Erwarte nichts, aber erhoffe das Beste, sollte hier das Motto der Stunde sein.
Ich glaube nicht dran, dass das "System" von heute auf morgen wirksam gekippt wird. Das Urteil könnte er so aussehen:
Das Gericht stellt fest, dass der RBStV rechtswidrig ist und korrigiert werden muss. Es ist jedoch nach §5 GG notwendig, dass der ÖRR weiterhin finanziert wird, damit er seine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen kann. Daher bleibt die Regelung vorerst bestehen, muss aber schnellstmöglich korrigiert werden.
Bedenkt man, dass man von den Beiträgen jedes Jahr zwei mal für sein Recht vor dem VG kämpfen kann, ist mir das mehr Wert als eine RSV oder der derzeitige ÖRR.
Daher steht es für mich außer Frage, mich dennoch für eine Klage zu rüsten, denn ich verliere freiwillig -k e i n e n- weiteren Cent mehr an diesen ÖRR.