Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Wie hoch ist die Nachzahlung bei Zwangsanmeldung? Brauche Euren Rat!  (Gelesen 7206 mal)

N
  • Beiträge: 3
Hallo liebe Community!

Ich habe mir folgenden Fall ausgedacht: Person A hat Ende 2012 eine Wohnung bezogen und keine GEZ angemeldet. Nun hat Person A den dritten Brief erhalten sich anzumelden. Es soll nicht auf einen Rechtsstreit herauslaufen und Person A ist gewillt zu zahlen, wenn eine Zahlungsaufforderung (Zwangsanmeldung) kommt.

Die Frage ist nun. Würde sich die Zwangsanmeldung im fiktiven Fall rückwirkend auf Januar 2013 (Haushaltsabgabe) beziehen oder ab dem Zeitpunkt der Zwangsanmeldung? Denn wenn es rückwirkend auf Anfang 2013 berechnet würde, wäre eine freiwillige Anmeldung von Person A z.B. zum 1.1.2014 ja sinnvoller.

Danke für Eure Einschätzung und einen schönen Tag.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 377
;D Das Anliegen von Person A und der Name des Forums passen irgendwie nicht so richtig zusammen, oder sehe ich da was falsch.
Mir kommt das so vor, als wenn jemand im Veganer-Forum nach einen neuen Rezept für Rehrücken fragt... und dann soll der Reh-
rücken auch noch möglichst billig sein, aber von bester Qualität.

Wenn Person A zahlten möchte, aber eben möglichst wenig, dass wäre ein Gang zum Rechtsanwalt eine Alternative.
Ein ganze heißer Tipp ist aber auch: DIE wollen immer die VOLLE SUMME! Mit jemanden, der einen ausnehmen will, kann man nicht
handlen oder taktieren.

"Danke für Eure Einschätzung und einen schönen Tag." Gerne, viel Erfolg! (war nicht ironisch gemeint)
     


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

2
  • Beiträge: 98
Die werden einen wohl ab 01.01.2013 zwangsanmelden, weil ab diesem Zeitpunkt die neue Regelung gilt.

Wenn man den 01.01.2014 angibt, werden die wohl nachforschen wer für 2013 für die Wohnung gezahlt hat.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

N
  • Beiträge: 3
Danke für Eure Antworten. Es wäre aber gut, wenn schon jemand den Fall von Person A erlebt hat und das nicht nur mutmaßt. Person A könnte versuchen sich für Ende 2013 anzumelden und zu hoffen, dass keine weiteren Nachforschungen angestellt werden.

Danke für weitere Antworten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

t

themob

Schau Dir das Thema: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6923.msg51597.html#msg51597 an und sag Person A er soll sich die Lieferkonzept Datei, die in dem Beitrag ganz unten verlinkt ist, downloaden und durchlesen.

Kurz gesagt. Sie wissen seit wann Person A dort wohnt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

F
  • Beiträge: 204
Da die "GEZ" ihre Daten aus dem Melderegister zieht, bedarf es keiner Nachforschungen. Sie haben damit nämlich schon das Ummeldedatum und ab da wird spätestens kassiert.

In meinem Fall muss ich denen, wenn es zur Zwangsanmeldung kommt, vermutlich Rückwirkend ab 03.2013 die Gebühren nachzahlen. Glaube nicht, dass sie die vorherige Wohnsituation noch prüfen werden. Aber das weiß man bei dem Verein natürlich nicht.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

N
  • Beiträge: 3
Danke für die guten Antworten!

OK, dann hat Person A keine Chance ein anderes Datum vorzutäuschen als das tatsächliche Einzugsdatum. Da Person A nie ein Empfangsgerät besessen hat, wird der Betrag also rückwirkend zum 1.1.2013 berechnet werden.

Mit anderen Worten: Kann Person A etwas schlimmeres passieren als das? Wenn nein, dann würde es sich ja nicht lohnen, dass Person A sich freiwillig meldet, sondern kann es der GEZ so schwer wie möglich machen.

Wie ich oft gelesen habe, kommt eh noch ein 4ter, letzter "Warnbrief", oder?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 377
Person A kann es dem Beitragsservice mit dieser Strategie nicht "so schwer, wie möglich" machen.
Falls A wirklich etwas bewirken, und nicht nur Geld sparen will, dann sollte sie es auf einen Beitrags-
bescheid ankommen lassen und gegen diesen Widerspruch einlegen.
Dann wäre schon ohne größeren Kostenaufwand wirklich etwas in der Sache erreicht worden.
Und bei sehr guter Argumentation im Widerspruchs wird dann die Sache von A sogar ggf. zurückgelegt,
bis in den hohen Instanzen über das GESAMTKUNSTWERK der Rundfunkfinanzierung entschieden worden
ist.

LG Peli

 




 


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2014, 13:39 von Peli«

S
  • Beiträge: 102
Es gibt hier für dieses Gedankenbeispiel nur 2 Antworten:

Situation 1

Person A möchte den öffentlichen Rundfunk konsumieren und ist zufrieden damit wie er ist.

Dann muss Person A die ~18 € im Monat bezahlen, wie so viele Schäfchen auch.

Situation 2

Person A konsumiert keinen ÖRR aus persönlichen Gründen (Angst vor Verdummung, Negative Informationsfreiheit usw. usf.).

Hier sollte der Person A folgendes bewusst sein. Das verwaltungsrechtliche Vorgeplänkel ist bis auf Portokosten für Einwurfeinschreiben kostenlos und kostet nur die Zeit, die Person A benötigt um gute Argumente gegen den ÖRR zu finden. Das Vorgehen ist dann wie folgt: Es werden keine Zahlungen geleistet. Daraufhin erhält Person A mindestens 4 Briefe mit Zahlungserinnerungen, die keinen rechtlichen Charakter besitzen (kein Rechtsbehelf). Irgendwann wird die Gebühr rückwirkend ab 01.01.2013 in einem Bescheid festgesetzt. Diesem Bescheid muss person A innerhalb eines Monats widersprechen, Gründe können angegeben werden, müssen aber nicht. Zusätzlich sollte Person A einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.
Wahrscheinlich wird Person A im nächsten Monat einen weiteren Bescheid erhalten, diesen und allen weiteren Bescheiden muss Person A ebenfalls fristgerecht widersprechen (innerhalb eines Monats). Dank Textverarbeitungsprogrammen kann das ursprüngliche Schreiben einfach aktualisiert werden.
Daraufhin wird der Beitragsservice wahrscheinlich keinen Widerspruchsbescheid austellen, sondern allerhöchstens ein Informationsschreiben zuschicken, welches (wenn ohne Rechtsbehelf) einfach abgeheftet werden kann, und bestenfalls als Widerspruchseingangsbestätigung gewertet werden kann.

Irgendwann wird der Beitragsservice einen höchstwahrscheinlich negativen Widerspruchsbescheid ausstellen. Sobald dieser Widerspruchsbescheid asugestellt wurde, hat Person A ebenfalls einen Monat Zeit um vor dem im Rechtsbehelf angegebenen Verwaltungsgericht Klage zu erheben. Diese Klage kostet 105 € und muss im Vorfeld entrichtet werden.

Soweit hat Person A ca 110 € Kosten gehabt. Dies entspricht etwa einem halben Jahr Rundfunkgebühren.

In dem Gerichtsverfahren kann Person A dem Richter nun detailiert(!) nachweisen, wieso Person A sich in seinen grundgesetzlich verankerten Rechten verletzt fühlt.

Beispiele zu den genannten Schreiben sind in diesem Forum genügend vorhanden!

Abschlussgedanken

Man muss sich bei dieser Sache folgendes vor Augen halten. Ist es einem die Zeit und das Geld wert diesem System die Absage zu erteilen, so sollte der mündige Bürger keine Scheu vor seinen grundgesetzlich verankerten und verbrieften Recht haben, ein ungerechtes Gesetz mittels Klage zu kippen! Alternativ kann Person A sein Leben lang Rundfunkgebühren zahlen.

Ein kleines Rechenbeispiel:

5 Jahre Rundfunkgebühren sind:

5 * 12 * ~ 18 € = 1.080 €

Und Person A wird nicht 5 Jahre zahlen, wenn er sich nicht wehrt, sondern 50 - 60 Jahre! Dies wären ohne Inflation:

60 * 12 * 18 = 720 * 18 = 12.960 €

Von 1000 € kann man bereits in den Urlaub fahren....


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

Z
  • Beiträge: 1.564
Mannomann, im Forum wimmelt es ja nur so von Hasenfüßen, die doch zuviel Geld in der Tasche haben, schade, daß ich meine Kontonummer nicht posten darf, ihr könntet mir auch jeweils 20 Euro pro Monat überweisen, damit ich euch in Ruhe lasse!

Wenn ich überlege, wieviel Geld man alleine spart, wenn man das hier nun genügend durchgekaute Vorgehen nachmacht, komme ich vollkommen unabhängig von ideologischen Ansprüchen auf das Ergebnis: Es gibt nur eine Lösung!
Dann später lieber zum "Dank" bei Rossmann kaufen...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben