Antidiskriminierungsbeitrag,
welch schöne Wortbildung, früher dachte ich immer das ein Rundfunkbeitrag das ist, was ausgestrahlt wird, in diesem Sinne könnte man auch ein Tonband senden, welches dem vermeintlichen Wert der Forderung entspricht, dann kann es ausgestrahlt werden.
Warum sollte der öffentlich rechtliche Rundfunk überhaupt mit finaziellen Mitteln gefördert werden. Sollte ein Richter wirklich entscheiden, dass dieser Rundfunk in dieser Form nötig ist, kann die Rundfunkanstallt sicherlich mit der Arbeitskraft jedes einzelnen Teilnehmers, welche 2h pro Monat ausmacht mehr anfangen, als mit den etwa 18,- € pro Wohnung, es sollte doch möglich sein, somit auch für Hartz4 Emfänger und anderen welche bisher befreit werden dann auch Ihren Beitrag in Form einer Arbeit zu erfüllen, wenn dieser Rundfunk für die öffentlichkeit so notwendig ist. Das sollte doch dann ebenso im öffentlichen Interesse der Personen sein, welche bisher bereitwillig die ca. 18,- zahlen. Naja, ist spät heute, und ich schon wieder böse Gedanken habe.