Da fehlt noch einiges:
Artikel 5
Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit.
Dass wir wie Sklaven ohne Rechte behandelt werden, steht ausser Frage, es gibt nur leider keine Definition dafür in diesem Gesetz.
Artikel 16
Unternehmerische Freiheit
Die unternehmerische Freiheit wird nach dem Gemeinschaftsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten anerkannt.
Die örR handeln zwar nach einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, aber nicht nach einzelstaatlichen Gepflogenheiten, wie sie in Deutschland üblich sind für "Unternehmen, die Fernseh- und Radioprogramme verbreiten".
Artikel 20
Gleichheit vor dem Gesetz
Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.
Wer Rundfunk nicht nutzt, kann davon nur träumen. Ein einsamer Rentner mit geringer Rente wird beitragsmäßig nicht gleichgestellt mit dem reichen Villenbesitzer, der einige erwachsene Kinder in seinem Haushalt wohnen hat. Dieser Renter darf sich zu Recht benachteiligt fühlen.
Artikel 48
Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte
(1) Jede angeklagte Person gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Wir wurden alle schuldig gesprochen, Rundfunk zu nutzen. Keine Ausnahme! (betrifft nicht die Beitragszahlung).