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Autor Thema: Lücken im Rundfunkgebührenstaatsvertrag ...  (Gelesen 3582 mal)

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ronaldo123

Lücken im Rundfunkgebührenstaatsvertrag ...
Autor: 05. Februar 2014, 18:54
Wer hat sich denn schon mal damit befasst Lücken im Rundfunkgebührenstaatsvertrag zu finden oder Paragraphen, welche man für sich auslegen kann? Zumindest auslegen für Personen welche nicht den Klageweg gehen möchten, aber trotzdem nach einem Weg suchen nicht zahlen zu müssen.

Z.B. im gewerblichen Teil steht dass eine Firma nur vom Rundfunkbeitrag befreit ist, wenn sie mindestens 3 zusammenhängende Monate stillgelegt ist. Allerdings ist sie ohne eingerichtete Arbeitsplätze schon ab dem ersten Tag beitragsbefreit.

Im privaten Bereich wird der Beitrag pro Wohnung erhoben. Eine Wohnung ist so definiert, dass sie auf alle Fälle einen separaten Eingang haben muss. Sind die Räume ausschliesslich durch eine andere Wohnung erreichbar, dann sind diese nicht gebührenpflichtig.

Letzteres ist z.B. vielleicht für Person A und B interessant. Person A und B wohnen zusammen. A ist gewillt zu klagen, möchte B da aber raushalten. Nun wohnen A und B in einem Haus welches durch einen Treppenaufgang verbunden eine Erdgeschosswohnung und eine Wohnung im 1. und 2. Stock ( Maisonette-Wohnung ) hat. Die Eingangstür der Erdgeschosswohnung wurde entfernt, so dass der Treppenaufgang jetzt inzwischen durch Garderobe und Möbel quasi zur Erdgeschosswohnung gehören. Der Bereich ab dem ersten Stock hat noch immer eine Eingangstür ( welche zwar immer aufsteht :-) ), aber der Charakter einer eigenen Wohnung wäre gegeben.
Person A denkt nun darüber nach im Falle von Post bzw. Gebührenbescheid für Person B anzugeben, dass Person B in Wohnung 2 ( erster/zweiter Stock ) wohnt und diese nicht gebührenpflichtig ist da sie nur über die Wohnung im Erdgeschoss erreichbar ist.
Was denkt ihr, kann Person so erstmal rausgehalten werden damit sich Person A allein rumstreiten kann?
Ich hoffe ich hab das verständlich geschrieben. :-)

Gibt es sonst noch Paragraphen welche man zu seinen Gunsten auslegen kann?

ronaldo


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R
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Du bist nicht auf dem laufenden: Das Dingen heißt nunmehr seit 2013 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Wenn wir noch die "Gebühr" hätten, die auch schon keine war, dann wäre es hier nur halb so aufregend im Forum.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Wer hat sich denn schon mal damit befasst Lücken im Rundfunkgebührenstaatsvertrag zu finden oder Paragraphen, welche man für sich auslegen kann? Zumindest auslegen für Personen welche nicht den Klageweg gehen möchten, aber trotzdem nach einem Weg suchen nicht zahlen zu müssen.

Früher oder später wird man trotzdem klagen müssen, weil die Rundfunkanstalten nicht nur Gesetz und Rechtsprechung
bedienen, sondern auch "den Willen des Gesetzgebers", der letztendlich der eigene Wille ist, der sich auf alle
Staatsgewalten projiziert. Würde es sich nicht um eine "Demokratieabgabe" handeln, würde man es Willkür nennen.


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ronaldo123

Du bist nicht auf dem laufenden: Das Dingen heißt nunmehr seit 2013 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Wenn wir noch die "Gebühr" hätten, die auch schon keine war, dann wäre es hier nur halb so aufregend im Forum.

Sorry dass ich den Staatsvertrag falsch genannt hab. Danke für Deinen Beitrag zu meiner Frage! .. Ich lese mir meinen Beitrag jetzt nochmal durch, vielleicht sind ja noch irgendwo Rechtschreibfehler drin ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Februar 2014, 20:00 von ronaldo123«

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Ich lese mir meinen Beitrag jetzt nochmal durch, vielleicht sind ja noch irgendwo Rechtschreibfehler drin ...

Ronaldo, Dein Beitrag ist schon okay.
Wenn Du es mit dem Trick mit der Maisonetten-Wohnung versuchst, würden wir uns natürlich sehr dafür interessieren, wie es damit läuft.

Diese Lücken im 15. Rästv. sind doch ganz interessant. Hier sind noch Meinungen dazu:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7076.msg52347.html#msg52347

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6087.msg46876.html#msg46876


Markus


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