link zu akademie de: Zahlung unter Vorbehalt - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage

Die Antwort kann sich Person A nur selbst geben. Jede Zahlung für Zeitraum x führt dazu, dass kein Beitragsbescheid festgesetzt wird und somit die rechtlichen Möglichkeiten sehr eingeschränkt sind.

Die grundsätzliche Frage muss Person A sich selbst beantworten: Überzeugt sein von der Unrechtmäßigkeit des gesamten ÖRR Systems inkl. der Zwangsfinanzierung - Überzeugt sein vom tollen Angebot und dem Nutzen der aufgezwungenen Leistung

Danach ist der Weg vorgezeichnet, den Person A gehen muss

Hier im Forum wird für "Klagen statt zahlen" plädiert: http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen




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Hallo,

Person A hat nun eine "Bestaetigung der Anmeldung" bekommen. Die haben Person A einfach zwangsangemeldet. Person A wartet nun den Beitragsbescheid ab und moechte klagen.

1) Da Person A aus Niedersachsen kommt, muss Person A direkt klagen und nicht erst Widerspruch einlegen. Ist das korrekt?
2) Soll Person A die Zahlungsaufforderungen, die in Zwischenzeit kommen werden, ignorieren?

Person A sucht immer noch nach einer vorgefertigten Klage im Internet, die er/sie benutzen kann. Existiert hier eine solche?

Gruss,
schwarzerpeter


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  • Beiträge: 5
Vor einigen Tagen kam nun ein Schreiben bei Person A ueber die "Zahlung der Rundfunkbeitraege" mit angehaengtem Zahlungsformular an. Dieses wird von Person A ignoriert.

Da Person A aus Niedersachsen kommt, muss Person A nun den Mahnbescheid abwarten und dann direkt klagen. Ist das korrekt? Wo gibt es eine vorgefertigte Klage?


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i
  • Beiträge: 181
Immer nach einem Rechtsbehelf suchen. Da ist dann auch aufgeführt, ob man Widerspruch stellen kann und wenn man klagen kann ist das zuständige Verwaltungsgericht ebenfalls aufgeführt. In meinem Fall habe ich gewartet, bis die Möglichkeit der Klage von der Rundfunkanstalt im Schreiben aufgeführt war mit Nennung des zuständigen Verwaltungsgerichtes. Im Forum und im Internet kann man genügend Schreiben finden wie so eine Klage auszuschauen hat. Die Nettiquette bei der Klage aber trotzdem beachten, auch wenn man innerlich kocht. Der zuständige Richter dort berücksichtigt schon ob man einfacher Bürger oder Anwalt ist.


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