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Autor Thema: Beitrag unter Vorbehalt zahlen  (Gelesen 4616 mal)

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  • Beiträge: 2
Beitrag unter Vorbehalt zahlen
Autor: 05. Februar 2014, 21:45
Hallo zusammen,
kann man auf der Überweisung der Gebühren im Verwendungszweck als Ausdruck des Unmuts den Zusatz "Zahlung unter Vorbehalt" anbringen?
Oder wird die Zahlung dann gar nicht erst angenommen und man hat noch mehr Ärger am Hals?

Hat man durch diesen Zusatz eventuell die Chance die Beiträge zurück zu bekommen, falls die mal für rechtswidrig befunden werden sollten?

Viele Grüße
ausGEZeichnet


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Re: Beitrag unter Vorbehalt zahlen
#1: 05. Februar 2014, 21:52
würde mich auch interessieren 8)


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Re: Beitrag unter Vorbehalt zahlen
#2: 05. Februar 2014, 22:09
Zahlung unter Vorbehalt ist -meiner Meinung nach- das verkehrteste was man im Umgang mit diesem Betrügerservice überhaupt machen kann . Der Zusatz interessiert die herzlich wenig , das Geld ist bei denen dann sofort fest verbucht und du hast die Scherereien und Nervenaufreiberei ,  es jemals wieder zurück zu erhalten. Du solltest dir jetzt schon über deinen Standpunkt zu diesem fragwürdigen Verein in klaren sein. Hast du etwas an Schmarotzer zu verschenken , die ihr Schlaraffenland inkl. Gesetz zu dessen Finanzierung selbst geschaffen haben. Du hegst doch sicher schon länger berechtigte Zweifel an diesem widerwärtigen Selbstversorgersystem.
Dann überwinde dich zu dem dann letztlich einzig richtigen Schritt und drehe deinen persönlichen Geldhahn zu. Es genügt der Widerruf der erteilten Einzugsermächtigung ( falls erteilt) oder ganz einfach keine weitere Überweisung mehr tätigen. Dann abwarten und das Monster zappeln lassen. Alles weitere dazu findest du hier im Forum.


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Re: Beitrag unter Vorbehalt zahlen
#3: 05. Februar 2014, 22:28
Es mag zwar genau so von diesem Abzockerverein beabsichtigt sein, aber: Ich habe weder Zeit, Lust, noch die das nötige Wissen über die Gesetzesgrundlage, um hier irgendwas zu reißen. Nachher falle ich auf die Schnauze und zahle noch mehr...

Viele Grüße
ausGEZeichnet


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Re: Beitrag unter Vorbehalt zahlen
#4: 05. Februar 2014, 22:45
Genau dies ist das leidige Problem der vielen Unentschlossenen. Etwas Mut zum Risiko gehört bei dieser widerspenstigen Sache schon dazu !!  Gute Worte und höfliche Anfragen interessieren die genauso wenig  , als wenn in China ein Sack Reis umfällt. Aber das ist eben jedem sein ganz persönlich eigenes Problem , mit dem er klar zu kommen hat und es zudem mit seinem guten Gewissen vereinbaren muss . Wer sich so schnell und leicht einknicken lässt , hat leider noch des Geldes zu viel und spielt der Rundfunkmafia in die Hände.
Mir jedenfalls ist wesentlich wohler dabei , über mein gutes und nicht im Schlaf verdientes Geld selbst bestimmen zu können.
Für Schmarotzer habe ich nur den Stinkefinger übrig.


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  • Beiträge: 5.038
Re: Beitrag unter Vorbehalt zahlen
#5: 05. Februar 2014, 23:08
Hallo zusammen,
kann man auf der Überweisung der Gebühren im Verwendungszweck als Ausdruck des Unmuts den Zusatz "Zahlung unter Vorbehalt" anbringen?
Oder wird die Zahlung dann gar nicht erst angenommen und man hat noch mehr Ärger am Hals?

Hat man durch diesen Zusatz eventuell die Chance die Beiträge zurück zu bekommen, falls die mal für rechtswidrig befunden werden sollten?

Viele Grüße
ausGEZeichnet

Suchfunktion des Forums:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search2

"Zahlung unter Vorbehalt" liefert -> Antworten

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Das Thema wurde schon mehrfach diskutiert!



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2014, 23:13 von Viktor7«

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Beitrag unter Vorbehalt zahlen
#6: 05. Februar 2014, 23:09
Es mag zwar genau so von diesem Abzockerverein beabsichtigt sein, aber:
Ich habe weder Zeit, Lust, noch die das nötige Wissen über die Gesetzesgrundlage, um hier irgendwas zu reißen.
Nachher falle ich auf die Schnauze und zahle noch mehr...

Viele Grüße - ausGEZeichnet

"ausGEZeichnet" - Du hast Dir die Antwort schon selbst gegeben :)

Denn:
Damit eine "Zahlung unter Vorbehalt" überhaupt erst mal "formal" halbwegs "fehlerfrei" erfolgt, gilt nämlich das gleiche wie für Zahlungsverweigerung/ Widerspruch/ Klage:
Du musst Dich damit eingehend befassen.

Und somit bleibt Dein Problem eigentlich das gleiche:

Zitat
Ich habe weder Zeit, Lust, noch die das nötige Wissen über die Gesetzesgrundlage, um hier irgendwas zu reißen.
Nachher falle ich auf die Schnauze und zahle noch mehr...

Frage:
Wie sinnvoll ist es, den Kampf seines Gegners selbst noch zu finanzieren...?

Die Antworten dazu findest Du u.a. hier:

Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595

Halten wir fest:

Eine "Zahlung unter Vorbehalt" ist entgegen den verblendenden Aussagen von ARD-ZDF-GEZ unter vorgenannten Bedingungen lt. akademie.de sehr wohl möglich.

Ist eine "Zahlung unter Vorbehalt" aber auch sinnvoll...?

[...]

Einarbeiten/ einlesen musst Du Dich so oder so.
Dann lies Dich gleich in das richtige ein... ;)

Zahlreiche Beispielfälle und -dokumente, Vorlagen und aufschlussreiche Diskussionen findest Du hier im Forum reichlich.


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