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Autor Thema: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht  (Gelesen 52229 mal)

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Die Info, die hier rumgeisterte, dass die Popularklage im 1. Quartal 2014 verhandelt wird, scheinte ja korrekt gewesen zu sein.

Mal rein aus Interesse, wie wird das an dem Tag da ablaufen? Wird jeder nochmal gebeten, seine Argumente vorzutragen und dann wird entschieden? Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass es an dem Termin auch wirklich eine Entscheidung geben wird?

Ich denke, die Karten stehen gut, dass der Rundfunkbeitrag gekippt wird. Wird seinen Grund haben, warum das Gericht die Dissertation von Anna Terschüren mit ins Verfahren einbezogen hat. Und nicht zu vergessen, die 7 Gutachten!


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wtfacow

Also könnte am 25.03.14 theoretisch der Spuk zuende sein. :) Ich bin gespannt.


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Also könnte am 25.03.14 theoretisch der Spuk zuende sein. :) Ich bin gespannt.

Nicht ganz, wenn es so kommt, wie Ermano Geuer und andere denken, dann wird das Gericht ein Datum festlegen, bis zu dem die bisherige Regelung weitergeführt wird und wird gleichzeitig einen Auftrag an die Landesregierung geben, eine verfassungsgemäße Lösung zu finden. Andernfalls stände der ÖRR von jetzt auf gleich komplett ohne Finanzierung da.


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xrw

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Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass es an dem Termin auch wirklich eine Entscheidung geben wird?

Praktisch nahezu ausgeschlossen. Eine Urteilsverkündung wirds wahrscheinlich im Juni oder Juli geben, eventuell auch noch später (beim bayrischen Verfassungsgerichtshof gibts keine Frist dafür).


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"

Andernfalls stände der ÖRR von jetzt auf gleich komplett ohne Finanzierung da.
Nicht ganz , der örR hat sich doch für den Fall der Fälle schon mal weise vorausschauend 2013 einen dicken Überschuss "erwirtschaftet". Man sollte der verwöhnten Klientel auch eine gewisse Abgewöhnungsphase zugestehen.
Man kann die Herrschaften doch nicht so eiskalt ins Nichts fallen lassen. Werden sie auch nicht , auch dafür haben sie mit ihren Pensionsansprüchen auch aus Beitragsgeldern bestens vorgesorgt. Ein vorzeitiger Ruhestand tut da nicht so sehr weh.
Nur was machen dann die Millionen brav zahlenden Rentner , wenn ihr Traum vom Traumschiff untergeht.
Ihre 17,98€ in ein PayTV-Angebot investieren und Traumschiff-Wiederholung in Endlosschleife. Wird auch nicht so schnell langweilig , davon haben sie ja genug Folgen schon mal mit bezahlt.


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You can win if you want

S
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Also könnte am 25.03.14 theoretisch der Spuk zuende sein. :) Ich bin gespannt.

Nicht ganz, wenn es so kommt, wie Ermano Geuer und andere denken, dann wird das Gericht ein Datum festlegen, bis zu dem die bisherige Regelung weitergeführt wird und wird gleichzeitig einen Auftrag an die Landesregierung geben, eine verfassungsgemäße Lösung zu finden. Andernfalls stände der ÖRR von jetzt auf gleich komplett ohne Finanzierung da.

Ein Gericht wird den Rundfunk ohne Finanzierung da nicht stehen lassen. Das ist schon jetzt sicher. Lesbar in
den Urteilen des BVerfG. Dass in einem späteren Zeitpunkt eine verfassungskonforme Regelung gefunden wird,
bedeutet nicht unbedingt, dass die GEZ uns wieder in Ruhe lassen wird, dass sie keine unbilligen Abgaben von uns
verlangen wird, und wir damit glücklich sein werden. Deswegen sollten wir auch Druck auf die Politik machen.

Hier erinnere ich an Thüringen: ihr einziges Anliegen war, die Zwangsabgabe verfassungskonform zu machen
(Deswegen wurden taub-blinde und Inhaber von Latrinen auf Antrag von der Abgabe befreit). Das wurde
missverstanden, manche dachten, Thüringen wolle die Zwangsabgabe aus Rücksicht auf den Bürger kippen.


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Haushaltspauschale wird am 25. März verhandelt

Der Passauer Rechtswissenschaftler Ermano Geuer kam bereits 2012 auf ein Insrument, das deutlich mehr Erfolg verspricht als eine Bürgerbittschrift: Eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Geuers zentrales Argument ist, dass die Haushaltspauschale, der man nicht entkommt, praktisch eine Steuer ist, die zuständigkeitswidrig eingeführt wurde.

http://www.heise.de/tp/blogs/6/155744


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Also könnte am 25.03.14 theoretisch der Spuk zuende sein. :) Ich bin gespannt.

Nicht ganz, wenn es so kommt, wie Ermano Geuer und andere denken, dann wird das Gericht ein Datum festlegen, bis zu dem die bisherige Regelung weitergeführt wird und wird gleichzeitig einen Auftrag an die Landesregierung geben, eine verfassungsgemäße Lösung zu finden. Andernfalls stände der ÖRR von jetzt auf gleich komplett ohne Finanzierung da.

Erinnert Euch mal daran, wie lange es gedauert hat, bis die Forderung des BVerfG umgesetzt hinsichtlich der Überhangmandate bei den Bundestagswahlen umgesetzt wurde. Das kann noch dauern.



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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Kann denn der Bayerische Verfassungsgerichtshof den Rundfunkbeitrag "im Alleingang"/eigenmächtig zu Fall bringen oder wird, wenn Bedenken bestehen, in jedem Fall an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergeleitet? Hat der Verfassungsgerichtshof solche Befugnisse, ohne Karlsruhe einzuschalten?

So wie ich z. B. Ermano Geuer verstehe, hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof diese "Macht". Ein Verwaltungsgericht müsste, wenn sie dem Käger recht geben in Sachen Rundfunkbeitrag, das ganze anschließend Karlsruhe vorlegen.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Mitglied staatsfern hatte in einem anderen Thema einige interessante Anmerkungen zum Bayrischen Verfassungsgerichtshof
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8078.msg58500.html#msg58500 ) .
So sehr ich mich auch gerne den positiven Erwartungen an diese Verhandlung anschließen würde,
habe ich aber leider die Befürchtung, dass die Prognose von staatsfern hier leider sehr wahrscheinlich ist:

Die Bundeskanzlerin, der Steinbrück - und andere - habens ja deutlich gesagt: Die Banken sind systemrelevant.
Was sie nicht dazu gesagt haben ist, für welches System sie relevant sind.
Denn das System ist: Umverteilung von fleissig nach reich - von 98% der Bevölkerung zu 2%. Für dieses System sind die Banken allerdings wirklich relevant und auch absolut alternativlos. Der Henry Ford soll gesagt haben: "Wenn die Menschen unser Geldsystem verstehen würden, dann hätte wir eine Revolution - und zwar noch vor morgen früh".
Der Nachteil für uns 98% ist neben der ständigen und exponentiellen Enteignung, dass alle wesentlichen Posten mit Personen besetzt sind, die zu den 2 % gehören - natürlich auch die Posten in den Gerichten und den Rundfunkanstalten. Die werden alles tun - nur ganz bestimmt nicht an dem Ast sägen, auf dem sie und ihresgleichen höchstkomfortabel sitzen. Deshalb erwarte ich vom Bayerischen Verfassungsgericht auch eine Entscheidung, die den Pfründen des ÖRR dienen wird. Und wenn dazu eine Rechtsbeugung erforderlich ist, werden sie genau das tun (das war bei der Banken- und Eurorettung schliesslich ganz genauso).

Für mich ist der Ausgang meiner Klage deshalb auch nebensächlich - da habe ich meine Energie schon lange rausgenommen.
Wesentlich ist für mich, in der Verhandlung meine Wahrheit auszusprechen. Deshalb bin ich auch sehr erfreut darüber, das der BR das Gericht um eine mündliche Verhandlung gebeten hat. Das ist ganz in meinem Sinn! Vielleicht kann ich für meine Verhandlung dann ja auch noch den einen oder die andere von der etwas unabhängigeren Presse zur Berichterstattung gewinnen. :-)

Je mehr Menschen ihre Wahrheit aussprechen um so besser! Das ist für mich die Graswurzelrevolution.


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Danke, aber die Chancen, dass der RbStV vom Bay. Verfassungsgerichtshof gekippt wird, können doch gar nicht so schlecht stehen, wenn mitlerweile 7 Gutachten die Verfassungswidrigkeit belegen. Diese 7 Gutachten müssen dem Gericht doch bekannt sein. Insbesondere die mit Bestnote bewertete Dissertation von Anna Terschüren, die die Fa. Rossmann dem Gericht noch nachgereicht hat, können die Richter doch nicht einfach als "falsch" darstellen. So nach dem Motto "Sorry Mädchen, aber unser Urteil ist das volle Gegenteil deiner Dissertation.".

Die machen sich doch massiv unglaubhaft, wenn sie 100 % FÜR den RbStV entscheiden und nichts ändert sich.


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Die machen sich doch massiv unglaubhaft, wenn sie 100 % FÜR den RbStV entscheiden und nichts ändert sich.

Diese sogenannten Höchstrichterlichen vom BVerfG haben sich auch schon unglaubwürdig gemacht
( Z. Bsp. http://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/ ) .

Die Praktikantenrichter vom VG Bremen z. Bsp. auch
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8037.0.html ) .

Diese Zwischenrichterlichen vom Bayr. Verfgh. haben bestimmt kein großes Problem damit, sich da beim Ringelpietz anzuschließen (?) Die unterscheiden sich doch sicher großartig nicht von den anderen (?)



Und wenn wirklich mal ein vernünftiges Urteil (z. Bsp. VG Göttingen) fällt, passiert sofort so etwas:
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/09/12/niederlage-fuer-gez-gegner-beitrags-service-darf-sich-bei-meldeaemtern-bedienen/



Wir müssen da realistisch sein, und diese Juristerei-Schiene nur als eine Möglichkeit von vielen anderen ansehen.
Wegen den anderen Möglichkeiten sind wir ja hier, um Ideen und Anregungen auszutauschen.

Markus


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fox

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Kann denn der Bayerische Verfassungsgerichtshof den Rundfunkbeitrag "im Alleingang"/eigenmächtig zu Fall bringen oder wird, wenn Bedenken bestehen, in jedem Fall an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergeleitet? Hat der Verfassungsgerichtshof solche Befugnisse, ohne Karlsruhe einzuschalten?

So wie ich z. B. Ermano Geuer verstehe, hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof diese "Macht". Ein Verwaltungsgericht müsste, wenn sie dem Käger recht geben in Sachen Rundfunkbeitrag, das ganze anschließend Karlsruhe vorlegen.

Soviel ich weiß, geht es in der Klage darum, ob die Bayrische Regierung überhaupt ermächtigt war, dieses Gesetz zu beschließen.
Wenn die Bayrische Regierung nicht dazu ermächtigt war, diese Gesetz zu beschließen, ist das ganze Gesetz ungültig und somit auch der Zwangsbeitrag.

Bitte berichtigt mich, wenn ich mich irren sollte.


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Endlich eine Antwort auf die gestellte Frage!

Sehe ich auch so. Genau darum geht es. Und wenn das Gericht den Landtag anweist, das Gesetz zurück zu nehmen und damit quasi aus der Ratifizierungsurkunde auszusteigen, ist das ganze System gekippt und es kann wieder von vorne angefangen werden. Dazu ist es nicht nötig, dass Karlsruhe angerufen wird. Das liegt jetzt ganz alleine in den Händen der Bayern. Hoffen wir, dass die dem Namen "Freistaat" alle Ehre machen.

Bei der Gelegenheit:

wie weit ist eigentlich die Angelegenheit "ZDF-Fernsehrat" vor dem BVerfGer in Karlsruhe gediehen?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Erwarte nichts, aber erhoffe das Beste, sollte hier das Motto der Stunde sein.

Ich glaube nicht dran, dass das "System" von heute auf morgen wirksam gekippt wird. Das Urteil könnte er so aussehen:
Das Gericht stellt fest, dass der RBStV rechtswidrig ist und korrigiert werden muss. Es ist jedoch nach §5 GG notwendig, dass der ÖRR weiterhin finanziert wird, damit er seine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen kann. Daher bleibt die Regelung vorerst bestehen, muss aber schnellstmöglich korrigiert werden.

Bedenkt man, dass man von den Beiträgen jedes Jahr zwei mal für sein Recht vor dem VG kämpfen kann, ist mir das mehr Wert als eine RSV oder der derzeitige ÖRR.

Daher steht es für mich außer Frage, mich dennoch für eine Klage zu rüsten, denn ich verliere freiwillig -k e i n e n- weiteren Cent mehr an diesen ÖRR.



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Ich äussere in meinen Beiträgen grundsätzlich meine persönliche Meinung. Diese stellen keine Rechtsberatung dar.

 
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