Wer hat sich denn schon mal damit befasst Lücken im Rundfunkgebührenstaatsvertrag zu finden oder Paragraphen, welche man für sich auslegen kann? Zumindest auslegen für Personen welche nicht den Klageweg gehen möchten, aber trotzdem nach einem Weg suchen nicht zahlen zu müssen.
Z.B. im gewerblichen Teil steht dass eine Firma nur vom Rundfunkbeitrag befreit ist, wenn sie mindestens 3 zusammenhängende Monate stillgelegt ist. Allerdings ist sie ohne eingerichtete Arbeitsplätze schon ab dem ersten Tag beitragsbefreit.
Im privaten Bereich wird der Beitrag pro Wohnung erhoben. Eine Wohnung ist so definiert, dass sie auf alle Fälle einen separaten Eingang haben muss. Sind die Räume ausschliesslich durch eine andere Wohnung erreichbar, dann sind diese nicht gebührenpflichtig.
Letzteres ist z.B. vielleicht für Person A und B interessant. Person A und B wohnen zusammen. A ist gewillt zu klagen, möchte B da aber raushalten. Nun wohnen A und B in einem Haus welches durch einen Treppenaufgang verbunden eine Erdgeschosswohnung und eine Wohnung im 1. und 2. Stock ( Maisonette-Wohnung ) hat. Die Eingangstür der Erdgeschosswohnung wurde entfernt, so dass der Treppenaufgang jetzt inzwischen durch Garderobe und Möbel quasi zur Erdgeschosswohnung gehören. Der Bereich ab dem ersten Stock hat noch immer eine Eingangstür ( welche zwar immer aufsteht :-) ), aber der Charakter einer eigenen Wohnung wäre gegeben.
Person A denkt nun darüber nach im Falle von Post bzw. Gebührenbescheid für Person B anzugeben, dass Person B in Wohnung 2 ( erster/zweiter Stock ) wohnt und diese nicht gebührenpflichtig ist da sie nur über die Wohnung im Erdgeschoss erreichbar ist.
Was denkt ihr, kann Person so erstmal rausgehalten werden damit sich Person A allein rumstreiten kann?
Ich hoffe ich hab das verständlich geschrieben. :-)
Gibt es sonst noch Paragraphen welche man zu seinen Gunsten auslegen kann?
ronaldo