doch die wird wohl erfolgen, scheint sicherlich bei einigen ehr zu passieren, schließlich sind diese Schreiben bereits seit Anfang 12/2013 unterwegs.
Person A wird dazu eine Info und eine Zahlungsaufforderung bekommen, wenn da keine Rechtsbelehrung dabei ist, allgemeiner Tenor dann warten, irgendwann kommt eine Mahnung, wenn da eine Rechtsbelehrung dabei ist -> Wiederspruch, falls nicht, irgendwann sollte ein Beitragsbescheid mit Rechtsbelehrung folgen, jetzt Wiederspruch, dann folgt seitens der Landesrundfunkabteilung eine Ablehnung, ab hier kann Klage eingereicht werden. In einigen Bundesländern kann auch bereits ohne Wiederspruch direkt Klage gegen den Beitragsbescheid erhoben werden. Wie genau eine Rechtsbelehrung auszusehen hat, bzw. ob bei dem Schreiben, welches Person A bekommen wird dabei ist, kann nach einem Vergleich mit bereits hochgeladenen Schreiben ermittelt werden, bzw. Die Dokumente zur Bewertung scanen, persönliches unkenntlich machen und hochladen.
Möglich ist das auf Mahnungen direkt versucht wird zu vollstrecken, da auch Wiederspruch mit Hinweis auf fehlenden Beitragsbescheid bzw. nochmals prüfen im Forum, ob es da noch andere Wege gibt.