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Autor Thema: Antwortschreiben "Abteilung Recht und Personal "  (Gelesen 5034 mal)

A
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Antwortschreiben "Abteilung Recht und Personal "
Autor: 23. Januar 2014, 00:08
Was meint Ihr dazu ? Leider kann ich nur 3 Dateien hier einstellen . Auf 2 weiteren Seiten ist noch die Rechtsbehelfsbelehrung sowie eine Auflistung des Beitragskonto vorhanden.


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Das ist ein normaler Widerspruchsbescheid, der den Klageweg eröffnet. Die verweisen nur auf ihr gültiges Gesetz, den RBStV, wogegen ja Widerspruch erhoben wird. Also keine neuen Argumente von denen. In einer Klage sollte deutlich gemacht werden, dass örR seine persönlichen grundgesetzlichen Rechte einschränkt, das Argument mit der Steuer muss ebenfalls ganz deutlich gemacht werden, weil es jetzt einmal vor Gericht abgelehnt wurde. Man muss aufpassen, dass die sich nicht auf dieses Urteil stützen können.


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A
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Hier der Rest  8) Warum nicht gleich so ?  ;D

@ Roggi : Danke , also jetzt alles zusammen packen und an das VG senden bzw. vorher nochmal ein Schreiben aufsetzen ? Ich steig da langsam nichtmehr durch  ;D....trotz allem will Ich nicht so einfach aufgeben!


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Die Klage ans Verwaltungsgericht senden. Keine Zeit vergeuden um denen nochmal zu schreiben. Ab jetzt läuft alles über das Gericht.


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D
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Die sind so frech man glaubt es kaum. Die wissen ganz genau, dass der Säumniszuschlag nicht eingefordert werden kann. In meinem Widerspruchsverfahren haben sie meinem Widerspruch im Bezug auf den Säumniszuschlag recht gegeben.

(bekomme den Anhang hier nicht rein s. bitte unten)

Ich würde dir raten zumindest den Säumniszuschlag als Aufhänger für eine Klage zu nehmen.

Meine Begründung war:
Die vom SWR versandten Zahlungsaufforderungen stellen allerhöchstens eine zivilrechtliche Rechnung ohne jegliche Rechtskraft dar, die keinen Säumniszuschlag rechtfertigen. Dies kann verwaltungsrechtlich frühestens nach einer angemessenen Zeit und erst nach dem Erlass eines Bescheides erfolgen, jedoch keinesfalls gleichzeitig mit Erlass eines Bescheides.........

Allein der SWR ist Verursacher des Versäumnisses, da dieser nicht rechtzeitig eine rechtliche Klärung herbeigeführt hat. Nur das Nicht-Bezahlen des geforderten Beitrags  gibt dem Beitragsschuldner die Möglichkeit, in das Widerspruchsverfahren einzutreten.

Es kann nicht sein, dass der Bürger sich das Recht zum Widerspruch über einen Säumniszuschlag erkaufen muss. Auch dies hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun. Die Anwendung von § 11 der 6. Rundfunkbeitragsatzung ist somit verfassungswidrig.





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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2014, 03:05 von Dr. Zorn«

A
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Haben wir hier ein Musterschreiben oder sowas für die Klage.....meine Suche hat da nichts ergeben! Bin da etwas überfordert und habe kein Plan wie sowas aussehen muss.
Soll Ich jetzt einfach alles zusammenpacken und auf das VG gehen ? Ab jetzt wird es für mich nichtmehr so einfach da ich nicht der 100% ige Schreibfuchs bin  ::) und Zeit habe ich noch bis zum 10.2 alles einzureichen.

Für eine kleine Hilfe bin Ich sehr Dankbar .


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Es ist eine Klage hier veröffentlicht, die ist aber nicht für jeden verwendbar, aber zur Vorlage, um eigene Argumente einzubinden ganz brauchbar:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg57329.html#msg57329
Weiterlesen der anderen Beiträge in diesem Thread ist auch hilfreich.

Ein starkes Argument gegen den Zwangsbeitrag habe ich hier veröffentlicht. Es kann in einer Klage mit aufgenommen werden, wenn man nach Artikel 5 GG nicht gegen sein Gewissen handeln will, wenn man dieses Geschäftsmodell der örR zutiefst ablehnt und auf keinen Fall unterstützen will:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8091.0.html
Dieses Geschäftsmodell habe ich noch nicht bis ins letzte Detail durchleuchtet, es können eigene Ideen eingebracht werden.

Einige weiterere Tipps für eine Klage, ob es hilft weiss ich aber noch nicht:
-Nicht nur gegen wenige Argumente Klagen, sondern alles beklagen, was für jemanden wichtig ist, weil einzelne Argumente von den Richtern nicht anerkannt werden könnten.
-Nicht klagen, dass der Beitrag ungerecht ist, sondern alles mit Beweisen absichern.
- Alles persönlich nehmen, z.B. nicht schreiben: "man ist gezwungen", sondern schreiben: "Ich werde gezwungen".
-Nicht zu sehr auf das Argument mit der Steuer verlassen, sondern auch die Argumente betonen, die einen persönlich in seinen grundgesetzlichen Rechten beschränken.
-Nicht schreiben: "ich verwende keinen Fernseher", sondern schreiben: "Ich lehne Radio und Fernsehen zutiefst ab"
-ebenso braucht man seine religiöse Gesinnung und sein Gewissen nicht offenbaren: "Ich lehne es aus religiösen Grunden ab", "Ich will nicht gezwungen werden, gegen mein Gewissen zu handeln" ist besser als "Als Atheist will ich keine Beiträge zahlen"

Viel Glück


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c
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Weil ich das hier gerade noch lese:

Aufpassen, da scheinen noch restliche Rundfunkgebühren für das Jahr 2012 für ein Radiogeräte offen zu sein!

Da, dem Widerspruchsbescheid nach zu urteilen, ja Argumentativ nur gegen den neuen Rundfunkbeitrag vorgegangen wird, müssen die Radiogebühren für das Jahr 2012 in jedem Falle noch vollständig gezahlt werden.

Leider wurde ja durch die Abrechnung in 3-Monats-Zeiträumen die Rundfunkgebühr häufig schon mit dem neuen Rundfunkbeitrag auf einem Kontoauszug vermischt. Da Zahlungen immer auf die älteste Schuld verrechnet werden, kann auch nix passieren. Ich habe sicherheitshalbe damals im Verwendungszweck für die Radiogebühren 11-12/2012 noch dazu geschrieben: "KEINE ZAHLUNG DES RUNDFUNKBEITRAGES"


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