Es gibt hier für dieses Gedankenbeispiel nur 2 Antworten:
Situation 1
Person A möchte den öffentlichen Rundfunk konsumieren und ist zufrieden damit wie er ist.
Dann muss Person A die ~18 € im Monat bezahlen, wie so viele Schäfchen auch.
Situation 2
Person A konsumiert keinen ÖRR aus persönlichen Gründen (Angst vor Verdummung, Negative Informationsfreiheit usw. usf.).
Hier sollte der Person A folgendes bewusst sein. Das verwaltungsrechtliche Vorgeplänkel ist bis auf Portokosten für Einwurfeinschreiben kostenlos und kostet nur die Zeit, die Person A benötigt um gute Argumente gegen den ÖRR zu finden. Das Vorgehen ist dann wie folgt: Es werden keine Zahlungen geleistet. Daraufhin erhält Person A mindestens 4 Briefe mit Zahlungserinnerungen, die keinen rechtlichen Charakter besitzen (kein Rechtsbehelf). Irgendwann wird die Gebühr rückwirkend ab 01.01.2013 in einem Bescheid festgesetzt. Diesem Bescheid muss person A innerhalb eines Monats widersprechen, Gründe können angegeben werden, müssen aber nicht. Zusätzlich sollte Person A einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.
Wahrscheinlich wird Person A im nächsten Monat einen weiteren Bescheid erhalten, diesen und allen weiteren Bescheiden muss Person A ebenfalls fristgerecht widersprechen (innerhalb eines Monats). Dank Textverarbeitungsprogrammen kann das ursprüngliche Schreiben einfach aktualisiert werden.
Daraufhin wird der Beitragsservice wahrscheinlich keinen Widerspruchsbescheid austellen, sondern allerhöchstens ein Informationsschreiben zuschicken, welches (wenn ohne Rechtsbehelf) einfach abgeheftet werden kann, und bestenfalls als Widerspruchseingangsbestätigung gewertet werden kann.
Irgendwann wird der Beitragsservice einen höchstwahrscheinlich negativen Widerspruchsbescheid ausstellen. Sobald dieser Widerspruchsbescheid asugestellt wurde, hat Person A ebenfalls einen Monat Zeit um vor dem im Rechtsbehelf angegebenen Verwaltungsgericht Klage zu erheben. Diese Klage kostet 105 € und muss im Vorfeld entrichtet werden.
Soweit hat Person A ca 110 € Kosten gehabt. Dies entspricht etwa einem halben Jahr Rundfunkgebühren.
In dem Gerichtsverfahren kann Person A dem Richter nun detailiert(!) nachweisen, wieso Person A sich in seinen grundgesetzlich verankerten Rechten verletzt fühlt.
Beispiele zu den genannten Schreiben sind in diesem Forum genügend vorhanden!
Abschlussgedanken
Man muss sich bei dieser Sache folgendes vor Augen halten. Ist es einem die Zeit und das Geld wert diesem System die Absage zu erteilen, so sollte der mündige Bürger keine Scheu vor seinen grundgesetzlich verankerten und verbrieften Recht haben, ein ungerechtes Gesetz mittels Klage zu kippen! Alternativ kann Person A sein Leben lang Rundfunkgebühren zahlen.
Ein kleines Rechenbeispiel:
5 Jahre Rundfunkgebühren sind:
5 * 12 * ~ 18 € = 1.080 €
Und Person A wird nicht 5 Jahre zahlen, wenn er sich nicht wehrt, sondern 50 - 60 Jahre! Dies wären ohne Inflation:
60 * 12 * 18 = 720 * 18 = 12.960 €
Von 1000 € kann man bereits in den Urlaub fahren....